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Präsentation. Betriebliche Personalvorsorge -. Bedarfsgerechte Lösungen aus einer Hand!. Firmenkunden Finanzdienstleistungen Nov. 2006. Steuervorteile nutzen, Lohnnebenkosten sparen Firmengelder in Privatvermögen umwandeln Familienangehörige absichern betriebsfremde Risiken auslagern
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Präsentation Betriebliche Personalvorsorge - Bedarfsgerechte Lösungen aus einer Hand! Firmenkunden Finanzdienstleistungen Nov. 2006
Steuervorteile nutzen, Lohnnebenkosten sparen Firmengelder in Privatvermögen umwandeln Familienangehörige absichern betriebsfremde Risiken auslagern alternative Gehaltserhöhungen Mitarbeiter motivieren Kunden wollen eventuell ... Durch die unterschiedlichen Ansätze in der betrieblichen Personalvorsorge können individuelle Kundenbedürfnisse gelöst werden.
Die betriebliche Vorsorge bietet durch den Effekt der „Veranlagung vor Steuern“ und den „verschobenen Steuereffekt“ Begünstigungen sowohl für die Firmen- inhaber als auch für deren Mitarbeiter. Und zusätzlich erreicht man durch aktives Kosten- management eine Optimierung der Personalkosten- struktur. Die Möglichkeiten ... Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge
Steuer Beratung Bedarf Das Beziehungsdreieck ... o Steuerberater, Unternehmens- berater o Maklerpartner, Zürich Versicherung o Kunde (Unternehmer, Mitarbeiter) Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge
steuerfreie Vorsorge alternativeGehaltszahlungen Abfertigungsvorsorge steueroptimierteEntlohnungsmodelle Bedarf eines Unternehmers Für den Betrieb Für die Mitarbeiter Für den Unternehmer
Pensionsvorsorge Abfertigungsvorsorge Managervorsorge Das Plus-Programm Für den Betrieb ... wenn gutverdienende, langjährige Mitarbeiter in Pension gehen Für die Mitarbeiter Für den Unternehmer
Abfertigung neumit ausgelagertem Vorsorgemodell Übergangslösung Einfrieren ÜbergangslösungÜbertragung Neue Regelung ab 01.01.2003 Abfertigung neu Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge
Die Regelung gilt für ... Abfertigung neu • neue privatrechtliche Arbeitsverhältnisse ab 01.01.2003 (künftig sind auch Vertragsbedienstete miteinbezogen) • Regelungen der Abfertigung bisher zu bestehenden Arbeits-verhältnissen (vor 01.01.2003) bleiben weiter aufrecht • einvernehmlicher Übertritt (Teil- oder Vollübertritt) ins neue System ist möglich Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge
Die Abwicklung ... Abfertigung neu • Beitragszahlungen erfolgen ab Beginn bis Ende des Arbeitsverhältnisses • wird vom Arbeitgeber über Gebietskrankenkassen an die Mitarbeitervorsorge-Kasse (MV-Kasse) überwiesen • Beitragshöhe: 1,53% des monatlichen Entgelts (bei Präsenz-, Zivildienst, Wochen-, Krankengeld => Arbeitgeber; bei Kinderbetreuung / Familienhospizkarenz => FLAF) Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge
Abfertigung bisher für Dienstverhältnisse mit Beginn vor 01.01.2003 Klassische Rückdeckung Neu geregeltesAuslagerungsmodell Für vorhandene Mitarbeiter ... Abfertigung bisher Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge
Abfertigung klassisch Eine Abfertigung wird fällig ... durch Arbeitgeberkündigung (auch einvernehmlich), Pensionierung, berechtigtem vorzeitigen Austritt im Falle des Ablebens des Arbeitnehmers (unterhaltspflichtige Erben erhalten 50 % des Anspruches) bei Betriebsübergabe bzw. bei Veräußerung des Unternehmens Mehrere Abfertigungen innerhalb eines Jahres führen zu erheblichen finanziellen Belastungen! Dies trifft besonders KMU´s!
