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Europawahl in Ahnatal

Europawahl in Ahnatal. Herzlich Willkommen. zur Unterrichtung der Wahlvorstände. Infos für Wahlvorstandsmitglieder. www.ahnatal.de - Politik, Wahlen, Satzungen - Europawahl 2014 - Informationen für Wahlvorstandsmitglieder. Anwesenheitsliste. Bitte auch eintragen, wer noch bei der

janus
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Europawahl in Ahnatal

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Presentation Transcript


  1. Europawahl in Ahnatal

  2. Herzlich Willkommen zur Unterrichtung der Wahlvorstände

  3. Infos für Wahlvorstandsmitglieder www.ahnatal.de -Politik, Wahlen, Satzungen - Europawahl 2014 - Informationen für Wahlvorstandsmitglieder

  4. Anwesenheitsliste Bitte auch eintragen, wer noch bei der Direktwahl im November im Wahlvorstand mitarbeiten möchte.

  5. Nach §§ 6 Abs. 5, 7 EuWO hat die Gemeindebehörde die Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände vor der Wahl so über ihre Aufgaben zu unterrichten, dass ein ordnungsgemäßer Ablauf der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses gesichert ist.

  6. Rechtsgrundlagen Landtagswahl: Europawahlgesetz (EuWG) und Europawahlordnung (EuWO) Beide Rechtsnormen müssen im Wahllokal in Textform ausliegen. Sie befinden sich bei den heute ausgehändigten Unterlagen. Bitte zur Wahl mitbringen. Ahnatal gehört zum Wahlkreis „Landkreis Kassel“

  7. Ahnataler Wahlbezirke 001 - OT Weimar, östlich der Bahnlinie 002 - OT Weimar, westlich der Bahnlinie 003 - OT Weimar, Wohngebiet Kammerberg 004 - OT Heckershausen, nördlich der Hauptstraße/Obervellmarsche Straße, (einschl. Hauptstraße / Obervellmarsche Straße) und östlich der Rasenallee 005 - OT Heckershausen, südlich der Hauptstraße / Obervellmarsche Straße (ohne Hauptstraße / Obervellmarsche Straße) 006 - OT Heckershausen, Wohngebiet Kammerberg Briefwahlbezirke: OT Weimar OT Heckershausen

  8. Wahlvorstände Für jeden der genannten Wahlbezirk wurde ein Wahlvorstand gebildet Aufgaben des Wahlvorstandes: • Leitung und Überwachung der Wahlhandlung • Ermittlung des Wahlergebnisses

  9. Wahlvorstand Besteht aus: • Wahlvorsteher/in (gleichzeitig Vorsitzende/r) • Stellvertreter/in • 3 – 7 weitere Beisitzer/innen Aus dem Kreis der Beisitzer/innen ist ein/e Schriftführer/in sowie ein/e Stellvertreter/in zu bestellen

  10. Zusammensetzung der Wahlvorstände Europawahlwahl 2014 Übersicht liegt aus ……… oder aktuell unter ww.ahnatal.de

  11. Erfrischungsgeld Wahlen in 2014 25. Mai 2014 Europawahl 09. November 2014 Bürgermeisterdirektwahl 23. November 2014 soweit erforderlich eine Stichwahl Erfrischungsgeld wird wie folgt gezahlt: • Mitarbeit bei einer Wahl = 25,00 € • Mitarbeit bei zwei Wahlen = 25,00 € für die erste und 30,00 € für die zweite Wahl • Mitarbeit bei drei Wahlen = 25,00 € für die erste, 30,00 € für die zweite und 35,00 € für die dritte Wahl

  12. Begriffsbestimmung:zu finden in den Wahlniederschriften • Sonderwahlbezirke • Beweglicher Wahlvorstand Gibt es in Ahnatal nicht!

