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Körperschaftsteuer. Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel Wintersemester 2006/07. Körperschaftsteuer. Rechtsgrundlagen Körperschaftsteuergesetz Verordnungen des Bundesministers für Finanzen. Körperschaftsteuer. Systematische Einordnung Gemeinschaftliche Bundesabgabe Direkte Steuer
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Körperschaftsteuer Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel Wintersemester 2006/07
Körperschaftsteuer • Rechtsgrundlagen • Körperschaftsteuergesetz • Verordnungen des Bundesministers für Finanzen Tina Ehrke-Rabel
Körperschaftsteuer • Systematische Einordnung • Gemeinschaftliche Bundesabgabe • Direkte Steuer • Veranlagungsabgabe • „Einkommensteuer“ juristischer Personen Tina Ehrke-Rabel
Körperschaftsteuer • Steuersubjekt • Unbeschränkte Steuerpflicht • Juristische Personen des privaten Rechts • Betriebe gewerblicher Art der Körperschaften öffentlichen Rechts • Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Zweckvermögen, etc unter bestimmten Voraussetzungen Tina Ehrke-Rabel
Körperschaftsteuer • Steuersubjekt - Unbeschränkte Steuerpflicht • Betriebe gewerblicher Art der Körperschaften öffentlichen Rechts (§ 2 KStG) • Wirtschaftlich selbständige Einrichtungen • Nachhaltige privatwirtschaftliche Tätigkeit • Von wirtschaftlichem Gewicht (Jahresumsatz > € 4.000,-) • Nicht Land- und Forstwirtschaft • Nicht Vermögensverwaltung • Stpfl ist der einzelne BgA • Ausnahme Versorgungsbetriebe Tina Ehrke-Rabel
Körperschaftsteuer • Steuersubjekt • Beschränkte Steuerpflicht • Körperschaften, die im Inland weder Sitz noch Geschäftsleitung haben • Steuerpflicht erstreckt sich auf die Einkünfte des § 98 EStG • Körperschaften öffentlichen Rechts und an sich steuerbefreite Körperschaften mit Einkünften, von denen ein KESt-Abzug vorzunehmen ist • Vor allem kest-pflichtige Erträge • Ausgenommen sind Beteiligungserträge gem § 10 KStG Tina Ehrke-Rabel
Körperschaftsteuer • Steuersubjekt • Persönliche Steuerbefreiungen • In § 5 KStG aufgezählt • zB Gemeinnützige Einrichtungen (§ 34 BAO) Tina Ehrke-Rabel
Körperschaftsteuer • Steuerobjekt (§§ 7 und 8 KStG) • Einkommen iSd EStG • Kapitalgesellschaften haben immer Einkünfte aus Gewerbebetrieb und ermitteln ihren Gewinn nach § 5 EStG (§ 7 Abs 3 KStG). • Andere Körperschaften (zB Vereine) können alle 7 Einkunftsarten haben. Tina Ehrke-Rabel
Körperschaftsteuer • Steuerobjekt (§§ 7 und 8 KStG) • Einlagen der Gesellschafter und Mitgliedsbeiträge • Werden nicht durch den Betrieb erwirtschaftet • Bei der Einkommensermittlung außer Ansatz (§ 8 Abs 1 KStG) • Ausschüttungen der Gesellschaft an die Gesellschafter • GS Einkommensverwendung, mindern den Gewinn nicht (§ 8 Abs 1 KStG) Tina Ehrke-Rabel
Körperschaftsteuer • Gewinnermittlung • § 5 Abs 1 EStG • iZm §§ 11 und 12 KStG Tina Ehrke-Rabel
Körperschaftsteuer • Verluste der Körperschaft • Wie in der ESt grundsätzlich vortragsfähig und in den Folgejahren als Sonderausgaben abzugsfähig. • Verrechnungsgrenze und Vortragsgrenze von 75 % (wie EStG) • Einschränkung bei Mantelkauf (§ 8 Abs 4 Z 2 KStG) Tina Ehrke-Rabel