Was ist im Unternehmen zu tun? Abfertigung klassisch • Abfertigungsrückstellungals rein buchtechnische Vorsorge (= ein Muss für Vollkaufmann,der im Firmenbuch eingetragen ist) • Wertpapierdepotgesetzliche Mindesterfordernis der Liquiditätsvorsorge;Abbau ab 2003 auf 40%, 30%, usw. bis 0% ab 2007 • Abfertigungsrückdeckungsversicherungzur externen Abdeckung der Finanzierungslücke => Die Finanzierungslücke (jetzt bis zu 100%) können Sie über eine Rückdeckungsversicherung abfangen! Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge
Wertpapierdeckung (Entfall ab 2007) Abfertigung Rückdeckungs-versicherung *) Kapitalzahlung Vertragsgestaltung Abfertigung klassisch *) bzw. Speziallösung über die „Auslagerungsversicherung“ Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge
Speziallösung, wo es passt ... Abfertigung Auslagerung Als Basis für diese Speziallösung der Auslagerung von Abfertigungsverpflichtungen an eine Versicherung (laut letztem Erlass 12/2002) gelten die gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen wie für die bisherige „Abfertigung Alt“. Durch Auslagerung (Einmalerlag anstelle der Rückstellung plus laufende Beiträge für Differenz) sind Prämienzahlungen an die Versicherung unter nachfolgenden Voraussetzungen als Betriebsausgaben abzugsfähig. Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge
Eine interessante Lösung ... Abfertigung Auslagerung • Abfertigungsansprüche von allen oder einzelnen Mitarbeitern können an Versicherung übertragenwerden • Eine unwiderrufliche Zweckwidmung zugunsten des Arbeitnehmers bewirkt den Entfall • der Abfertigungsrückstellungen • der Wertpapierdeckung • der Aktivierung der Versicherung (für Prämienteil bis zur Höhe der steuerrechtlichen Rückstellung) Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge
Sonderkonstellation „Direktvertrag“ Versicherungsnehmer = das Unternehmen Versicherte Person = Arbeitnehmer Bezugsrecht Erleben = Arbeitnehmer, wenn Anspruch Bezugsrecht Ableben = Hinterbliebene, wenn Anspruch Bei Ausscheiden ohne Anspruch des Mitarbeiters (z.B. bei Selbstkündigung) geht Vertrag an das Unternehmen zurück und muss als außerordentlicher Ertrag versteuert werden. Spezielle Zweckwidmung ... Abfertigung Auslagerung Unwiderrufliche Zweckwidmung Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge
Auflösung der Wertpapiere; die Rückstellungen werden fiktiv (Schatten) weitergeführt ~ 30 % Wertpapier- deckung Auslagerungs-versicherung (EE+lfde Prämie) weiterhin Anspruch gegen-über AG / Haftung AG bleibt Kapitalzahlung oder Verrentung bei Ablauf Versteuerung durch AG (!) Vertragsgestaltung Abfertigung Auslagerung Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge
Zukunftssicherung Abfertigungsvorsorge Managervorsorge ... als steuerfreie Pensionsvorsorge für die Mitarbeiter Das Plus-Programm Für den Betrieb Für Ihre Mitarbeiter Für den Unternehmer
Steuerfreie Zukunftssicherung § 3 Z 15 EStG Zuwendungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen bis zuEUR 300,- p.a. je Arbeitnehmersteuer- und abgabenfrei Steuerfreie Zukunftssicherung nach § 3 (1) Z15 EStG mit dem Zukunfts-Plus von Zürich oder Aktive freiwillige Umwandlung des Arbeitnehmers bis zuEUR 300,- p.a.je Arbeitnehmersteuerfrei • Freibetrag kann für Alters-, Todesfall-, Invaliditäts- oder Krankenvorsorge aufgewendet werden.
