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Der Kriseninterventionsdienst des Justizvollzugs Baden-Württemberg. Dipl.-Psych. Nina Schuler. Gliederung des Vortrags. Vorstellung Daten und Fakten zum baden-württembergischen Justizvollzug Die Arbeit des Kriseninterventionsdienstes. Der Justizvollzug in Baden-Württemberg.
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Der Kriseninterventionsdienst des Justizvollzugs Baden-Württemberg Dipl.-Psych. Nina Schuler
Gliederung des Vortrags • Vorstellung • Daten und Fakten zum baden-württembergischen Justizvollzug • Die Arbeit des Kriseninterventionsdienstes
Der Justizvollzug in Baden-Württemberg • 17 Haftanstalten mit 24 Außenstellen • Justizvollzugskrankenhaus und Sozialtherapeutische Anstalt • insgesamt 7940 Haftplätze, 6788 im geschlossenen, 1152 im offenen Vollzug • 428 Haftplätze für Frauen • die durchschnittliche Belegung der Haftanstalten ist rückläufig (aktuell 7488 Inhaftierte, davon 1583 in Untersuchungshaft und 533 in Jugendstrafhaft) • Strukturelle Entwicklung weg von kleinen Gefängnissen und Außenstellen zu großen Anstalten mit bis zu 600 Haftplätzen
Die Bediensteten des Justizvollzugs • Im Januar 2012 waren insgesamt 3708 Personen im Justizvollzug beschäftigt • 2409 Bedienstete im Allgemeinen Vollzugsdienst • 424 im Werkdienst • 302 in den Fachdiensten (dazu zählen Sozialarbeiter, Psychologen, Ärzte, Seelsorger und Lehrer) • 469 in der Verwaltung
Belastungen im Arbeitsalltag • Schicht- und Wechseldienst • Arbeitsverdichtung • Gefühl fehlender Unterstützung und Anerkennung • Umgang mit psychisch auffälligen Inhaftierten • Konfrontation mit dissozialem und aggressivem Verhalten • Risiko, Opfer eines potentiell traumatischen Ereignisses zu werden
Potentiell traumatische Ereignisse • Medizinische Notfälle/ Suizidversuche • Auffinden eines Toten • Bedrohung/ sexuelle Nötigung • Tätliche Angriffe • Meuterei • Geiselnahme • Feuer/ schwerer Unfall
Präventiver Ansatz • Die multiplen Belastungsfaktoren führen zu einem hohen Krankenstand sowie hohen Raten an krankheitsbedingten Frühpensionierungen • Ein Baustein zur Prävention von krankheitsbedingten Arbeitsausfällen stellte die Gründung des Kriseninterventionsdienstes im Jahr 2001 dar
Ziele des Kriseninterventionsdienstes • Zeitnah professionelle Hilfe nach belastenden Ereignissen im Dienst anzubieten • Betroffene mit den Erlebnissen nicht alleine zu lassen • Hilfestellung bei der Verarbeitung der belastenden Ereignisse zu geben • Schädlichen und gesundheitsgefährdenden Folgen entgegen zu wirken
Mitglieder des Kriseninterventionsdienstes • 4 Bedienstete aus dem psychologischen Dienst • 2 Bedienstete aus dem kirchlichen Dienst • 6 Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes • aus verschiedenen Haftanstalten des Landes • Die Arbeit im Kriseninterventiondienst erfolgt ohne Freistellung zusätzlich zur regulären Tätigkeit der Mitarbeiter • Für Fortbildung und Supervision sind 3 Tage pro Jahr vorgesehen
Möglichkeiten der Kontaktaufnahme • über die Leitstelle • die veröffentlichten Kontaktadressen der einzelnen KID-Mitglieder • das KID-Mitglied in der eigenen Anstalten • nur während der Dienstzeit, es besteht kein 24-Stunden- Bereitschaftsdienst
Grundsätze der Krisenintervention • Die Mitglieder des Kriseninterventionsdienstes unterliegen der Schweigepflicht (auch gegenüber der Anstaltsleitung) • Die Krisenintervention ist ein auf Freiwilligkeit beruhendes Angebot, dass das Einverständnis der Bediensteten voraussetzt • Die Anstaltsleitung ist bei Angriffen auf Bedienstete, die eine Dienstunfähigkeit zur Folge haben, verpflichtet den Kriseninterventionsdienst unverzüglich einzuschalten • Innerhalb der Anstalten wird vom Kriseninterventionsdienst ein niederschwelliger, aufsuchender Ansatz verfolgt
Phasen der Betreuung 1. Phase (unmittelbar nach dem belastenden Ereignis): • Unterstützung und Begleitung der/ des Betroffenen • Abschirmung vor störenden Einwirkungen • Informationsvermittlung bezüglich traumaspezifischen Reaktionen und Symptomen • Stabilisierung und Ressourcenaktivierung • Aktivierung des sozialen Netzwerks, Einbezug von Angehörigen • Entscheidung ob dienstliche Sofortermittlungen oder Betreuungsmaßnahmen Vorrang einzuräumen ist • Beratung der Anstaltsleitung bei strafrechtlichen Ermittlungen um auf die Belange der/ des Betroffenen aufmerksam zu machen
Phasen der Betreuung 2. Phase (einige Tage bis Wochen nach dem Ereignis): • Abstimmung des weiteren Vorgehens mit dem Betroffenen • Durchführung von einem oder mehreren Debriefing- und Beratungsgesprächen • Hilfestellung bei der Vermittlung an externe Beratungs- oder Therapieeinrichtungen 3. Phase (drei bis sechs Monate nach dem Ereignis): • telefonische Kontaktaufnahme • Angebot eines Nachgesprächs • gemeinsame Überlegung, ob weitere Maßnahmen notwendig sind