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Das Mehrwertsteuer-Paket. Dr. Franz Kandlhofer. Das Mehrwertsteuer-Paket. ECOFIN 4.12.2007 Neuregelung des Leistungsortes für Dienstleistungen RL 2008/8/EG Neuregelung des Vorsteuer-Erstattungs-Verfahrens RL 2008/9/EG
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Das Mehrwertsteuer-Paket Dr. Franz Kandlhofer
Das Mehrwertsteuer-Paket • ECOFIN 4.12.2007 • Neuregelung des Leistungsortes für Dienstleistungen RL 2008/8/EG • Neuregelung des Vorsteuer-Erstattungs-Verfahrens RL 2008/9/EG • Änderung der VO über Verwaltungsvereinbarung und den Info-Austausch VO (EG) Nr. 143/2008 verabschiedet am 12. Februar 2008 • Bekämpfung des Steuerbetrugs bei ig Umsätzen RL 2008/117/EG
Das Mehrwertsteuer-Paket Umsetzung in Österreich • Budgetbegleitgesetz 2009 BGBl I 2009/52, 17.6.2009 • Verordnung 1995/279 idF BGBl II 2009/222, 13.7.2009 • FON-ErklärungsVO BGBl II 2009/288, 10.9.2009 • Wartungserlass zu den UStR 2000
B2B - Leistungen an Unternehmer Steuerbare Umsätze Der Umsatzsteuer unterliegen • Lieferungen und sonstige Leistungen • die ein Unternehmer • im Rahmen seines Unternehmens • gegen Entgelt • im Inland ausführt Ort der Dienstleistung Umsatz ist steuerbar Besteuerungshoheit von Österreich Erklärung in der Umsatzsteuervoranmeldung
B2B - Leistungen an Unternehmer Zielsetzung des MwSt-Pakets bei Dienstleistungen • Änderungen betreffen ausschließlich grenzüberschreitende Dienstleistungen Besteuerung von DL am Ort des Verbrauchs • B2B: Empfängerortsprinzip • B2C: Unternehmerortsprinzip • Ausnahmen aus verwaltungstechnischen und politischen Gründen unterschiedliche Regelungen für DL, an Unternehmer (B2B= Business to Business) Nichtunternehmer (B2C= Business to Consumer)
B2B - Leistungen an Unternehmer B2B Regeln gelten für unternehmerische Leistungsempfänger, d. s. • Unternehmer (auch für den nicht unternehmerischen Bereich) • nicht unternehmerisch tätige juristische Person mit UID keine Änderung für Unternehmereigenschaft nach § 2 UStG bzw für Vorsteuerabzug
B2B - Leistungen an Unternehmer Beispiele • Körperschaften öffentlichen Rechts mit unternehmerischer Tätigkeit und/oder UID • gemeinnütziger Verein mit unternehmerischer Tätigkeit und/oder UID • Kleinunternehmer, pauschlierter Land- und Forstwirt • Holdinggesellschaft mit unternehmerischer Tätigkeit und/oder UID • Unternehmer bei teilweiser Privatnutzung /z.B. Kfz-Leasing)
B2B - Leistungen an Unternehmer Nachweis der Unternehmereigenschaft • EU-Unternehmer: UID mit Überprüfung (Stufe 2) • wenn keine UID auch auf andere geeignete Weise Drittlandunternehmer: Unternehmerbestätigung des Staates, in dem der Unternehmer ansässig ist und zur Umsatzsteuer erfasst ist • bei Eignung für Privatbereich: Bestätigung des Leistungsempfängers, dass er die Leistung nicht ausschließlich für Privatzwecke verwendet
B2B - Leistungen an Unternehmer Generalklausel • Empfängerort; das ist • Ort, an dem Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt • bei natürlichen Personen: Wohnsitz, gewöhnl. Aufenthalt • Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen: Sitz gemäß Gesetz, Vertrag, Satzung • Ort der Betriebsstätte, wenn die DL an die Betriebsstätte ausgeführt wird
B2B - Leistungen an Unternehmer Generalklausel - Betriebsstätte • Ort der Betriebsstätte wenn ausschließlich oder überwiegend für die Betriebsstätte bestimmt Auftragserteilung durch die Betriebsstätte nicht erforderlich Bezahlung der Rechnung unerheblich • Hauptniederlassung maßgeblich nicht feststellbar, ob für Betriebsstätte bestimmt einheitliche Leistungen (nicht aufteilbar)
B2B - Leistungen an Unternehmer • Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück→ Grundstücksort • Personenbeförderungen →Beförderungsort • Kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen, wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter →Tätigkeitsort • Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen →Tätigkeitsort • Kurzfristige Vermietung von Beförderungsmittel→Ort der Übergabe
B2B - Leistungen an Unternehmer Ort der DL
B2B - Leistungen an Unternehmer Ort der DL
B2B - Leistungen an Unternehmer Ort der DL
B2B - Leistungen an Unternehmer Zusammenfassende Meldung für Dienstleistungen • neu • durch den Leistungserbringer • monatlich (quartalsweise) über FinanzOnline bis zum letzten des Folgemonats (abweichend von UVA) • gemeinsam mit ig Lieferungen • Bemessungsgrundlage pro UID (keine Anzahlungen)
B2B - Leistungen an Unternehmer Zusammenfassende Meldung für Dienstleistungen • Empfänger: Unternehmer oder nicht steuerpflichtige juristische Person mit UID • für folgende Dienstleistungen B2B Generalklauselleistungen Leistungsort in anderem Mitgliedstaat verpflichtend Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge System)
B2B - Leistungen an Unternehmer Zusammenfassende Meldung für Dienstleistungen • nicht in ZM melden: Ort der DL ist im selben Mitgliedstaat Ort der DL ist im Drittland DL, die nicht unter B2B Generalklausel fallen und für die kein verpflichtendes Reverse Charge System anwendbar ist (z.B. Werklieferungen, Grundstücksleistungen) DL an Nichtunternehmer DL, die steuerfrei sind (z.B. steuerfreie Beförderung) • Anpassung der Buchhaltung Steuerkennzeichen neue Konten