  13. Zusammentreffen der Wahlvorstände • Im Wahllokal: 07.30 Uhr • Briefwahl: 16.00 Uhr • Bestellung eines/r Schriftführers/in und eines/r stellv. Schriftführers/in durch den/die Wahlvorsteher/in • Wahlvorsteher/in weist die Mitglieder auf die unparteiische Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit hin

  14. Anwesenheit des Wahlvorstandes • Während des Wahlgeschäfts mind. 3 Mitglieder • Bei der Ergebnisermittlung sollen alle Mitglieder anwesend sein – Beschlussfähigkeit besteht, wenn mindestens 5 Mitglieder anwesend sind.

  15. Wahlraum • Bannmeile 20 m vom Gebäudeeingang (abweichend von anderen Wahlgesetzen – Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages) – vor und während der Wahlhandlung überwachen • Öffentlichkeit der Wahl • Wahlkabinen und Urnen in ausreichender Zahl • Prüfen, ob Urnen leer sind (Schlüssel verwahren – Wahlvorsteher/in) • Beschilderung

  16. Unterlagen Aushändigung durch Beauftragten der Gemeindeverwaltung • Wählerverzeichnis • Stimmzettel • Niederschrift • Schnellmeldung • Sonst. Büromaterial

  17. Wahlberechtigung Prüfung der Wahlberechtigung (Wahlbenachrichtigung, Ausweis, persönlich bekannt) • Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder Unionsbürger/in • Vollendung 18. Lebensjahr am Wahltag • Wohnsitz seit drei Monaten (also seit 25.02.2014) in der Bundesrepublik oder in einem EU-Mitgliedsstaat • Nicht nach § 6a EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen In Zweifelsfällen kann die Wahlberechtigung von der Gemeindeverwaltung am Wahltag nochmals überprüft werden.

  18. Wahlhandlung - Ablauf • Aushändigung des Stimmzettels – vorab Wahlberechtigung prüfen (Stimmzettel in aufgefaltetem Zustand aushändigen – nach Kennzeichnung zusammenfalten) • Kennzeichnung des Stimmzettels • Ausweispflicht des Wählers (z. B. Wahlbenachrichtigung) • Zulassung zur Stimmabgabe • Stimmabgabevermerk

  19. Den Wählerinnen und Wähler sollte bei der Ausgabe der Stimmzettel empfohlen werden, den Stimmzettel in der Wahlkabine entsprechend der Vorfaltung zusammenzulegen und zusätzlich noch einmal querzufalten, weil auf die Verwendung von Umschlägen verzichtet wird.

  20. Wahlhandlung - Besonderheiten • Wahlhilfe (des Lesens Unkundige oder körperlich Beeinträchtigte) • Verwendung von Wahlschablonen durch Blinde – gelochte Stimmzettel • Behindertengerechte Wahllokale

  21. Beurkundung des Wählerverzeichnisses • Als Deckblatt im Wählerverzeichnis • Korrektur, wenn am Wahltage bis 15.00 Uhr noch Wahlscheine ausgestellt werden.

  22. Ausstellung von Briefwahlunterlagen • Am Wahltage unter bestimmten Voraussetzungen bis 15.00 Uhr möglich (z. B. bei plötzlicher Krankheit) • Unterlagen im Gemeindewahlbüro - Rathaus, abholen • Keine Briefwahlunterlagen im Wahllokal annehmen

  23. Wähler/innen mit Wahlschein • Wähler/innen mit einem Wahlschein können in jedem Wahllokal des Wahlkreises „Landkreis Kassel“ wählen • Wahlschein einbehalten und der Niederschrift beifügen • „Wahlscheinwähler“ als solche besonders in der Niederschrift festhalten. • Negativliste

  24. Schluss der Wahlhandlung • Wahlhandlung pünktlich um 18.00 Uhr beenden • Wähler/innen, die sich noch im Wahllokal befinden können ihre Stimme noch abgeben.

