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SV. Recht. SV - Wahl. Konflikte. Schriftliche Arbeiten. Versetzung. Rechte der SV . Information: schulische Angelegenheiten, Protokolle, Amtsblatt. Anhörung: Schulkonferenz muss schriftlich die SV über Beschlüsse informieren; nach Fristablauf - akzeptiert
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SV Recht SV - Wahl Konflikte Schriftliche Arbeiten Versetzung
Rechte der SV Information:schulische Angelegenheiten, Protokolle, Amtsblatt. Anhörung: Schulkonferenz muss schriftlich die SV über Beschlüsse informieren; nach Fristablauf - akzeptiert Mitbestimmung: Beschlüsse der Schulkonferenz sind nur gültig, wenn der Schülerrat zugestimmt hat oder ein Kompromiss gefunden wurde. Vorher muss der Schulleiter die SV schriftlich informiert haben. Mitwirkung: Schülervertretung muss rechtzeitig zu Konferenzen eingeladen werden. Redebeiträge; Anträge. Bei Nichtbeteiligung der SV / Staatl. Schulamt einschalten
Rechtsbestimmungen • Muss: Diese Vorschrift ist unbedingt zu befolgen • Soll: Es muss etwas geschehen, wenn es möglich ist • Kann: Es bleibt dem Zuständigen überlassen, wie er dieBestimmung anwendet
Gesetzliche Regelungen • Hessischer Landtag: Schulgesetz (190 Paragraphen) • Landesregierung: Verordnungen (Amtsblatt) • Kultusminister: Erlasse (Amtsblatt) • Staatliches Schulamt: Verfügungen (nur für Bezirk) • Schulleitung: Weisung
Aufbau der Schülervertretung S C H Ü L E R S C H A F T wählt: entweder Klassensprecher, Tutorengruppensprecher S c h ü l e r r at oder Schulsprecher, 2 Stellvertreter 5 Mitarbeiter SV - Vorstand
Wahlen • Wahlausschuss:Vorsitzender, Protokollant, Beisitzer, Mitglieder dürfen nicht kandidieren • Wahlvorschläge: schriftliche Einverständniserklärung einholen • Wählerverzeichnis anlegen • Anzahl der Wahlgänge: getrennte möglich für Sprecher und Stellvertreter • Bei Urwahl können alle Schüler für alle Ämter kandidieren • Stimmzettel: Vorbereitung durch Wahlausschuss, Namen/Kandidaten alphabetisch, Ja/Nein/Enthaltung, Schulstempel • Wahlverfahren: Wahlurne, Wahlberechtigung überprüfen, Wahlausschuss zählt Stimmen aus • Protokoll + Stimmzettel an Schulsprecher, Kopie für Schulleitung
Klassenkonferenzen Beratungs- und Entscheidungsrechte bei: • Versetzung, Zeugnisse, Kopfnoten • Empfehlung für den weiteren Bildungsweg • Koordination von fächerübergreifendem Unterricht • Antrag auf Anwendung einer Ordnungsmaßnahme
Konflikte / Pädagogische Maßnahmen • Gespräch, Ermahnung • Brief an Eltern • Beauftragung mit Aufgaben • Nachholen von Unterricht • Wegnahme von Gegenständen
Konflikte/Ordnungsmaßnahmen • Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Tages:es entscheidet die Schulleitung aufAntrag eines Lehrersnach Anhörung des Schülers • Ausschluss von Klassenfahrten, Schulveranstaltungen etc.:es entscheidet die Schulleitung auf Antrag derKlassenkonferenznach Anhörung des betroffenen Schülers und der Erziehungsberechtigten
Schriftliche Arbeiten Klassenarbeiten • ...sollten sich auf den Lernstoff der letzten Unterrichtseinheit beziehen, die Verbindung zur vorherigen soll beachtet werden • ...in den Klassen 6, 8, 10 soll eine Arbeit dem schulinternen Vergleich dienen • ...die Note 4 ist erreicht, wenn die Vorgaben annähernd zur Hälfte erfüllt wurden • ...machen 50% der Zeugnisnote aus (Sek.I) • ...müssen mindestens 5 Schultage vorher angekündigt werden
