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Grundzüge der Konzernrechnungslegung. Gliederung Konzernrechnungslegung. Charakteristika der Konzernrechnungslegung Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises Grundsätze der Konsolidierung Vollkonsolidierung verbundener Unternehmen Kapitalkonsolidierung
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Gliederung Konzernrechnungslegung • Charakteristika der Konzernrechnungslegung • Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises • Grundsätze der Konsolidierung • Vollkonsolidierung verbundener Unternehmen • Kapitalkonsolidierung • Schuldenkonsolidierung • Zwischenergebniskonsolidierung • Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Konsolidierung nicht vollkonsolidierter Unternehmen • Gemeinschaftsunternehmen • Assoziierte Unternehmen • Steuerabgrenzung • Währungsumrechnung • Spezielle Bestandteile des Konzernabschlusses • Kapitalflussrechnung • Eigenkapitalspiegel • Segmentberichterstattung • Konzernanhang • Konzernlagebericht
Literatur • Gräfer, H./Scheld, G.A.: Grundzüge der Konzernrechnungslegung, 11. Auflage, Berlin 2009 • Ammann, H./Müller, St.: Konzernbilanzie-rung, 1. Auflage Herne/Berlin 2005 • Baetge, J. u.a.: Konzernbilanzen, 8. Auflage, Düsseldorf 2009 • Küting, K./Weber, C.-P.: Der Konzernab-schluss, 11. Auflage 2008 • Müller, V.O.: Situațiile financiare consolidate. Dezvoltări și aprofundări la nivel internațional, european și național, Cluj-Napoca 2010
Internetquellen • Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (Hrsg.): Deutsche Rechnungslegungs Standards (DRS), www.drsc.de • International Accounting Standards Board (Hrsg): International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS), www.iasb.org
Unternehmensverbindungen • Kooperationen • Kartelle • - Allianzen • Arbeitsgemein- • schaften/Konsortien • Verbände • Konzentrationen • Fusionen • - Konzerne • Joint Venture
Notwendigkeit des Konzernabschlusses • Konzernunternehmen können nicht unabhängig voneinander handeln • Konzernunternehmen sind wirtschaftlich voneinander abhängig • Ausweis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist u.U. verfälscht, z.B. durch Gewinnverlagerungen oder Verschiebungen liquider Mittel • Konzernabschluss erforderlich!
Adressaten des Konzernabschlusses • Konzernmanagement zur Selbstinformation • Eigenkapitalgeber insbesondere Aktionäre der Konzernunternehmen • Fremdkapitalgeber insbesondere Kreditinstitute zur Bonitätsprüfung • interessierte Öffentlichkeit
Einheitstheorie und Konsolidierung • Kapitalkonsolidierung • Schuldenkonsolidierung • Zwischenergebniskonsolidierung • Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Besonderheiten des Konzernabschlusses • rein betriebswirtschaftlicher Abschluss, d.h. lediglich Informations- und Dokumentations-funktion • keine Rechtswirkungen wie Ausschüttungs- oder Gewinnermittlungsfunktion • eigenständige Konzernbilanzpolitik, d.h. neue Ausübung aller Ansatz-, Bewer- tungs- und Ausweiswahlrechte • Fiktion der rechtlichen Einheit (Einheits theorie) und Weltabschlussprinzip
Voraussetzungen der Konzernrechnungslegungspflicht • mindestens zwei rechtlich selbstständige Unternehmen • Mutterunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (sonst gelten die §§ 11-13 PublG) • Mutterunternehmen mit Sitz im Inland • Mutter-Tochter-Verhältnis (Beherrschung) • mindestens ein TU muss tatsächlich konsolidiert werden
Konkretisierung der Beherrschung • Mehrheit der Stimmrechte • personelle Einflussnahme auf Vorstand oder Aufsichtsrat • Beherrschungsvertrag oder Satzungsbestimmung • Zweckgesellschaft
Zu- und Abrechnung von Rechten § 290 Abs. 3 HGB
Konzernabschluss nach IAS/IFRS Gesetzliche Grundlage: IAS-Verordnung und § 315a HGB Ab 2005 sind alle kapitalmarktorientierte MU verpflichtet einen Konzernabschluss nach IAS/IFRS aufzustellen! Achtung: Es gelten nur die IAS/IFRS, die das Endorsement-Verfahren der EU erfolgreich durchlaufen haben! Zudem sind weiterhin noch bestimmte nationale Vorschriften anzuwenden, z.B. zum Konzernlage- bericht. Auch freiwillige Anwendung der IAS/IFRS möglich (§ 315a Abs. 3 HGB)
Stufenabschlussprinzip Bei der SAP AG müssten beispielsweise 37 Teilkonzernabschlüsse erstellt werden (Stand 2009)!
Befreiende Konzernabschlüsse von MU in der EU • befreiendes Unternehmen muss TU sein • übergeordnetes MU muss zur Aufstellung verpflichtet sein • deutscher Teilkonzern muss in den übergeordneten Konzernabschluss einbezogen worden sein • befreiender Konzernabschluss muss mit der 7. EG-Richtlinie in Einklang stehen • Hinweise im Anhang des Einzelabschlusses des zu befreienden deutschen MU • Offenlegung des befreienden Konzernabschlusses in deutscher Sprache • aber Achtung: § 291 Abs. 3 HGB beachten!
Befreiende Konzernabschlüsse außerhalb der EU • Anerkennung durch Bundesminister der Justiz durch Rechtsverordnung • vergleichbare Bedingungen wie für MU in der EU
Bestandteile des Konzernabschlusses • Konzernbilanz • Konzern-GuV • Konzernanhang • Kapitalflussrechnung • Eigenkapitalspiegel • freiwillige Segmentberichterstattung Konzernlagebericht
Generalnorm Leitmaxime für Konsolidierungstechniken und -wahlrechte Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweis- methoden und -wahlrechte Nutzung von Ermessensspielräumen Erläuterungen und Begründungen
Anzuwendende Vorschriften Konsequenzen: Anlagespiegel Gliederung der Bilanz und GuV GuV nach GKV oder UKV
Vollständigkeitsprinzip alle Abschlusspositionen sind vollständig aufzunehmen Ausnahme: Bilanzierungsverbote Bilanzierungswahlrechte alle in- und ausländischen KU sind vollständig aufzunehmen (Weltabschlussprinzip) Ausnahme: Konsolidierungswahlrechte
Bilanzierungsprinzipien Handelsbilanz II