Zahlungen pro Jahr an Mann Alter 30 Herkömmliche Gehaltserhöhung Zukunfts-Plus Das Unternehmen zahlt EUR 389,40 EUR 300,- Der Arbeitnehmer erhält EUR 151,71 EUR 300,- Der Staat kassiert EUR 237,69 0,- Output nach35 Jahren Vorsorge aus Gehaltserhöhung *) Vorsorge aus Zukunfts-Plus *) Pensionskapital zum Alter 65 EUR 12.840,- EUR 25.359,- Zahlen sagen mehr ... § 3 Z 15 EStG Abgaben ca. € 90,- + 148,29 Veranlagung vor Steuern!! Gewinn AN ca. € 12.519,- Ersparnis AG ca. € 3.129,- *) Die Angaben dienen ausschließlich zu Illustrationszwecken und basieren auf einer Fondsgebundenen Lebensversicherung mit einer angenommen Performance von 6%. Die Werte sind unverbindlich und können Änderungen unterliegen. Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge
Speziell für die Mitarbeiter § 3 Z 15 EStG Mitarbeiter unserer Kunden erhalten bei der Zürich für Eigenleistungen die selben Rahmenbedingungen, die auch für den „Firmenbeitrag“ gelten. Für jeden Teilnehmer an diesem Vorsorgemodell bei Zürich ist ein zusätzlicher Beitrag von bis zu EUR 75,- monatlich möglich. Auf Basis des vereinbarten Tarifs kann er sich bei Ablauf frei zwischen der Kapitalauszahlung oder einer Zusatzpension entscheiden. Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge
Keine Lohnneben-kosten und SV-Beiträge Zukunfts-sicherung Vorsorge bis EUR 300,-p.a. je Mitarbeiter Vertragsgestaltung § 3 Z 15 EStG Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge
Pensionskassenlösung Abfertigungsvorsorge Managervorsorge Das Plus-Programm Für den Betrieb ... für eine steuerbegünstigte Pensionsvorsorge Für Ihre Mitarbeiter Für den Unternehmer
Pensionskassen-Plus Mitarbeiter-Pensionsvorsorge max. 10 % der Jahresbruttolohnsummealler am Vorsorgesystem teilnehmenden Arbeitnehmer mit Dienstnehmereigenschaft SteuerbegünstigtePensionskassenbeiträgesind unter bestimmten betriebsbezogenen Voraussetzungen als Betriebsausgabe anerkannt • Sinnvolle Ergänzung zur Basisvorsorge aus der steuerfreien Zukunftssicherung (§3Z15 EStG)! => Für Betriebe mit angestellten Familienangehörigen durch Umschichtung von Firmen- in Privatvermögen besonders interessant!
Keine Lohnneben-kosten und SV-Beiträge Pensionskassen-vorsorge Vorsorge bis 10% der Bruttogehalts p.a. je Mitarbeiter oder Fixbetrag Vertragsgestaltung Pensionskassen-Plus Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge
Pensionsvorsorge Abfertigungsvorsorge Direkte Leistungszusage Das Plus-Programm ... als die flexibelste Pensionsvorsorge fürdas Management auf Basis einer Einzelzusage Für den Betrieb Für die Mitarbeiter Für den Unternehmer
Manager-Plus Eine Verpflichtung wird fällig... Pensionszusagen über die „Direkte Leistungszusage“Das Unternehmen verspricht (in einem Vertrag) - dem (Gesellschafter-)Geschäftsführer - dem Management oder - einem Spezialisteneine Pensionsleistung (= direkte Leistungszusage) und bezahlt die Pensionen in der Leistungsphase aus.
Manager-Plus Rechtliche Rahmenbedingungen Was ist zu beachten? • Versorgungsgrad von bis zu max. 80 %des letzten Aktiveinkommens als oberste Grenze möglich • die Firmenpension und die gesetzliche Rente dürfen 100 % des letzten Aktiveinkommens nicht überschreiten • als Zeitraum zwischen Erteilung der Zusage und der Pensionierung mehr als 7 Jahre erforderlich • bei Zusagen an Gesellschafter oder Familienangehörigeist auf einen Fremdvergleich (in Höhe und Art) Rücksicht zu nehmen
Daraus ergibt sich eine beachtliche Finanzierungslücke von bis zu 65%, die durch eine Pensionsrückdeckungs-versicherung abgedeckt wird! Manager-Plus Rechtliche Rahmenbedingungen Für Vollkaufleute gilt Gutachtensservice über Zürich Buchtechnische Rückstellung wird nach vers.math. Grundsätzen (§14 EStG 88) ermittelt Wertpapierdeckung von 50 % der Vorjahresrückstellung als Liquiditätsbasis Hinweis VfGH-Urteil
~ 40 % Wertpapier- deckung Pensionszusage mit entsprechenden Leistungen Rückdeckungs-versicherung Kapital- oder Rentenzahlung Verpfändung zugunsten Vers. Person Vertragsgestaltung Hinweis VfGH-Urteil Manager-Plus Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge
Im Konkursfall Manager-Plus Bei Konkurs des Unternehmens ist • das Wertpapierdepot als Sondervermögen (§ 11 BPG) für den Arbeitnehmer gesichert und • die Rückdeckungsversicherung durch die Ausgliederung vom wirtschaftlichen Schicksal des Unternehmens unabhängig. Verpfändung zugunsten der Versicherten Person zu empfehlen!! Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge