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21. August 2014

Forstpolitisches Positionspapier des Sächsischen Forstvereins e.V. Stand 17.04.2010. Gliederung Leitbild Ziele für alle Waldbesitzarten (Oberziele) Ziele im Privatwald Ziele im Körperschaftswald Ziele im Landeswald Ziele im hoheitlichen Bereich

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  1. Forstpolitisches Positionspapier des Sächsischen Forstvereins e.V. Stand 17.04.2010 • Gliederung • Leitbild • Ziele für alle Waldbesitzarten (Oberziele) • Ziele im Privatwald • Ziele im Körperschaftswald • Ziele im Landeswald • Ziele im hoheitlichen Bereich • Inhaltliche und strukturelle Umsetzung der Ziele 21. August 2014

  2. Forstpolitisches Positionspapier des Sächsischen Forstvereins e.V. Referat: Aufbau des Forstbezirkes Dresden • Leitbild • Die sächsischen Wälder stellen ein wichtiges Wirtschafts-, Natur- und Kulturgut dar. Ihre Nutzung und ihr Schutz sollten sich an folgenden Gesichtspunkten orientieren: • Erhaltung und Mehrung der Waldflächen sowie nachhaltige Sicherung der Waldfunktionen durch ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung. • Streben nach dem höchstmöglichen gesellschaftlichen Gesamtnutzen der Produkte und Wirkungen des Waldes für die heutigen Generationen und Offenhalten verschiedener Optionen der Waldnutzung für zukünftige Generationen. • Stabile rechtliche, organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen, um den langfristigen Produktions- und Investitionszeiträumen in der Forstwirtschaft gerecht zu werden. • Erhalt und Förderung der Pluralität des Waldeigentums mit seinen spezifischen Eigentümerinteressenund leistungsfähigen Forstbetrieben. 21. August 2014

  3. Forstpolitisches Positionspapier des Sächsischen Forstvereins e.V. Referat: Aufbau des Forstbezirkes Dresden • Leitbild (Fortsetzung) • Regulierung (Ausgleich) waldbezogener Nutzungs- und Ressourcenkonflikte zwischen den Eigentümerinteressen, den Ansprüchen der Allgemeinheit bzw. einzelner Nutzergruppen sowie der begrenzten Naturausstattung. • Stärkere Anerkennung der Leistungen der Waldbesitzer und Forstleute für die Gesellschaft, basierend auf aktiver Kommunikation (Öffentlichkeitsarbeit, Waldpädagogik, Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung).  Dieses Leitbild und die nachfolgend formulierten Ziele sind in einem von der Staatsregierung bestätigten Strategiepapier zu verankern. 21. August 2014

  4. Forstpolitisches Positionspapier des Sächsischen Forstvereins e.V. Referat: Aufbau des Forstbezirkes Dresden • Oberziele der Forstwirtschaft in Sachsen (für alle Waldbesitzarten) - I • 2.1 Die politischen Akteure in Sachsen bekennen sich zum Leitbild einer nachhaltigen, multifunktionalen Forstwirtschaft. Sie schaffen die Voraussetzungen dafür, dass die Wälder im Interesse ihrer Eigentümer und der Allgemeinheit durch (strukturell unterschiedliche) Forstbetriebeeffizient bewirtschaftet werden können. • 2.2 In Anbetracht der Bedeutung des Waldes für den ländlichen Raum und der zunehmenden Bedeutung der Ressource Holz als Rohstoff und Energieträger sind forstliche Aspekte im Landtag und bei ministeriellen Entscheidungen stärker zu berücksichtigen. • 2.3 Der mit der Verwaltungsreform zum 01.08.2008 erfolgte Übergang hoheitlicher Aufgaben an die Landratsämter (LRÄ) und kreisfreien Städte sowie die strukturellen Anpassungen beim Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) bedürfen einer Evaluierung und Optimierung. Insbesondere ist der Fragmentierung der Forstwirtschaft entgegenzuwirken. • 2.4 Aufgrund der Verantwortung der Forstwirtschaft für Generationen benötigt gerade dieser Wirtschaftszweig Stabilität in den Strukturen der Bewirtschaftung vor Ort und Verlässlichkeit in den Zielen. Dies spricht jedoch nicht gegen betriebsorganisatorische Innovationen. Aufgrund der steigenden Inanspruchnahme des Waldes, der zunehmenden Bedeutung des Rohstoffes Holz und der Auswirkungen des Klimawandels auf den Wald ist die Zahl der Fachkräfte zu erhalten und wo notwendig zu mehren. 21. August 2014

  5. Forstpolitisches Positionspapier des Sächsischen Forstvereins e.V. Referat: Aufbau des Forstbezirkes Dresden • Oberziele der Forstwirtschaft in Sachsen (für alle Waldbesitzarten) – II • 2.5 Große Bedeutung hat dabei die Nachwuchsförderung (mit Übernahmeoption). Die Bemühungen um Aus- und Fortbildung sind weiter zu verstärken. • 2.6 Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums darf durch rechtliche Regelungen und Verwaltungshandeln nicht weiter strapaziert werden. Die Selbstverantwortungder Waldbesitzer muss im Mittelpunkt stehen. Hoheitliche Maßnahmen sollen nur dann zum Einsatz kommen, wenn andere Instrumente (wie Information, Beratung und Betreuung) wirkungslos sind. Für die Erfüllung ökologischer und sozialer Aufgaben ist der landeseigene Wald vorrangig in Anspruch zu nehmen. • 2.7 Den Forstlichen Unternehmern kommt in Sachsen infolge der umfangreichen Verlagerung von technischen und Ingenieur-Dienstleistungen aus staatlicher in private Verantwortung eine wichtige Rolle zu. Für sie sollen günstige Rahmenbedingungen (Kredite zur Anschub-finanzierung, auskömmliche Preise, fairer Wettbewerb u.a.) geschaffen werden, die ihnen auch zukünftig Erwerbsmöglichkeiten sichern und die Gestaltung ergonomisch unbedenklicher Arbeitsplätze ermöglichen. Dazu sind die vergaberechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und regionale Anbieter zu fördern. 21. August 2014

  6. Forstpolitisches Positionspapier des Sächsischen Forstvereins e.V. Referat: Aufbau des Forstbezirkes Dresden • Oberziele der Forstwirtschaft in Sachsen (für alle Waldbesitzarten) – III • 2.8 Die waldbezogenen Verbände und Vereine sind als Beratungs- und Mitwirkungsgremien frühzeitig zu hören und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Eine wichtige Einrichtung dafür ist der Landesfortwirtschaftsrat (LFWR).Die Kooperation zwischen den Akteuren im forstlichen Sektor (Ministerien, SBS, LRÄ, kreisfreie Städte, Verbände/Vereine) und der TU Dresden ist zu intensivieren. • 2.9 Nach den derzeitigen Prognosen wird sich das Klima in Sachsen besonders stark verändern. Deshalb ist der notwendige Waldumbau in Richtung klimaangepasster, standortgerechter Mischwälder mit hoher Intensität weiter fortzusetzen. Landtag und Staatsregierung müssen die notwendigen personellen und finanziellen Voraussetzungen mit Priorität sichern (Aufgaben derDaseinsfürsorge). • 2.10Forstwissenschaftliche Forschungen und Entwicklungen sind auf naturwissen-schaftlichem, technologischem und sozialwissenschaftlichem Gebiet im Interesse aller Waldeigentumsarten weiterzuführen. Vor dem Hintergrund der steigenden gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald, einer mittelfristig drohenden Ressourcenverknappung und des Klimawandels sind diese Anstrengungen unverzichtbar. 21. August 2014

  7. Forstpolitisches Positionspapier des Sächsischen Forstvereins e.V. Referat: Aufbau des Forstbezirkes Dresden • Oberziele der Forstwirtschaft in Sachsen (für alle Waldbesitzarten) - IV • 2.11 Aufgrund der vielfältigen Wirkungen des Waldes, insbesondere der besonderen Bedeutung der Wälder für den Klimaschutz, und der relativen Waldarmut in Sachsen ist der Waldanteil auf etwa 30% der Landesfläche anzuheben. Erstaufforstungen sind nach raumordnerischen Gesichtspunkten abgestimmt mit langfristigen, forstbetrieblichen Planungen zu realisieren. Die Schaffung von standortgerechten, multifunktionalen Wäldern ist dabei besonders zu fördern. • 2.12 Die Marktstellung des Holzes als nachwachsender Rohstoff und Energieträger mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten ist weiter zu stärken. Das verlangt einerseits ein professionelles Marketing und andererseits eine nach Art und Struktur breit gefächerte Holzverarbeitung (regionales Handwerk, Gewerbe, Industrie). • 2.13 Die Verzahnung der Forstwirtschaft mit nachgelagerten Be- und Verarbeitungsbranchen ist zukunftsweisend und gezielt zu fördern (Forst-/Holzcluster). 21. August 2014

  8. Forstpolitisches Positionspapier des Sächsischen Forstvereins e.V. Referat: Aufbau des Forstbezirkes Dresden • Oberziele der Forstwirtschaft in Sachsen (für alle Waldbesitzarten) - V • 2.14 Ziel der Hege und Bejagung des Schalenwildes ist die Schaffung bzw. Erhaltung waldverträglicher, gesunder und artenreicher Wildbestände und die Vermeidung von Wildschäden, so dass eine ordnungsgemäße land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bewirtschaftung gesichert ist. • 2.15Biotop- und Artenschutzmaßnahmen (z.B. Feuchtbiotope, Moore, Bruchwälder), Förderung von Strukturreichtum und Erhaltung von Totholz, Pflanzung standortheimischer Baumarten und -mischungen, extensive Waldbewirtschaftung und Sukzessionsflächen sind Bestandteil einer naturnahen Waldbewirtschaftung. Der entsprechend wirtschaftende Forstbetrieb ist dafür der beste Garant. • 2.16 Spezielle Schutzgebiete sind nur dann auszuweisen, wenn von der ausweisenden Behörde begründet nachgewiesen wird, dass der Schutzzweck mit anderen Instrumenten nicht zu erreichen ist. Die alleinige Ausrichtung auf einzelne Waldfunktionen (z.B. Totalreservate, Segregationsprinzip) kann es nur in begründeten Einzelfällen geben. Freiwillige Vereinbarungen, die vom Waldbesitzer akzeptiert und mitgetragen werden, sind administrativen Regelungen vorzuziehen. Mehraufwendungen sind zu finanzieren, Ertragsausfälle zu entschädigen. 21. August 2014

  9. Forstpolitisches Positionspapier des Sächsischen Forstvereins e.V. Referat: Aufbau des Forstbezirkes Dresden • Oberziele der Forstwirtschaft in Sachsen (für alle Waldbesitzarten) - VI • 2.17 Den Waldbesitzern sind zur Stabilisierung ihrer Forstbetriebe zusätzliche Einnahmemöglichkeiten durch Produktentwicklung im Bereich der Schutzfunktionen einzuräumen (Wald als CO2-Speicher, Emissionshandel, Einführung Wald-Klima-Fonds; Mehrerlöse als Wasserdienstleister, Verbesserung der Wasserqualität durch waldbauliche Maßnahmen). • 2.18 Zur Sicherung der Nachhaltigkeit müssen Waldbesitzer und Forstbetriebe an der zunehmenden Freizeitnutzung der Wälder finanziell partizipieren. Grundsätzlich zu vergüten sind forstbetriebliche Leistungen, die über die gesetzlich zugelassene Erholungsnutzung hinausgehen (z.B. Gestattung von organisierten Veranstaltungen; Entwicklung neuer Geschäftsfelder wie Bildungs- und Erholungseinrichtungen). • 2.19 Zusätzliche finanzielle Aufwendungen (z.B. für Maßnahmen der Verkehrssicherung) trägt grundsätzlich der Veranlasser, der Nutzer oder Begünstigte. Anwendungsgebiete hierfür sind z.B. die Ausweisung von Wander- und Reitwegen oder Straßen und Trassen durch den Wald sowie aus naturschutzfachlicher Sicht zu schützende Bäume. • 2.20 Im Sinne einer wirksamen Politik für den ländlichen Raum ist der Stellenwert der Forstwirtschaft in der Vernetzung mit anderen Politikfeldern, wie z.B. Flurneuordnung, Umweltschutz, Wasserwirtschaft, zu stärken. 21. August 2014

  10. Forstpolitisches Positionspapier des Sächsischen Forstvereins e.V. • 3. Ziele im Privatwald - I • 3.1Eigenverantwortung und Mitbestimmung der Privatwaldbesitzer sind zu stärken. Bei der Erarbeitung von politischen Zielen und rechtlichen Grundlagen (Konzepten, Förderrichtlinien, Entschädigungsregelungen etc.) sind die Interessenvertreter der Waldbesitzer frühzeitig einzubeziehen. Die Leistungen des Staatsbetriebs Sachsenforst und der unteren Forstbehörden orientieren sich an den spezifischen Eigentümerinteressen der Waldbesitzer im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Voraussetzung dafür sind Information, Beratung sowie Aus- und Fortbildung der privaten Waldbesitzer. • 3.2 Der notwendige Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer darf nicht dazu führen, dass die Sozialpflichtigkeit des Eigentums nach Art. 14 Grundgesetz beliebig ausgeweitet wird. Die vielfältigen, nicht marktfähigen Leistungen der Waldbesitzer sind angemessen und unbürokratisch zu honorieren (z.B. durch steuerliche Regelungen „halber Steuersatz auch für stehende Wälder“, Flächenprämien analog zu Landwirtschaft, Ökopunkteprogramm, s. auch 2.16)

  11. Forstpolitisches Positionspapier des Sächsischen Forstvereins e.V. • 3. Ziele im Privatwald - II • 3.3 Das Primat der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben gilt für alle Waldeigentumsarten in gleicher Weise. Die hoheitliche Aufsicht ist in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für die Umsetzung dieses Grundsatzes – unabhängig vom Waldeigentum – verantwortlich. • 3.4 Die kostenfreie, neutrale Beratung privater Waldbesitzer ist als gesetzlicher Auftrag eine Schwerpunktaufgabe des Staates. Der Revierleiter Privat- und Körperschaftswald hat für diese komplexe Fachberatung bei Kenntnis der regionalen Besonderheiten eine zentrale Bündelungsfunktion. Er konzentriert sich dabei vor allem auf den Klein- und Kleinstprivatwald. Die Beratung sollte vor Beginn von Fördermaßnahmen obligatorisch sein. Im Zusammenhang mit den erwarteten Klimaveränderungen wird die flächendeckende Beratung weiter an Bedeutung gewinnen. • Wichtige Partner bei der Waldbesitzerberatung sind die forstlichen Zusammenschlüsse. Sie beraten u.a. bei der Überwindung von Strukturmängeln (§ 16 BWaldG) und zur Verbesserung der Bewirtschaftung, insbesondere zur verstärkten Holzmobilisierung. Die Unteren Forstbehörden der Landkreise beraten die Waldbesitzer als untere Verwaltungsbehörde (§ 25 VwVfG) zu spezifischen Rechtsfragen (u.a. zum SächsWaldG). • Für die Beratung des Klein- und Kleinstprivatwaldes sind ausreichend Finanzen und Fachpersonal zur Verfügung zu stellen.

  12. kostenfreie Beratung privater Waldbesitzer im Freistaat Sachsen SBS: • gesetzlicher Auftrag • Ziel: • Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung • Schwerpunkt imKlein- und Kleinstprivatwald • RL SBS hat zentrale Bündelungsfunktion! erfolgt als komplexe Fachbe-ratung unter Berücksichtigung territorialer Besonderheiten (besondere Ortskenntnis der Revierleiter) ist präventive Forstaufsicht zur Vermeidung von Beanstan-dungen / forstaufsichtlichen Anordnungen durch uFB soll künftig auch wieder verstärkt Förderberatung sein • Voraussetzung für: • forstliche Förderung • Reduktion des Ver- waltungsaufwandes • Förderung der Wald- mehrung durch Erst- aufforstung • FBG: • berät zur Überwindung von Struktur- mängeln (§ 16 BWaldG) • Ziel: Verbesserung der Bewirtschaftung mit Schwerpunkt Holzmobilisierung (PB 1) • uFB der Landkreise: • berät als untere Verwaltungsbehördeauf Grundlage von § 25 VwVfG • berät private Waldbesitzer zu allen Fragen des SächsWaldG M. Marsch, D. Fanko (2009)

  13. Betreuung privater Waldbesitzer im Freistaat Sachsen Anteil der Subventionierung an den Kosten der Betreuung privater Waldbesitzer durch den SBS (theoretische Idealkurve) nach Anpassung der PKWaldVO tatsächlich möglicher Verlauf der Kostenstützung staatlicher Betreuung für private Waldbesitzer (stufiger Verlauf) Subventionierung der Kosten der Betreuung durch den Staatsbetrieb Sachsenforst in % 100 (kostenfrei) M. Marsch, D. Fanko (2009) 80 SBS (RL PKW) Zielgruppe: Klein- und Kleinstprivatwald (§ 49 SächsWaldG) 50 eigene Fachkräfte private Dienstleister ? ? 0 Waldfläche je Eigentümer in ha (voller Kostenersatz) 10 30 50

  14. Forstpolitisches Positionspapier des Sächsischen Forstvereins e.V. • 3. Ziele im Privatwald - III • 3.5 Die (kostenpflichtige) Betreuung größerer privater Waldbesitzer ist vor allem eine Aufgabe forstlicher Dienstleister, insofern nicht eigene Fachkräfte und technische Kapazitäten beim Waldbesitzer selbst zur Verfügung stehen. • Für den Klein- und Kleinstprivatwald gibt es ein Betreuungsangebot des Staates, das subventioniert wird. Die Höhe der Kostenunterstützung sinkt mit zunehmender Waldfläche je Eigentümer rasch ab (Anpassung der PKWaldVO erforderlich, „Treppenkurve“) • 3.6 Die Rahmenbedingungen zum Ausgleich strukturell bedingter Nachteile (Besitzzersplitterung) sind zu verbessern. Dies betrifft insbesondere die Bildung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse, privatrechtlicher Kooperationen, die Flächenarrondierung durch Ankauf (Vorkaufsrecht für angrenzende Waldbesitzer) und die Erschließungssituation im Privatwald. Bei der staatlichen Beratung der Kleinstprivatwaldbesitzer ist darauf besonders hinzuweisen. • Das Instrument der ländlichen Neuordnung mit Schwerpunkt Wald ist in dieser Richtung weiter zu entwickeln. • 3.7 Förderung im Privatwald analog der Ziele im Körperschaftswald 4.7

  15. Forstpolitisches Positionspapier des Sächsischen Forstvereins e.V. • 3. Ziele im Privatwald - IV • 3.8 Die Entwicklung und Vernetzung des Clusters Forst/Holz ist eine zentrale forstpolitische Aufgabe. Dazu sind diesbezügliche Projekte zu fördern sowie Öffentlichkeitsarbeit und Produktmarketing verstärkt im Interesse der nichtstaatlichen Waldbesitzer einzusetzen. • 3.9 Private Waldbesitzer werden auf Antrag bei der Vermarktung ihres Holzes und bei der Optimierung der Vermarktung durch den Staat unterstützt, ohne die eigenständige Entwicklung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse zu behindern. • Im Katastrophenfall (Windwurf, Schneebruch, Hochwasser, Waldbrand) ist das Holz der nichtstaatlichen Waldbesitzer mit Hilfe des Staates vorrangig zu vermarkten. Der Staat nutzt dabei Synergien aus der Bewirtschaftung des Landeswaldes (besitzübergreifender Technikeinsatz, Rahmenverträge zur Holzvermarktung, Netz von Holzlagerplätzen).

  16. Forstpolitisches Positionspapier des Sächsischen Forstvereins e.V. • 3. Ziele im Privatwald - V • 3.10 Im Hinblick auf die erwarteten Klimaänderungen ist die langfristige ökologische und ökonomische Leistungsfähigkeit – auch der nichtstaatlichen Wälder – sicherzustellen. • Forstwissenschaftliche Forschungen und Entwicklungen sowie der Wissenstransfer in die Praxis sind insbesondere durch forstliche Versuchs- und Forschungszentren und die universitären Einrichtungen zu gewährleisten. • Die Langfristigkeit der Anpassung der Wälder verlangt verlässliche Instrumente der komplexen Beratung, unbürokratischen Förderung und speziellen Unterstützung des Privatwaldes. • Der regionale und nachwachsende Rohstoff und Energieträger Holz kann als Hauptprodukt forstlicher Tätigkeit selbst einen wichtigen Beitrag zur CO2-Senkung leisten. Deshalb darf der Waldbesitzer bei der standortgerechten Baumartenwahl nicht eingeschränkt werden.

  17. Forstpolitisches Positionspapier des Sächsischen Forstvereins e.V. • 4. Ziele im Körperschaftswald - I • 4.1 Bei der Entwicklung betrieblicher Zielstellungen sind die Körperschaften im Rahmen der bestehenden Gesetze in Ihrer Entscheidung frei. Sie werden dabei durch eine kostenlose Beratung staatliche Institutionen unterstützen. • 4.2 Aspekten der Walderhaltung und Waldmehrung ist in Stadtnähe besondere Aufmerksamkeit zu schenken. • 4.3Körperschaftswald erfüllt umfangreiche besondere Allgemeinwohlverpflichtungen, z.B. für die Erholung der Bevölkerung in Stadtnähe. Die hohen Erwartungen der Öffentlichkeit erfordern eine vorbildliche Bewirtschaftung analog des Staatswaldes und rechtfertigen auch künftig den Sonderstatus als öffentlicher Wald. • 4.4 Zur Gewährleistung dieses Status muss die forsttechnische Betriebsleitung einschließlich der Forsteinrichtung auch künftig durch staatliche Institutionen und weiterhin kostenfrei für die Körperschaften sichergestellt werden. Diese Aufgabe kann ggf. auch anderen Dienstleistern übertragen werden. Die Forsteinrichtung soll dabei auch der Umsetzung der forstpolitischen Ziele des Freistaates und der Körperschaften dienen und die Eigentümerziele konkretisieren.

  18. Forstpolitisches Positionspapier des Sächsischen Forstvereins e.V. • Ziele im Körperschaftswald – II • 4.5 Zur Absicherung einer sachkundigen Bewirtschaftung des Waldes ist den Körperschaften auch künftig der forstliche Revierdienst (Betriebsvollzug) der oberen Forstbehörde zu subventionierten Kostensätzen zur Verfügung zu stellen. Die Körperschaften können die Leiter körperschaftlicher Forstreviere jedoch frei wählen, wenn deren Sachkunde gem. § 23 Abs. 1 SächsWaldG gewährleistet ist. • 4.6 Die unentgeltliche Beratung körperschaftlicher Waldbesitzer durch die staatliche Institutionen ist abzusichern. • 4.7Ein anwenderfreundlicher Vollzug der Forstförderung soll die Umsetzung einer umweltgerechten Waldbewirtschaftung des Körperschaftswaldes wirksam unterstützen und ist dazu mittelfristig - z.B. durch die Wiedereinführung der Festbetragsfinanzierung oder durch Flächenprämien analog zur Landwirtschaftlichen Förderung sowie durch neue Förder-instrumente - zu entbürokratisieren. • 4.8 Im Hinblick auf die waldbaulichen Zeithorizonte ist bei fachlichen und gesetzlichen Grundlagen, Verwaltungsvorschriften und Förderrichtlinien ein höheres Maß an Beständigkeit anzustreben

  19. Forstpolitisches Positionspapier des Sächsischen Forstvereins e.V. • 5. Ziele im Landeswald - I • 5.1 Im Landeswald ist die Nachhaltigkeit als strategisches Ziel vorbildlich zu erfüllen. Eine nachhaltige Nutzung setzt eine gleichrangige Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozialer Interessen voraus. Zertifizierungskriterien dienen hierfür als Maßstab. • 5.2 Grundlage dafür ist eine naturnahe, ökologisch orientierte Waldbewirtschaftung, die einer multifunktionalen Waldnutzung weiterhin den Vorrang gibt. • 5.3 Der standörtlich differenzierte Waldumbau ist mit hoher Intensität fortzuführen. Dabei sind im Interesse der biologischen Vielfalt und der Klimaanpassung durch Risikoverteilung vorrangig standortheimische, aber auch etablierte fremdländische Baumarten einzusetzen. Mit dem Waldumbauprogramm werden auch zentrale Ziele des Naturschutzes umgesetzt. • 5.4 Der wachsenden Bedeutung des Rohstoffes Holz wird durch eine nach Menge und Qualität höchstmöglichen Holzproduktion Rechnung getragen. Die Bereitstellung des erneuerbaren Rohstoffes dient gleichzeitig dem Klimaschutz (Wald als CO2-Senke, Holz zur CO2-Speicherung und als CO2-neutrale Energiequelle). • Die globalen Anforderungen in diesem Sektor erfordern eine enge Partnerschaft von Kunden, Lieferanten und Anbietern (Forst-/Holzcluster).

  20. Forstpolitisches Positionspapier des Sächsischen Forstvereins e.V. • 5. Ziele im Landeswald - II • 5.5 Zur Stabilisierung und Entwicklung der Kulturlandschaft sind landnutzungs-übergreifende Maßnahmen der Landschaftspflege, des Bodenschutzes und insbesondere für den Wasserhaushalt erforderlich (Naturraumanagement). • 5.6 Durch einen dynamischen Biotop- und Artenschutz (z.B. Umbau mit standortheimischen Baumarten, Erhöhung der Biodiversität, Totholzanreicherung, Waldrandgestaltung, Erhaltung von Sonderstandorten, Feuchtbiotopen und Sukzessionsflächen, Waldmehrung und Landschaftsgestaltung) sind Ziele des Naturschutzes in die Waldbewirtschaftung zu integrieren. Schutzgebiete sollen im Wald nur dann ausgewiesen werden, wenn der Schutzzweck mit anderen Instrumenten nicht erreichbar ist. • 5.7Natura 2000 – Gebiete, andere landeseigene Flächen mit besonderem Schutzstatus und Großschutzgebiete (Nationalpark, Biosphärenreservat, Naturschutzgebiete) sind entsprechend der naturschutzfachlichen Ziele zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. Als Gebietsmanager von Naturschutzvorhaben und – einrichtungen wird die Position als bedeutender Ansprechpartner in Naturschutzfragen ausgebaut. • 5.8 Landeseigene Flächen sind aktiv für das forstpolitische Oberziel der Waldmehrung – auch im Zusammenhang mit Ökopunkten und Kompensationsmaßnahmen - zu nutzen.

  21. Forstpolitisches Positionspapier des Sächsischen Forstvereins e.V. • 5. Ziele im Landeswald - III • 5.9 Beim Einsatz moderner Forsttechnik hat die Schonung natürlicher Ressourcen, insbesondere der Schutz der Waldböden und des Trinkwassers höchste Priorität. • 5.10 Mit angepassten Schalenwildbeständen – nach dem Grundsatz „Wald vor Wild“ – gewährleistet die Verwaltungsjagd einen effizienten Waldumbau hin zu ökologisch stabilen Mischwäldern und den Erhalt eines gesunden Wildbestandes. • 5.11 Im Zuge einer sich stark entwickelnden Tourismus- und Freizeitwirtschaft stellt der Landeswald ein breites, bedarfsgerechtes Angebot an Flächen und Infrastruktur zur Verfügung (z.B. Wander-,Rad-, Reit- und Kutschwege; Walderlebnisbereiche, Sondereinrichtungen, Veranstaltungen wie Waldfeste, Weihnachtsbaumaktionen, Brennholztage, regionale Produkte: Wildvermarktung). Über die gesetzlich zugelassene Erholungsnutzung hinausgehende Leistungen und Produkte werden gegen entsprechendes Entgelt angeboten. • 5.12 Die sich verschärfenden Nutzungs- und Interessenkonflikte zwischen ökologischen, finanziellen-technischen und sozialen Zielen (gesamtwirtschaftlichen Zielen) sind im Landeswald modellhaft zu moderieren. Dabei ist im Austausch und in der Zusammenarbeit mit anderen Akteuren zu vermitteln; es sind ein Ausgleich der Interessen und zukunftsweisende Lösungsalternativen zu suchen.

  22. Forstpolitisches Positionspapier des Sächsischen Forstvereins e.V. • 5. Ziele im Landeswald - IV • 5.13 Der Landeswald und seine Einrichtungen sind gezielt zu nutzen, um das Wissen über den Wald sowie die Wertschätzung des Waldes und seiner Nutzung zu fördern (u.a. durch Mitwirkung bei der studentischen Ausbildung der Hoch- und Fachhochschulen, die eigene Lehrlingsausbildung, die Großschutzgebietsverwaltungen, bei Veranstaltungen der Umweltbildung und Waldpädagogik – Führungen, Exkursionen, Erlebniswanderungen, Waldjugendspiele -, mit Hilfe von Sondereinrichtungen wie Waldschulheime und das „Wildgehege Moritzburg“). • Professionelle Öffentlichkeitsarbeit und Marketing sind dafür wirksame Instrumente. • 5.14 Durch Verträge mit regionalen forstlichen Unternehmer und Dienstleistern anderer Bereiche sowie eine kontinuierliche Bereitstellung von Rohholz (als Voraussetzung für die Ansiedlung holzverarbeitender Gewerbe, einschl. der örtlichen Sägewerks- und Handwerksbetriebe) sowie von weiteren Produkten werden Arbeitsplätze im ländlichen Raum erhalten und regionale Entwicklung gefördert. • 5.15 Auf der Grundlage von weit reichenden Gestaltungsmöglichkeiten wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Eigeninitiative, Selbständigkeit und unternehmerisches Engagement erwartet. Kompetenz und Qualifikation werden durch gezielte Fortbildung und Personalentwicklung gefördert. Intensive Information sowie eine überzeugende interne wie externe Kommunikation schaffen die Voraussetzung für ein innovations-förderndes Betriebsklima und eine starke Identifikation mit den Arbeitgeberzielen.

  23. Forstpolitisches Positionspapier des Sächsischen Forstvereins e.V., Stand 17.04.2010 • 5. Ziele im Landeswald - V • 5.16 Wegen der Bedeutung und der umfangreichen Maßnahmen infolge des Klimawandels ist das Fachpersonal aufzustocken. • 5.17 Die Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung erfolgt durch: • Kostendeckung im forstlichen Kernbereich (d.h. bei der Produktion von Holz und anderen Erzeugnissen; Personalentwicklungskonzept,hochmechanisierte Holzernte, gewinnorientierte Produktion von Nebenerzeugnissen, Grundstücksnutzung und Jagd, effiziente Verwaltung), • Produktabgeltung für konkret auszuweisende gemeinwohlorientierte Leistungen Schutz und Sanierung von Waldökosystemen (einschl. Natur- und Klimaschutz, wasserwirtschaftliche Leistungen und Waldumbau), Erholungsnutzung, Umweltbildung, Aus- und Weiterbildung), • zusätzliche Einnahmen durch Erschließung neuer Geschäftsfelder (Rahmenbedingungen für private Anbieter und ppp-Projekte, Bildungsangebote/ Tourismus, Nebenproduktion/ regenerative Energie, Ökopunkte, Kompensationsmaßnahmen etc.).