Körperschaftsteuer • Ausschüttungen an die Gesellschafter • Folgen für die Körperschaft • Gewinn der Körperschaft ist köSt-pflichtig mit festem Satz von 25 % • Gewinnausschüttungen mindern Gewinn nicht • Zuführungen zu Rücklagen mindern Gewinn nicht • Trennungsprinzip! Tina Ehrke-Rabel
Körperschaftsteuer • Ausschüttungen an die Gesellschafter • Folgen für den Gesellschafter als natürliche Person • Einkünfte aus Kapitalvermögen • KESt iHv 25 % oder halber Steuersatz (§§ 93, 97, 37 EStG) • Gesellschafter ist selbst Kapitalgesellschaft • Einkünfte aus Gewerbebetrieb • KESt, wenn nicht § 94a EStG Tina Ehrke-Rabel
Körperschaftsteuer • Leistungsbeziehungen zw Gesellschaft u Gesellschafter • Trennungsprinzip • Leistungsbeziehungen werden anerkannt, wenn fremdüblich! • Nicht fremdüblich • Verdeckte Gewinnausschüttung • Zu behandeln wie offene Gewinnausschüttung • Rückgängigmachung von vGA: Einlage Tina Ehrke-Rabel
Körperschaftsteuer • Behandlung von Konzernen • Beteiligungsertragsbefreiung (§ 10 Abs 1 KStG) • Beteiligung einer inländischen Kapitalgesellschaft an einer anderen inländischen Kapitalgesellschaft • Laufende Erträge sind von der KöSt befreit! • Veräußerungsgewinne steuerpflichtig Tina Ehrke-Rabel
Körperschaftsteuer • Behandlung von Konzernen • Internationales Schachtelprivileg (§ 10 Abs 2 u 3 KStG) • Beteiligung einer inländ KapGes an ausländ KapGes • Beteiligung mindestens 10 % • Beteiligung seit mindestens 1 Jahr • Beteiligungserträge steuerfrei • Laufende Erträge • Gewinne, Verluste, sonstige Wertänderungen außer Ansatz • Ausnahme: Option auf Steuerpflicht Tina Ehrke-Rabel
Körperschaftsteuer • Abzugsfähige und nicht abzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben • § 11 KStG sieht bestimmte Betriebsausgaben vor • § 12 KStG betrifft nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben • Ausschüttungsbedingte TW-Abschreibungen v Beteiligungen verboten • Zulässige TW-Abschreibungen von Beteiligungen sind GS auf 7 Jahre zu verteilen Tina Ehrke-Rabel
Körperschaftsteuer • Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG) • Finanziell verbundene Körperschaften können eine Unternehmensgruppe bilden Gewinne und Verluste sämtlicher Gruppenmitglieder werden dem Gruppenträger zugerechnet Tina Ehrke-Rabel
Körperschaftsteuer • Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG) • Gruppenträger • Unbeschränkt steuerpflichtige KapGes, Genossenschaften, Versicherungsvereine, Kreditinstitute • Zweigniederlassungen beschränkt steuerpflichtiger EU-Kapitalgesellschaften • Gruppenmitglieder • Inländische KapGes oder Genossenschaften • Vglbare ausländ Körperschaften, die ausschließlich mit unbeschr stpfl Gruppenmitgliedern od dem Gruppenträger finanziell verbunden sind. Tina Ehrke-Rabel
Körperschaftsteuer • Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG) • Finanzielle Verbundenheit • Beteiligung iHv mehr als 50 % an Kapital und Stimmrechten • Ausländ Gruppenmitglied • Nur die Verluste sind steuerlich dem GT zuzurechnen • Formale Voraussetzung • Unterfertigung eines Gruppenantrages • Ergebniszurechnung außerbücherlich • Steuerausgleichsvereinbarung Tina Ehrke-Rabel
