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Arbeitsgelegenheiten als G emeinwohl A rbeit. Durchführungskonzept Ein Projekt der Beratung, Kommunikation und Arbeit – Gesellschaft für soziale und berufliche Integration e.V. Informationen zum Träger.
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Arbeitsgelegenheiten alsGemeinwohlArbeit Durchführungskonzept Ein Projekt der Beratung, Kommunikation und Arbeit – Gesellschaft für soziale und berufliche Integration e.V.
Informationen zum Träger • Durchführung des niedersächsischen Jugendwerkstattprogramms in Wilhelmshaven seit 1985 (vorhandene Infrastruktur für Arbeitsbereiche und Qualifizierung) • Erfahrungen in der Umsetzung von ABM mit Qualifizierung, gemeinnütziger Arbeit nach BSHG, BVB-Maßnahmen etc. • Etablierte Kooperation mit den Akteuren der Beschäftigungsförderung und Jugendberufshilfe • Akzeptanz bei Stadt, Arbeitsagentur, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Betrieben etc.
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen • Jugendwerkstätten mit den Arbeitsbereichen: Holz, Metall, Bau, Hauswirtschaft, Maler-Lackierer, Garten- und Landschaftsbau, Verkauf (inkl.-Internet-Auktionshandel), Elektroinstallation, Computer. • Fallmanagement und Vermittlung U 25 im Rahmen SGB II werden extern durchgeführt (vom Job-Center an die ehemalige Beschäftigungsförderungsgesellschaft der Stadt Wilhelmshaven (GAQ) vergeben) • GAQ ist gleichzeitig mit der Durchführung des Landesprogrammes Pro-Aktiv-Center beauftragt (Jugendberufshilfe SGB VIII + Arbeitsmarktintegration SGB II).
Zugang in GemeinwohlArbeit • Gesteuerter Zugang: Vermittlung in Arbeitsgelegenheit mit MAE nach § 16 SGB II • Ungesteuerter Zugang: Jugendliche mit Voraussetzungen nach § 13 SGB VIII (ohne SGB II – Anspruch) werden ebenfalls aufgenommen (Anteil ca. 10 %)
Kompetenzfestellung • Kompetenzfestellung im Hinblick auf Einsatzmöglichkeiten in der GemeinwohlArbeit und Qualifizierungsbedarf durch Integrations-Assessment (4 Wochen) • Einschaltung der Service-Agentur für GemeinwohlArbeit bereits in dieser Phase
GemeinwohlArbeit • Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung (ggf. nach gezielter weiterführender Qualifizierung) – Ausstieg aus der Maßnahme • Vermittlung in Arbeitsgelegenheit bei externen Trägern • Übergang in Arbeits-/Qualifizierungsbereiche der Jugendwerkstätten
Einsatzstellen für GemeinwohlArbeit • Abenteuerspielplatz • Schulen (Unterrichtsbegleiter) • Kindertagesstätten • Kleiderkammer • Botanischer Garten • Jugendzentren • Musiker-Initiative • Außerschulischer Lernort: Bildung für Technik und Natur • Institut für Küstenforschung • etc.
Eckpunkte für AGH-Antragstellung • Maßnahmeplanung für einen Zeitraum von 1,5 – 2 Jahren • Aufnahme in Gruppen von 12 TeilnehmerInnen zu festgelegten Zeitpunkten (z.B. monatlich ohne Juli/August und Januar) • Verbleib der TN für 6 Monate (Verlängerung nach Absprache im Einzelfall) • Vereinbarung einer Fallpauschale pro TN und Monat (Gesamtbudget)
Informationen • Folien unter www.beka-info.de • Peter Siefken Beratung, Kommunikation und Arbeit – Gesellschaft für soziale und berufliche Integration e.V. Ulmenstr. 55 26384 Wilhelmshaven siefken@beka-info.de