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Die wichtigste Stunde ist immer die Gegenwart, der bedeutendste Mensch immer der,

Die wichtigste Stunde ist immer die Gegenwart, der bedeutendste Mensch immer der, der Dir gerade gegenübersteht, und das Notwendigste Ist immer die Liebe. Meister Eckart, deutscher Mystiker (1260 – 1327). Herzlich Willkommen zur. 6. Betriebsversammlung. des. MARITIM HOTEL KÖLN.

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Die wichtigste Stunde ist immer die Gegenwart, der bedeutendste Mensch immer der,

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Presentation Transcript


  1. Die wichtigste Stunde ist immer die Gegenwart, der bedeutendste Mensch immer der, der Dir gerade gegenübersteht, und das Notwendigste Ist immer die Liebe. Meister Eckart, deutscher Mystiker (1260 – 1327)

  2. Herzlich Willkommen zur 6. Betriebsversammlung des MARITIM HOTEL KÖLN am 21. November 2005

  3. Tagesordnung • TOP 1: Vorstellung und Bericht des Betriebsrates • TOP 2: Betriebsvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit • TOP 3: Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer • TOP 4: Diskussion • TOP 5: Vortrag Herr Heydrich • TOP 6: Diskussion • TOP 7: Bericht der Geschäftsleitung • TOP 8: Diskussion • TOP 9: Hoga Rente / Vortrag Frau Keen – Gerling Konzern

  4. TOP 1: Vorstellung und Bericht des Betriebsrates • Resumée der letzten BV • Positive Entwicklungen: - Weihnachtsgeld - Nichtraucherschutz - Betriebstypisierung (DKMS) - Mitgliederentwicklung der NGG im Hause

  5. Resumée der letzten Betriebsversammlung

  6. Positive Entwicklungen

  7. Weihnachtsgeld lt. Maritimregelung

  8. Nichtraucherschutz (§ 3a ArbStättVO)

  9. Betriebstypisierung durch DKMS

  10. Mitgliederentwicklung der NGG im Hause

  11. TOP 2: Betriebsvereinbahrung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit

  12. Jahresarbeitszeit

  13. Am 31.05.2005 hat der Betriebsrat die BV zur Flexibilisierung der Arbeitszeit gekündigt.

  14. Am 04.09.2005 wurde eine neue, verbesserte BV zur Flexibilisierung der Arbeitszeit zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung abgeschlossen.

  15. Was hat sich geändert? Es wird eine Ampelregelung eingeführt, diese wird wie folgt funktionieren: § 6 Dienstpläne • Von 0-100 Plusstunden Grün: = Überstunden dürfen aufgebaut werden. • Ab 100 Plusstunden Gelb: = der Arbeitgeber verpflichtet sich, sich mit dem Betriebsrat zusammen zu setzen um über den Abbau der Plusstunden zu beraten. • Ab 169 Plusstunden Rot: = es dürfen keine weiteren Überstunden aufgebaut werden (es müssen Stunden abgebaut werden).

  16. § 7 Regelung bei Arbeit an Feiertagen 7.1 Als Feiertage gelten: Neujahr, Ostermontag, Karfreitag, 1. Mai, Pfingstmontag, Fronleichnam, Christi Himmelfahrt, 3. Oktober, Allerheiligen (1. November), 1. und 2. Weihnachtstag, soweit sie nicht auf einen regelmäßig individuellen Ruhetag der Arbeitnehmer fallen.

  17. § 7 Regelung bei Arbeit an Feiertagen 7.2Sollte einer dieser Feiertage auf einen Wochentag fallen ( Montag - Freitag ), wird die Vergütung für die effektiv geleistete Arbeitszeit verdoppelt. Beispiel: Feiertag (Mo – Fr) Arbeitszeit: 8 Std. = 16 Std. (8 Std. normale Arbeitszeit + 8 Std. Feiertagszuschlag) -------------------------------- Arbeitszeit: 5 Std. = 10 Std. (5 Std. normale Arbeitszeit + 5 Std. Feiertagszuschlag)

  18. § 7 Regelung bei Arbeit an Feiertagen Fällt der Feiertag auf ein Wochenende ( Samstag oder Sonntag ), wird die Vergütung für die effektiv geleistete Arbeitszeit verdoppelt und es gibt einen Bonus nach folgender Staffelung: ab 5 Stunden = +1 Stunde 6 – 7 Stunden = +2 Stunden 8 – 10 Stunden = +3 Stunden

  19. § 7Regelung bei Arbeit anFeiertagen Beispiele: Feiertag (Sa o. So): Arbeitszeit: 5 Stunden = 11 Std. (5 Std. normale Arbeitszeit + 5 Std. Feiertagszuschlag + 1 Std. Bonus) Arbeitszeit: 6 Stunden = 14 Std. (6 Std. normale Arbeitszeit + 6 Std. Feiertagszuschlag + 2 Std. Bonus) Arbeitszeit: 8 Stunden = 19 Std. (8 Std. normale Arbeitszeit + 8 Std. Feiertagszuschlag + 3 Std. Bonus)

  20. TOP 3: Rechte und Pflichtender Arbeitnehmer Verhalten am Arbeitsplatz

  21. Rechte • Recht auf Beschäftigung • Beschwerderecht – Betriebsrat / Personalleitung • Mitgestaltung Dienstplan / Gegenkontrolle • Rechtzeitige Lohnzahlung • Recht auf Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen

  22. Pflichten • Pünktlichkeit / Sauberkeit / Hygiene • Rechtzeitige Krankmeldungen • Meldung von Arbeits- und Wegeunfällen • Sorgfältiger Umgang mit Arbeitsmaterialien / Einrichtungsgegenständen • Besuch der Berufsschule • Führung des Berichtsheftes

  23. TOP 4: Diskussion

  24. TOP 5: Vortrag Herr Heydrich Personalleitung

  25. TOP 6: Diskussion

  26. TOP 7: Bericht der Geschäftsleitung

  27. TOP 8: Diskussion

  28. Hoga Rente - Vortrag Frau KeenGerling Konzern TOP 9:

  29. Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit ! Bis zum nächsten Mal !

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