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Berichte zur Verwendung von Studiengebühren aus den Universitäten Baden-Württemberg. 1. Zeitlicher Ablauf 2. Organisation und Aufgabenverteilung 3. Verwendung der Mittel. Zu 1. Zeitlicher Ablauf 1. Januar 2006: Landeshochschulgebührengesetz tritt in Kraft Februar 2006:
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Berichte zur Verwendung von Studiengebühren aus den Universitäten Baden-Württemberg
1. Zeitlicher Ablauf 2. Organisation und Aufgabenverteilung 3. Verwendung der Mittel
Zu 1. Zeitlicher Ablauf • 1. Januar 2006: Landeshochschulgebührengesetz tritt in Kraft • Februar 2006: Bildung Arbeitsgruppe auf Verwaltungsebene der Universität • Frühjahr / Sommer 2006: Ideensammlung, Gespräche mit AStA / Fachschaften und anderen Verfahrensbeteiligten
26. September 2006: Beschluss Grundsätze für die Verteilung der Studiengebühren im Universitätsrat > Überprüfung nach 1 bis 2 Jahren • 5./6. Oktober 2006: Versand der Gebührenbescheide mit Infoflyer • Oktober / November 2006: Beratung der Positivliste im Senat • Anfang November 2006: Beschluss der Positivliste im Rektorat
08. November 2006: Aufstellung Haushaltsplan 2007 Rektorat • 29. November 2006: Anhörung des Senats zum Haushaltsplan 2007 • Anfang bis Mitte Dezember 2006: Umfrage der Studierenden • 12. Dezember 2006: Beschluss des Universitätsrates über Haushaltsplan 2007
Ende Dezember 2006: Vorlage der Verwendung der Studiengebühren durch Fakultäten (Finanzplanung Fakultäten; Anträge gesamtuniversitäre Belange) • 17. Januar 2007: Genehmigung der Mittelverwendungen durch das Rektorat • 1. Februar 2007: Beginn Frühjahrs-/Sommersemester an der Universität Mannheim • 19. Februar 2007: Vorlesungsbeginn an der Universität Mannheim
Zu 2. Organisation und Aufgabenverteilung • Arbeitsgruppe der Verwaltung Zusammensetzung: - Haushalt (Vorsitz) - Kasse - Justitiariat - Planung - Studienbüros - Personal - innere Organisation / Telefonhotline - Rektoratsbüro/Kommunikation und Fundraising - EDV-Abteilung / Rechenzentrum - Universitätsbibliothek
Zielsetzung: - Erstellung eines Konzeptes für die Mittelverwendung - Klärung der organisatorischen Abläufe und Zuständigkeiten - Aufklärung der Studierenden durch Info-Flyer, Servicebrief und Homepage - Koordination von EDV und Verwaltung Entwicklung des Gebührenbescheids, spezielle Telefonhotline für Studiengebühren - Ermittlung des Personalbedarfs - Konzeption Berichtswesen
- Beratende Senatskommission für Lehre Zusammensetzung: - alle Fakultäten (i.d. R. Studiendekane oder VertreterInnen) - 6 Studierende Zielsetzung: - Erstellung einer Positivliste für die Verwendung der Studiengebühren
Zu 3. Verwendung der Mittel - Aufteilung der Mittel
Verteilung der Mittel auf die Fakultäten nach dem Schlüssel: „Dienstleistungsmodifizierter Studierender“ innerhalb der Regelstudienzeit • Jahresplanung • Einzelanträge für gesamtuniversitäre Belange
Verwendung der Mittel • Negativliste • Stellen für Professoren; personenbezogene Förderung (Stipendien, Preise); Dauerarbeitsverhältnisse • Positivliste • Lehrunmittelbare Maßnahmen, lehrmittelbare Maßnahmen und Services sowie Infrastruktur
Lehrunmittelbare Maßnahmen I. 1. Verbesserung der Betreuungsverhältnisse und der Lehrsituation z.B.: Verringerung bisheriger Gruppengrößen in den Lehrveran- staltungen durch Einstellung von zusätzlichen wissenschaft- lichen Mitarbeitern, Lektoren, Lehrbeauftragten usw. I. 2. Förderung und Unterstützung der Studierenden in der Lehre z.B.: Finanzierung /Subventionierung von Vorkursen für Studienanfänger; Lernplattformen, Ausbau Tutorien I. 3. Innovative Lehr- und Lernformen z.B.: Blended Learning / Service Learning / E-Learning / Teleseminare
II. Lehrmittelbare Maßnahmen und (studentische) Services II. 1. Schlüsselqualifikation z.B.: Didaktische Schulungen von Tutoren/innen und wissen- schaftlichen Mitarbeitern; Vermittlung von Lehr- und Lerntechniken II. 2. Studienberatung und –koordination, Auswahlverfahren z.B.: Ausbau Beratungs- und Öffnungszeiten II. 3. Berufsvorbereitung z.B. Praktikantenbüros II. 4. Internationalisierung z.B. Sicherstellung des Auslandssemesters; Ausbau englischsprachiger Lehrangebote; Betreuungskonzepte für ausländische Studierende
III. Infrastruktur III. 1. Zentral- und Bereichsbibliothek z.B. Verlängerung Öffnungszeiten; Ausbau Lehrbuch- und Zeitschriftenbestand; Hochleistungsscanner III. 2. Hörsäle, Lehrräume und sonstiges z.B.: PC-Pools; Ausbau der infotechnischen Infrastruktur; Einrichtung von studentischen Arbeitsplätzen
Überraschungen: • nur 320 Feststellungsbescheide (davon 299 Darlehensanträge) und 166 Befreiungen bei ca. 10.000 Studierenden • Verteilung der Darlehensanträge über alle Fakultäten völlig gleichmäßig • 1.100 Beurlaubungen • kaum Klagen (andererseits Boykott an verschiedenen baden-württembergischen Hochschulen) • Finanzierung von Professorenstellen
E N D E Vielen Dank !