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Gesundheitsreform 2006. Kabinettsentwurf 3-Jahres-Frist. 3-Jahres-Frist - § 6 SGB V. 3-Jahres-Frist - § 6 SGB V. 3-Jahres-Frist - wer ist betroffen. Beispiel: Kunde ist seit 01.01.2004 versicherungsfrei in der GKV und liegt mit seinem Verdienst weiterhin über der JAEG.
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Gesundheitsreform 2006 Kabinettsentwurf3-Jahres-Frist
3-Jahres-Frist - wer ist betroffen Beispiel: Kunde ist seit 01.01.2004 versicherungsfrei in der GKV und liegt mit seinem Verdienst weiterhin über der JAEG. => Wechsel in die PKV nach wie vor möglich!
3-Jahres-Frist - wer ist betroffen Beispiel: Kunde ist nach bisheriger Regelung seit 01.01.2005 versicherungsfrei in der GKV. => ab dem 27.10.06 gilt die 3 Jahres-Regel. Der Kunde wird zum 01.01.2008 versicherungsfrei, sofern er weiterhin jährlich mit seinem Gehalt über der JAEG liegt. Sein Status in der GKV ändert sich mit der neuen Regelung auf „versicherungspflichtig“.
3-Jahres-Frist - wer ist betroffen Beispiel: Kunde liegt seit September 2006 mit seinem Gehalt über der JAEG. Nach altem Recht wäre er zum 01.01.2007 versicherungsfrei geworden. => ab dem 27.10.06 gilt die 3 Jahres-Regel. Der Kunde wird erst nach 3 Jahren versicherungsfrei. 2006 zählt bereits als 1. Jahr. Er wird zum 01.01.2009 versicherungsfrei sofern er in jedem der 3 Jahre und auch weiterhin mit seinem Gehalt über der JAEG liegt.
3-Jahres-Frist - Zusammenfassung Arbeitnehmer*, Berufseinsteiger und Arbeitgeberwechsler sind ab 27.Oktober 2006 von folgender Regelung betroffen: * Selbständige und Beihilfeberechtigte sind nicht von der Regelung betroffen **geringfügige Änderung der JAEG in 2007 von 47.250 Euro auf 47.700 Euro
3-Jahres-Frist Stichtag! 3 Jahres-Frist gilt im Angestelltengeschäft 01.04.07 Gesetz tritt in Kraft Stichtag lt. Eckpunkte- Papier bzw. Vorlagen 20.09. 11.10. 25.10. Jan./ Febr. Dez. 04.07. 25.10. 27.10. Eckpunkte der Gesundheits- reform Anhörungen Bundesrat Anhörungen Bundestag Kabinettsbeschluss 1. Lesung Bundestag