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Die wichtigste Stunde ist immer die Gegenwart, der bedeutendste Mensch immer der, der Dir gerade gegenübersteht, und das Notwendigste Ist immer die Liebe. Meister Eckart, deutscher Mystiker (1260 – 1327). Herzlich Willkommen zur. 6. Betriebsversammlung. des. MARITIM HOTEL KÖLN.
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Die wichtigste Stunde ist immer die Gegenwart, der bedeutendste Mensch immer der, der Dir gerade gegenübersteht, und das Notwendigste Ist immer die Liebe. Meister Eckart, deutscher Mystiker (1260 – 1327)
Herzlich Willkommen zur 6. Betriebsversammlung des MARITIM HOTEL KÖLN am 21. November 2005
Tagesordnung • TOP 1: Vorstellung und Bericht des Betriebsrates • TOP 2: Betriebsvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit • TOP 3: Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer • TOP 4: Diskussion • TOP 5: Vortrag Herr Heydrich • TOP 6: Diskussion • TOP 7: Bericht der Geschäftsleitung • TOP 8: Diskussion • TOP 9: Hoga Rente / Vortrag Frau Keen – Gerling Konzern
TOP 1: Vorstellung und Bericht des Betriebsrates • Resumée der letzten BV • Positive Entwicklungen: - Weihnachtsgeld - Nichtraucherschutz - Betriebstypisierung (DKMS) - Mitgliederentwicklung der NGG im Hause
Weihnachtsgeld lt. Maritimregelung
Nichtraucherschutz (§ 3a ArbStättVO)
TOP 2: Betriebsvereinbahrung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit
Am 31.05.2005 hat der Betriebsrat die BV zur Flexibilisierung der Arbeitszeit gekündigt.
Am 04.09.2005 wurde eine neue, verbesserte BV zur Flexibilisierung der Arbeitszeit zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung abgeschlossen.
Was hat sich geändert? Es wird eine Ampelregelung eingeführt, diese wird wie folgt funktionieren: § 6 Dienstpläne • Von 0-100 Plusstunden Grün: = Überstunden dürfen aufgebaut werden. • Ab 100 Plusstunden Gelb: = der Arbeitgeber verpflichtet sich, sich mit dem Betriebsrat zusammen zu setzen um über den Abbau der Plusstunden zu beraten. • Ab 169 Plusstunden Rot: = es dürfen keine weiteren Überstunden aufgebaut werden (es müssen Stunden abgebaut werden).
§ 7 Regelung bei Arbeit an Feiertagen 7.1 Als Feiertage gelten: Neujahr, Ostermontag, Karfreitag, 1. Mai, Pfingstmontag, Fronleichnam, Christi Himmelfahrt, 3. Oktober, Allerheiligen (1. November), 1. und 2. Weihnachtstag, soweit sie nicht auf einen regelmäßig individuellen Ruhetag der Arbeitnehmer fallen.
§ 7 Regelung bei Arbeit an Feiertagen 7.2Sollte einer dieser Feiertage auf einen Wochentag fallen ( Montag - Freitag ), wird die Vergütung für die effektiv geleistete Arbeitszeit verdoppelt. Beispiel: Feiertag (Mo – Fr) Arbeitszeit: 8 Std. = 16 Std. (8 Std. normale Arbeitszeit + 8 Std. Feiertagszuschlag) -------------------------------- Arbeitszeit: 5 Std. = 10 Std. (5 Std. normale Arbeitszeit + 5 Std. Feiertagszuschlag)
§ 7 Regelung bei Arbeit an Feiertagen Fällt der Feiertag auf ein Wochenende ( Samstag oder Sonntag ), wird die Vergütung für die effektiv geleistete Arbeitszeit verdoppelt und es gibt einen Bonus nach folgender Staffelung: ab 5 Stunden = +1 Stunde 6 – 7 Stunden = +2 Stunden 8 – 10 Stunden = +3 Stunden
§ 7Regelung bei Arbeit anFeiertagen Beispiele: Feiertag (Sa o. So): Arbeitszeit: 5 Stunden = 11 Std. (5 Std. normale Arbeitszeit + 5 Std. Feiertagszuschlag + 1 Std. Bonus) Arbeitszeit: 6 Stunden = 14 Std. (6 Std. normale Arbeitszeit + 6 Std. Feiertagszuschlag + 2 Std. Bonus) Arbeitszeit: 8 Stunden = 19 Std. (8 Std. normale Arbeitszeit + 8 Std. Feiertagszuschlag + 3 Std. Bonus)
TOP 3: Rechte und Pflichtender Arbeitnehmer Verhalten am Arbeitsplatz
Rechte • Recht auf Beschäftigung • Beschwerderecht – Betriebsrat / Personalleitung • Mitgestaltung Dienstplan / Gegenkontrolle • Rechtzeitige Lohnzahlung • Recht auf Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen
Pflichten • Pünktlichkeit / Sauberkeit / Hygiene • Rechtzeitige Krankmeldungen • Meldung von Arbeits- und Wegeunfällen • Sorgfältiger Umgang mit Arbeitsmaterialien / Einrichtungsgegenständen • Besuch der Berufsschule • Führung des Berichtsheftes
Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit ! Bis zum nächsten Mal !