Körperschaftsteuer • Beschränkte Steuerpflicht (§ 21 KStG) • Körperschaften ohne Sitz und/oder Geschäftsleitung im Inland • Steuerpflichtig mit Einkünften gem § 98 EStG • Inländische Körperschaften öffentlichen Rechts, von der unbeschr KSt befreite Körperschaften • Steuerpflicht mit Einkünften, bei denen Steuer durch Steuerabzug erhoben wird • § 10 KStG ist aber anwendbar Tina Ehrke-Rabel
Körperschaftsteuer • Auflösung und Abwicklung (§ 19 KStG) • Eigener Besteuerungszeitraum vom Schluss d der Auflösung vorangegangen WJ bis zur Beendigung der Abwicklung • Liquidationsgewinn wird durch Vermögensvergleich ermittelt • Auf Gesellschafterebene: betriebl EK od EK gem § 31 EStG • Tarif Tina Ehrke-Rabel
Körperschaftsteuer • Tarif (§ 22 KStG) • 25 % vom stpfl Einkommen • Unbeschränkt Stpfl müssen MindestKöSt entrichten • Jährlich € 1750,- für GmbH • Jährlich € 3.500,- für AG • Jährlich € 5.452,- für Banken und Vesicherungen Anrechnung auf KöSt-Schuld Tina Ehrke-Rabel
Privatstiftungen • Definition • Zweckvermögen mit eigener Rechtspersönlichkeit • Stifter stattet die PS mit Geld- od Sachvermögen aus (mind. 70.000 €) • Stiftungsorgane : Stiftungsprüfer, Aufsichtrat, Beirat verwalten und kontrollieren die PS • Zuwendungen an Begünstigte nach Maßgabe des Stifterwillens (siehe Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde) Tina Ehrke-Rabel
Privatstiftungen • Kosten der Vermögensausstattung: • ErbSt 5 % (§ 8 Abs 3 ErbStG) • Bei Grundstücken: + 3,5 % GrESt-Äquivalent • Eintragungsgebühr 1 % Tina Ehrke-Rabel
Privatstiftungen • Einkunftsermittlung • Handelsrechtlicher Jahresabschluss, Lagebericht, Eintragung ins Firmenbuch • Bei Stiftungstransparenz gilt § 7 Abs 3 KStG nicht Stiftung hat trotz Eintragung im FB alle 7 Einkunftsarten (§ 13 Abs 1 KStG) Gewinnermittlung gem § 5 EStG nur bei EK aus Gewerbebetrieb Tina Ehrke-Rabel
Eigennützige Privatstiftungen • Gem § 5 Z 11 KStG nach Maßgabe des § 13 leg cit von der unbeschränkten Steuerpflicht befreit • Inländ Ausschüttungserträge: Beteiligungsertragsbefreiung (§ 21 Abs 2 Z 1 iVm § 10 Abs 1 KStG) • Ausländ Ausschüttungserträge: Beteiligungsertragsbefreiung ohne Mindestbeteiligungsgrenze und ohne Behaltefrist (§ 13 Abs 2 KStG) [wenn mit inländ Beteiligungserträgen vergleichbar und wenn keine Steuerentlastung aufGr v DBA] Tina Ehrke-Rabel
Eigennützige Privatstiftungen • Zinserträge aus österr Bankeinlagen u Forderungswertpapieren KESt-frei, wenn Zufluss an eigennützige PS (§ 94 Z 10 EStG) • Zwischenbesteuerung (12, 5 %) von in- u ausländischen Kapitalerträgen aus Bankeinlagen u Forderungswertpapieren sowie von Einkünften aus der Veräußerung v Beteiligungen iSd § 31 EStG, wenn Einkü aus KV (§ 13 Abs 3 KStG) Tina Ehrke-Rabel
Eigennützige Privatstiftungen • Zwischenbesteuerung unterbleibt, • Wenn im Veranlagungszeitraum Zuwendungen an Begünstigte und davon KESt einbehalten sowie keine Entlastung auf Gr eines DBA • Veräüßerungsgewinne auf AK neu angeschaffter mind 10 %-iger Anteile an KapGes übertragen • Veräußerungsgewinne in Übertragungsrücklage • Einkü aus betriebl Tätigkeit, VuV u Spekulationsgeschäfte nicht begünstigt 25 % KSt Tina Ehrke-Rabel