...können bis zu 3 pro Woche geschrieben werden • ...dürfen nicht ohne Einverständnis der Betroffenen um einen oder mehrere Tage verschoben werden • ...hat der Lehrer über eine Woche keinen Unterricht gehalten, muss die Arbeit neu angekündigt werden – war er kürzere Zeit abwesend, kann sie auf die nächste Stunde gelegt werden
Lernkontrollen • ...werden in den Nebenfächern geschrieben, 1 pro Halbjahr • ...sie können durch eine praktische Arbeit ersetzt werden (z.B. ein Referat) • ...ergeben ein Drittel der Gesamtnote • ...2 Wochen vor der Zeugnisausgabe dürfen keine mehr geschrieben werden
Schriftliche Überprüfungen • ...z.B. ein Vokabeltest, dürfen nur 15 Minuten dauern und müssen sich inhaltlich auf die letzte Woche beziehen • ... dürfen nicht als fester Termin eingeplant werden • ... müssen nicht angekündigt werden • ...eine Benotung ist zulässig
Formale Leistungen Im Fach Deutsch darf bei Mängeln in Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung und äußerer Form die Note um eine Stufe herabgesetzt werden. (Gilt nicht für Diktate, Grammatikarbeiten) In der Oberstufe kann die Arbeit um ein bis zwei Punkte herauf- oder herabgesetzt werden.
Nachschreiben Der Lehrer kann eine versäumte Arbeit nachschreiben lassen, wenn eine sachgerechte Leistungsbeurteilung sonst nicht möglich ist. In Einzelfällen brauchen solche Arbeiten nicht angekündigt werden und sie unterliegen auch nicht den Bestimmungen über Anzahl pro Tag und Woche. (Schulkonferenz!)
Genehmigung von Arbeiten Klasse 5 – 10: Sind mehr als ein Drittel der Arbeiten schlechter als 4- kann der Lehrer die Arbeit wiederholen oder sie vom Schulleiter genehmigen lassen.
Wiederholung von Arbeiten Sind mehr als die Hälfte der Arbeiten schlechter als 4- (Oberstufe weniger als 5 Punkte), muss die Arbeit wiederholt werden. Die Nachschreibearbeit muss vorbereitet werden. Es gelten aber nicht die allgemeinen Ankündigungsfristen. Die bessere der Arbeiten wird bewertet.
Versetzungsbestimmungen für Realschule und Gymnasium • ein Hauptfach 6 • zwei Hauptfächer 5 • drei Nebenfächer 5 • ein Hauptfach 5 + 1 Nebenfach 6 Keine Versetzung, wenn
Wie kann man ausgleichen? eine Hauptfach 5 ...mit einer 2 in einem anderen Hauptfach ...oder durch zwei 3en in anderen Hauptfächern ...oder durch eine 3 in einem anderen Hauptfach, wenn der Gesamtnotendurchschnitt mindestens 3,0 beträgt eine Nebenfach 5 ...mit einer 2 oder zwei 3en (Nebenfach) zwei Nebenfächer 5 ...durch je eine 2 oder zwei 3en (Nebenfach) eine Nebenfach 6 ...durch eine 1, oder zwei 2en oder drei 3en (Nebenfach)
Nachträgliche Versetzung Wer wegen einer 5 sitzen bleibt, bekommt in der letzten Ferienwoche einen Nachprüfungstermin angeboten. Bleibt jemand mit zwei 5en sitzen, kann die Versetzungskonferenz ihn zu einer Nachprüfung zulassen. Voraussetzung: er hätte eine 5 ausgleichen können und wäre somit versetzt worden. Die Konferenz bestimmt das Prüfungsfach. Nachprüfung Schriftlich: 1 Klassenarbeit Mündlich : ca. 20 Minuten