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Warum ist der Handwerker immer der Dumme?. Vortrag zur Tragung von Aus- und Einbaukosten anlässlich der MGV am 17.11.12 durch GF Michael Peter. Entscheidungen des BGH. gemäß Vorgabe des EuGH
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Warum ist der Handwerker immer der Dumme? Vortrag zur Tragung von Aus- und Einbaukosten anlässlich der MGV am 17.11.12 durch GF Michael Peter
Entscheidungen des BGH • gemäß Vorgabe des EuGH • bei Kauf durch Verbraucher haftet Lieferant (= Verkäufer) immer auch für Aus- und Einbaukosten sowie für Ersatzlieferung, wenn Sache Mangel aufweist • neue Entscheidung des BGH: Das gilt nicht, wenn Käufer selbst Unternehmer ist
Die Rechtslage • Unterschiedliche Rechtsfolgen je nachdem, ob • Verbraucher oder • Unternehmer beteiligt ist ob • Kaufvertrag oder • Werkvertrag vorliegt und ob • Handwerker beim Hersteller kauft oder • beim Händler
Verbraucher oder Unternehmer • Rechtsquelle: EU-Richtlinie und BGB • Verbraucher = natürliche Person bei einem Rechtsgeschäft ohne beruflichen oder gewerblichen Zweck • Unternehmer = juristische Person oder natürliche Person bei Rechtsgeschäften mit beruflichem oder gewerblichem Zweck
Kauf- oder Werkvertrag • Kaufvertrag: Übertragung des Eigentums an einer Sache gegen Entgelt • Werkvertrag: Herstellung eines Werks gegen Entgelt • strittig: Küche, Absauganlage, Fenster • macht Montage einen Kauf zu einem Werkvertrag? • wirtschaftlicher Schwerpunkt
Verbraucher als Kunde • ob als Käufer oder Besteller (beim Werkvertrag): • Unternehmer haftet immer - egal, ob Baustoff oder Montage fehlerhaft • also für Ersatzbaustoff und für • Aus- und Wiedereinbau • d. h. für komplette Wiederherstellung • verschuldensunabhängig!
Haftungsumfang • ohne Verschulden: • für Aus- und Einbau sowie für Ersatz • mit Verschulden: • idR bei mangelhaftem Einbau • auch für weitere Vermögensschäden wie Hotelunterbringung und • für weitere Schäden am Bauwerk
Verbraucher als Kunde • Wer haftet, wenn Verbraucher Material stellt? • wenn Baustoff selbst mangelhaft: der Verkäufer auch für Aus- und Einbau • der montierende Handwerker gar nicht • baut der mangelhaft ein, haftet er wieder vollständig, also für Baustoff sowie Aus- und Einbau
beim Hersteller: nur wenn direkt von dort bezogen beim Händler: nur bei dessen Verschulden Regress für Aus- und Einbau