U M S A T Z S T E U E R Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel WS 2006 / 07
System der Umsatzsteuer • Rechtsgrundlagen • Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft • Umsatzsteuergesetz • Verordnungen des Bundesministers für Finanzen (BMF) Tina Ehrke-Rabel
System der Umsatzsteuer • Funktionsweise Finanzamt 20 USt 40 USt 20 VSt 100 + 20 USt 200 + 40 USt Unternehmer FUnternehmer XPrivate A Belastung F = 0 Belastung X = 0 Belastung A = 40 Tina Ehrke-Rabel
Steuerbarer Umsatz(§ 1 Abs 1 UStG) • Umsätze von Lieferungen u sonstigen Leistungen, • die ein Unternehmer • im Inland • gegen Entgelt • im Rahmen seines Unternehmens ausführt • Eigenverbrauch im Inland • Spezieller Eigenverbrauch im Inland • Einfuhr von Waren aus dem Drittland Tina Ehrke-Rabel
Der Unternehmer(§ 2 UStG) • Unternehmer ist, wer • selbständig • eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt • Selbständigkeit • Frage: In welchem Verhältnis steht die leistende Person zu ihrem Auftraggeber? • Nicht, wenn Verpflichtung, den Weisungen des Unternehmers zu folgen Tina Ehrke-Rabel
Der Unternehmer(§ 2 UStG) • Gewerbliche od berufliche Tätigkeit • Nachhaltig • Tun, Unterlassen, Dulden • Einnahmenerzielungsabsicht • Gewinnerzielungsabsicht grundsätzlich nicht Voraussetzung • Ausnahme: Liebhaberei • Wenn auf Dauer keine Gewinne zu erwarten sind • Und Tätigkeit auf persönliche Neigung zurückzuführen ist Tina Ehrke-Rabel
Der Unternehmer (§ 2 UStG) • Beginn d unternehmerischen Tätigkeit • Mit Aufnahme der auf Einnahmenerzielung ausgerichteten Handlung • Ende d unternehmerischen Tätigkeit • Mit dem letzten unternehmerischen Tätigwerden Tina Ehrke-Rabel
Der Unternehmer • Weltunternehmer • Unternehmer ist jeder, der die Voraussetzungen des UStG erfüllt • Zivilrechtliche Rechtsfähigkeit egal • Unternehmer ist jeder, der nach außen als Einheit unternehmerisch auftritt • Personengesellschaften, juristische Personen, ARGE, ... Tina Ehrke-Rabel
Der Unternehmer • Körperschaften öffentlichen Rechts • Bund, Länder, Gemeinden • Sind Unternehmer, wenn sie wie Private tätig werden • Maßstab: • Betriebe gewerblicher Art iSd KStG • Fiktive Betriebe gewerblicher Art iSd § 2 Abs 3 UStG Tina Ehrke-Rabel
Der Unternehmer • Grundsatz der Unternehmenseinheit • Merksatz: Ein Unternehmer kann mehrere Betriebe, aber nur ein Unternehmen haben • Unternehmen alle Betriebe eines Unternehmers im In- und Ausland Tina Ehrke-Rabel
Der Unternehmer • Grundsatz der Unternehmenseinheit • Konsequenzen • Eine gemeinsame USt-Erklärung • Für die Anwendung von Betragsgrenzen sind alle Tätigkeiten eines Unternehmers zusammenzuzählen • Umsätze zwischen den einzelnen Betrieben eines Unternehmens nicht steuerbare Innenumsätze Tina Ehrke-Rabel
„gegen Entgelt“ • Umsatzsteuerbar nur, wenn „gegen Entgelt“ • Leistungsaustausch • Unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung • Geld • Anderer Gegenstand (Tausch) • Sonstige Leistung (tauschähnlicher Umsatz) Tina Ehrke-Rabel
