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Nein zur Initiative « Eigene vier Wände dank Bausparen » Volksabstimmung vom 17. Juni 2012

Nein zur Initiative « Eigene vier Wände dank Bausparen » Volksabstimmung vom 17. Juni 2012. Ausgangslage

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Nein zur Initiative « Eigene vier Wände dank Bausparen » Volksabstimmung vom 17. Juni 2012

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Presentation Transcript


  1. Nein zur Initiative « Eigene vier Wände dank Bausparen » Volksabstimmung vom 17. Juni 2012

  2. Ausgangslage Der HEV Schweiz hat am 23. Januar 2009 die Volksinitiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ eingereicht und will schweizweit – d.h. für alle Kantone verbindlich – ein Bausparmodell einführen. Der HEV Schweiz will damit, dass alle in der Schweiz wohnhaften Personen von den Vorteilen des Bausparens profitieren können.

  3. Die Initiative • Die Initiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ enthält folgende Elemente: • Einführung des Bausparens ist für die Kantone obligatorisch • Für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum • Befreiung der Bausparrücklage von der Einkommens- und Vermögenssteuer • Abzug max. 10’000 Fr. pro Jahr (Ehepaare: 20’000 Fr.) • Maximale Abzugsdauer: 10 Jahre • Aufschub der Besteuerung, sofern selbstgenutztes Wohneigentum erworben wird

  4. Die Position von Bundesrat und Parlament • Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative ab. • Kein neues Instrument für die steuerliche Wohneigentumsförderung • Vorbezüge bei den Säulen 2 und 3a sind ausreichend • Negative volkswirtschaftliche Auswirkungen und Verkomplizierung des geltenden Steuerrecht • Keine Abstimmungsempfehlung vom Parlament, da der Vorschlag der Einigungskonferenz (Annahme der Initiative) vom Ständerat abgelehnt worden ist.

  5. Die Position der CVP Die Delegierten der CVP Schweiz haben die Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" mit 103 zu 27 Stimmen abgelehnt.

  6. Argumente gegen die Initiative • Klarer Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone • Hohe Steuerausfälle für die Kantone • Schwierige Umsetzung für die Kantone

  7. 1.) Klarer Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone • Obligatorische Einführung des Bausparens auf Kantons- und Bundesebene • Zwingende Bausparabzüge • Materielle Steuerharmonisierung, welche gegen den Art. 129 Abs. 2 BV verstösst • Bei Harmonisierungsbestrebungen muss auch die Gesetzgebung in den Kantonen berücksichtigt werden

  8. 2.) Hohe Steuerausfälle für die Kantone • Steuerausfälle von 250 Mio. für Kantone und Gemeinden • Höhere Belastung von Familien und dem Mittelstand • Höherer Verwaltungsaufwand, welcher von allen getragen werden muss

  9. 3.) Schwierige Umsetzung für die Kantone • Kontrollaufwand würde stark zunehmen • Kantonsübergreifende Missbrauchsbekämpfung • Aufwändiges Meldesystem zwischen den Kantonen müsste aufgebaut werden

  10. NEIN zur Bauspar-Initiative Eidgenössische Abstimmung vom 17. Juni 2012

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