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Das neue Disziplinarstrafrecht. Major Stefan Flachsmann C Ausbildung MJ 12/2003. Die Neuerungen in Kürze. Gesamtes Disziplinarstrafrecht nur noch im MStG Neue Sanktionen Vollzug ab Rechtskraft der Disziplinarstrafverfügung In Kraft ab 1.3.2004. Der Disziplinarfehler.
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Das neue Disziplinarstrafrecht Major Stefan Flachsmann C Ausbildung MJ 12/2003
Die Neuerungen in Kürze • Gesamtes Disziplinarstrafrecht nur noch im MStG • Neue Sanktionen • Vollzug ab Rechtskraft der Disziplinarstrafverfügung • In Kraft ab 1.3.2004 Flachsmann/Neues Disziplinarstrafrecht
Der Disziplinarfehler • Reiner Disziplinarfehler nach Art. 180 Abs. 1 MStG (Neuredaktion) • Leichte Fälle von Delikten aus dem MStG, SVG und BetMG (unverändert) Flachsmann/Neues Disziplinarstrafrecht
Strafzumessung • Verschuldensprinzip (unverändert) • Kein Wahlrecht zwischen Disziplinarverfahren und Ermahnung/Belehrung Flachsmann/Neues Disziplinarstrafrecht
Geltungsbereich Wer dem Militärstrafrecht untersteht, ist auch der Disziplinarstrafordnung unterstellt (Art. 183 MStG) Der AdA untersteht während des Militärdienstes dem Militärstrafrecht und somit auch der Disziplinarstrafordnung. Ausnahmen bestehen für den Urlaub Flachsmann/Neues Disziplinarstrafrecht
Disziplinarstrafen • Arrest (1-10 Tage) (bisher 20 Tage) • Disziplinarbusse (500.-/1000.-) (Neu) • Ausgangssperre (3-15 Tage) (Neu) • Verweis • Verzicht auf Sanktion (nur bei geringem Verschulden) Flachsmann/Neues Disziplinarstrafrecht
Einzelfragen • in Kraft ab 1.3.2004 (keine Übergangsfrist) • Arrestvollzug erst nach Rechtskraft der Disziplinarstrafverfügung (Art. 191 Abs. 1 MStG und Art. 187 Abs. 3 MStG); Frist für Beschwerde im Dienst 24 H Flachsmann/Neues Disziplinarstrafrecht
Einzelfragen • Strafbefugnis des Einheitskommandanten: • bis 5 Tage Arrest (Art. 197 MStG) • alle übrigen Disziplinarstrafen • Strafbarkeit von Ungehorsam und Nichtbefolgung von Dienstvorschriften auch bei Fahrlässigkeit (Art. 61 und 72 MStG) Flachsmann/Neues Disziplinarstrafrecht
Art. 180 MStG Flachsmann/Neues Disziplinarstrafrecht
Art. 182 MStG Flachsmann/Neues Disziplinarstrafrecht
Art. 183 MStG Flachsmann/Neues Disziplinarstrafrecht
Disziplinarbusse • Moderne, allgemein anerkannte und akzeptierte Sanktion • Inkasso • Zahlung sofort möglich bei Truppe (nicht z.G. Truppenkasse) • oder innert 2 Monaten (Vollzug Wohnsitzkanton) • Umwandlung in Arrest nur bei Nichtbezahlung und nach Ablauf der Zahlungsfrist (kein Wahlrecht) Flachsmann/Neues Disziplinarstrafrecht
Ausgangssperre (Art. 187 MStG) • 3 bis 15 Tage Dauer • Verbleiben im Unterkunftsbereich • kein Kantinenbesuch • keine Einschliessung im Arrestlokal • keine Arbeit Flachsmann/Neues Disziplinarstrafrecht
Art. 187 MStG Flachsmann/Neues Disziplinarstrafrecht
Art. 191 und 192 MStG Flachsmann/Neues Disziplinarstrafrecht
Art. 197 MStG Flachsmann/Neues Disziplinarstrafrecht
Art. 61 und 72 MStG Flachsmann/Neues Disziplinarstrafrecht