Gegenstand der USt • Grundtatbestand • Lieferungen • Sonstige Leistungen • Ergänzungstatbestand • Eigenverbrauch • Einfuhr aus dem Drittland Tina Ehrke-Rabel
Lieferungen(§ 3 UStG) • Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht an einem Gegenstand • Auch Strom und Gas • Zivilrechtliches Eigentum ohne Bedeutung • zB Lieferung unter Eigentumsvorbehalt Tina Ehrke-Rabel
Sonstige Leistungen(§ 3a UStG) • Sonstige Leistung • Alles, was keine Lieferung ist • Dienstleistungen • Nutzungsüberlassungen (zB Vermietung) • Duldung eines Zustandes (zB Servitut) • Unterlassungen • Übertragung von Rechten (zB Urheberrechte) • Abgrenzungsfrage • Worauf kommt es den Vertragsparteien an? Tina Ehrke-Rabel
Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung • Leistungen, die sowohl Elemente der Lieferung als auch der sonstigen Leistung enthalten entweder Lieferung od sonstige Leistung • Beispiel Schneider fertigt Anzug nach Maß • Auftraggeber stellt Hauptstoff bei sonstige Leistung • Schneider besorgt auch Hauptstoff Lieferung • Auftraggeber stellt Hauptstoff bei, Schneider stellt zusätzlich selbst Hauptstoff (zB Futterstoff) bei Werklieferung Tina Ehrke-Rabel
Bemessungsgrundlage(§ 4 UStG) • Entgelt • Alles, was der Empfänger der Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung od sonstige Leistung zu erhalten • Was ein anderer als der Empfänger für die Lieferung od sonstige Leistung gewährt • Wesentlich • Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Entgelt und Leistung! Tina Ehrke-Rabel
Bemessungsgrundlage(§ 16 UStG) • Änderung der Bemessungsgrundlage • Berichtigung ist sowohl beim leistenden als auch beim empfangenden Unternehmer vorzunehmen • In dem Voranmeldungszeitraum, in dem Änderung eingetreten ist • Zeitlich unbefristet • Anwendungsfälle • Mängelrügen, Skonti, Rabatte • Zahlungsunfähige Kunden Tina Ehrke-Rabel
Ort der Lieferung(§ 3 Abs 7 und Abs 8 UStG) • Lieferung „im Inland ausgeführt“ • steuerbar in Österreich • Grundtatbestand • Wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt d Verschaffung der Verfügungsmacht befindet (§ 3 Abs 7 UStG) • Ergänzungstatbestand • Wo die Beförderung od Versendung beginnt (§ 3 Abs 8 UStG) Tina Ehrke-Rabel
Ort der sonstigen Leistung(§ 3a Abs 6 – 12 UStG) • Abhängig von der Art der sonstigen Leistung • Generalnorm (§ 3a Abs 12 UStG) • Der Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt • Gilt nur, wenn keine Spezialnorm zur Anwendung kommt • Spezialnormen (§ 3a Abs 6 bis Abs 9 UStG) • Verhältnis der Absätze zueinander: • Reihenfolge bestimmt sich nach der Reihenfolge der Absätze! Tina Ehrke-Rabel
Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG) • Abs 6 – Belegenheitsort des Grundstücks • sonstige Leistung iZm einem Grundstück • zB Architekt, Immobilienhändler • Abs 7 – Ort, an dem die Beförderung bewirkt wird • Beförderungsleistungen • Bei grenzüberschreitender Beförderung inländischer Teil der Leistung in Österreich ausgeführt Tina Ehrke-Rabel