  24. Forstpolitisches Positionspapier des Sächsischen Forstvereins e.V. 6. Ziele im hoheitlichen Bereich - I 6.1 Bei der Abwägung mit anderen wirtschaftlichen Interessen ist der Walderhaltung ein besonderes Gewicht beizumessen. Die Walderhaltung ist insbesondere in Ballungsräumen für die Lebensqualität der Bevölkerung und das regionale Klima von herausragender Bedeutung. Zusammenhängende Waldgebiete sind vor Zerschneidung zu schützen und auch aufgrund der demografischen Entwicklung ist von einer Bebauung von Waldstandorten im Außenbereich abzusehen. Bei konkurrierenden Nutzungsansprüchen ist Wald ein Vorrang einzuräumen. 6.2 Um die Waldfläche in Sachsen zu erhöhen, sind in den Regionalplänen, Braunkohlen-plänen und Bauleitplänen umfangreiche Erstaufforstungsgebiete auszuweisen. Eigentümerentscheidungen zur Waldmehrung sind zu respektieren; eine Versagung vonErstaufforstungsanträgen ist nur Ausnahmefällen gerechtfertigt. Rechtliche Hemmnisse, die eine Erstaufforstung erschweren, sind abzubauen (z. B. nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung). Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft sind vorrangig durch Erstauf-forstungen zu realisieren. Die Förderung der Waldmehrung durch den Freistaat Sachsen ist fortzusetzen und muss konkurrenzfähig gegenüber anderen staatlichen Förderprogrammen sein. 21. August 2014

  25. Forstpolitisches Positionspapier des Sächsischen Forstvereins e.V. 6. Ziele im hoheitlichen Bereich - II 6.3 Die Forstbehörden sind als fachkundige und bürgernahe Verwaltung Ansprechpartner für Waldbesitzer und sonstige Planungsträger. Als Träger öffentlicher Belange geben sie zu allen Planungen und Maßnahmen, die in ihren Auswirkungen Wald betreffen können, umfassende Stellungnahmen ab und sichern dadurch die Berücksichtigung der forstfachlichen und -rechtlichen Sachverhalte. 6.4 In der Waldfunktionenkartierung werden alle Waldflächen erfasst, die eine besondere Bedeutung für den Schutz und die Erholung aufweisen. Die Waldbiotopkartierung schafft verlässliche Angaben über geschützte Biotope und Lebensräume. Unter dem Aspekt sich verändernder Umweltbedingungen ist die Standortkartierung weiter zu entwickeln und auch als Monitoringinstrument zu nutzen. Diese Kartierungen bilden eine maßgebliche Grundlage zur Beurteilung von den Wald berührenden Planungen. Außerdem stellen sie eine wichtige Informationsbasis für den Waldbewirtschafter dar und dienen der Öffentlichkeitsarbeit. Aufgrund dieser Bedeutung sind sie von der Forstbehörde laufend fortzuschreiben. 21. August 2014

  26. Forstpolitisches Positionspapier des Sächsischen Forstvereins e.V. 6. Ziele im hoheitlichen Bereich - III 6.5 Um ein waldgesetzkonformes Verhalten und einen Interessenausgleich zwischen den Waldbesitzern und -nutzern zu erzielen, kommt sowohl einer präventiver Öffentlich-keitsarbeit als auch Maßnahmen der Besucherlenkung eine besondere Bedeutung zu. Auch in diesem Kontext ist Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Waldbesitzer zu gewährleisten und weiter zu stärken. Im Rahmen des Forstschutzes sind die unteren Forstbehörden für die Wahrung von Ordnung und Sicherheit im Wald zuständig. Bei diesem polizeilichem Handeln werden sie von Forstschutzbeauftragten unterstützt. Vorrang vor forstaufsichtlichen Maßnahmen soll die frühzeitige Information der Waldbesitzer beispielsweise hinsichtlich der Massenvermehrung von Schadorganismen (z.B. Borkenkäferkalamitäten) erlangen. Dazu ist eine konsequente Überwachung des Waldes im Rahmen des Waldschutzmonitorings erforderlich. 21. August 2014

  27. Forstpolitisches Positionspapier des Sächsischen Forstvereins e.V. 6. Ziele im hoheitlichen Bereich - IV 6.6Zur Verhinderung von Waldbränden sind die Systeme zur Waldbrandfrüherkennung ständig auf dem aktuellen technischen Stand zu halten und mit denen der benachbarten Bundesländer zu verknüpfen. 6.7 Zur Schaffung stabiler und standortgerechter Waldbestände ist die Versorgung der Forst-betriebe mit hochwertigem und herkunftsgesichertem forstlichem Vermehrungsgut sicherzustellen. Mit der Wahrnehmung des Vollzuges des Forstvermehrungsgutgesetzes nehmen dabei die Forstbehörden eine entscheidende Funktion ein. 6.8 Die prognostizierten Klimaänderungen mit zunehmenden Witterungsextremen, steigende Anforderungen Dritter an den Wald und die Komplexität gesetzlicher Bestimmungen erfordern ein kompetentes forstbehördliches Handeln. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind die Forstbehörden dauerhaft mit den erforderlichen Fachkräften des Forstdienstes auszustatten. 21. August 2014

  28. Forstpolitisches Positionspapier des Sächsischen Forstvereins e.V. 7. Inhaltliche und strukturelle Umsetzung der Ziele

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