  25. Ermittlung des Wahlergebnisses Genauigkeit hat Vorrang vor Schnelligkeit! - Öffnen der Wahlurne und Entnehmen der Stimmzettel

  26. Ermittlung des Wahlergebnissesgilt sinngemäß auch für Briefwahlvorstand • Zählung der Stimmzettel • Zählung der Stimmabgabevermerke (und ggf. Wahlscheinwähler) - Zahlen sollten übereinstimmen –

  27. Ermittlung des Wahlergebnissesgilt sinngemäß auch für Briefwahlvorstand Auszählung der Stimmen • Stapelbildung nach 1. zweifelsfrei gültigen getrennt nach Wahlvorschlägen *(ZS I) 2. zweifelsfrei ungültigen Stimmen (ZS I) 3. Stimmzetteln, die nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können (ZS II) • Ggf. Beschluss über zweifelhafte Stimmen (Beschlussergebnis auf Stimmzettel vermerken, mit lfd. Nummer versehen und Stimmzettel der Niederschrift beifügen) *(ZS I) = Spalte in der Ergebniszusammenstellung der Niederschrift

  28. Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, Dass über alle Stimmzettel, die nicht Offensichtlich gültig oder zweifelsfrei ungültig sind, Beschlüsse gefasst werden müssen, § 62 Abs. 5 EuWO; die entsprechenden Unterlagen sind der Wahlniederschrift als Anlagen - 4 – beizufügen, § 65 Abs. 1 Satz 5 und 6 EuWO.

  29. Ermittlung des Wahlergebnissesgilt sinngemäß auch für Briefwahlvorstand • Zusammenstellung und Bekanntgabe • Schnellmeldung (entspricht der Ergebniszusammenstellung in der Niederschrift) • Wahlniederschrift – Wichtig Unterschriften nicht vergessen!!

  30. Wahlniederschrift

  31. Wahlniederschrift

  32. Briefwahl - allgemeines • Treffen der Wahlvorstände um 16.00 Uhr • Rathaus und Gemeindezentrum

  33. Briefwahlunterlagen bestehen aus: • Roter Wahlbriefumschlag • Wahlschein – weiß • Stimmzettelumschlag – blau • Stimmzettel Ggf. Merkblatt zur Briefwahl (unschädlich)

  34. Briefwahl – Ergebnisermittlung • Öffnen der roten Briefwahlumschläge • Prüfung des Inhalts, insbesondere, ob die eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein unterschrieben ist • Blauen Stimmzettelumschlag in die Urne werfen

  35. Briefwahl - Ergebnisermittlung • Rote Wahlbriefumschläge mit Mängeln sind zurückzuweisen. • Es handelt sich dabei nicht um ungültige Stimmen • Sie werden vorab ausgesondert, fortlaufend nummeriert, mit dem Zurückweisungsgrund versehen und der Niederschrift beigefügt.

  36. Briefwahl - Zurückweisungsgründe Mängel der roten Wahlbriefumschläge können u. a. sein: • Wahlschein fehlt • Wahlschein ist nicht unterschrieben • Stimmzettelumschlag fehlt • Stimmzettelumschlag (blau) ist nicht verschlossen

  37. Ermittlung des Ergebnisses • Bis 18.00 Uhr können noch Wahlbriefumschläge eingehen • Erst danach kann die Stimmenauszählung erfolgen

  38. Wahlniederschrift • Wichtig! - Unterschrift von allen Wahlvorstandsmitgliedern • Unterlagen übergeben an Bediensteten der Gemeindeverwaltung

  39. Sonstiges • Ahnataler Wahlergebnis auf www.ahnatal.de

  40. Folgendes Info-Material liegt zur Mitnahme bereit: • Textausgabe EuWG und EuWO • Übersicht der eingeteilten Wahlvorstände

  41. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Wir stehen für Fragen gern zur Verfügung. Weitere Infos: www.wahlen.hessen.de

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