690 likes | 791 Views
Europawahl, Stadtratswahl, Wahl der Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte am 25. Mai 2014. Kreiswahlleiter/stellv. Kreiswahlleiter Europawahl : Wahlleiter: Herr Norbert Gleinig, stellv. Wahlleiter: Herr Harald Schröder , Wahlleiter/stellv. Wahlleiter Kommunalwahlen :
E N D
Europawahl, Stadtratswahl, Wahl der Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte am 25. Mai 2014
Kreiswahlleiter/stellv. Kreiswahlleiter Europawahl: • Wahlleiter: Herr Norbert Gleinig, • stellv. Wahlleiter: Herr Harald Schröder, • Wahlleiter/stellv. Wahlleiter Kommunalwahlen: • Wahlleiter: Herr Norbert Gleinig, • stellv. Wahlleiter: Herr Manfred Kaniß, • am Wahltag erreichbar über die Wahlzentrale unter • Tel. Nr. 0365/ 838-1180
Erreichbarkeit der Wahlzentrale • am Samstag vor der Wahl von 13:00 bis 16:00 Uhr • sowie • am Wahlsonntag ab 7:15 Uhr unter • Tel. Nr. 0365/ 838-1180
Ausgabe der Wahlunterlagen an die Wahlvorsteher • Samstag, 24.05.2014, von 13:00 Uhr und 16:00 Uhr • im Rathaussaal, Kornmarkt 12, 07545 Gera • Wichtig: • Zum Parken auf dem Kornmarkt Parkerlaubnis nutzen (Übergabe der Parkerlaubnis in der Wahlschulung bzw. Übersendung)!
DerWahlvorstand • arbeitet ehrenamtlich und erhält hierfür eine • Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld) • achtet darauf, dass während der Wahlzeit in und • an dem Wahlgebäude sowie unmittelbar vor dem • Zugang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, • Ton, Schrift o. Bild sowie jede Unterschriftensammlung • unterbleibt (im Umkreis von 20 m) • überprüft die Wahlkabinen auf unerlaubte Wahlpropaganda • und hat Neutralität zu wahren • hat zur Durchsetzung der Wahlgrundsätze das Hausrecht • im Wahlraum • entscheidet über alle Fragen bei der Wahlhandlung • und der Ermittlung des Ergebnisses
DerWahlvorstand • verhandelt, berät, entscheidet in öffentlicher Sitzung, • zählt die Stimmen öffentlich aus und stellt Wahlergebnis • öffentlich fest • entscheidet über Gültigkeit der Stimmen • entscheidet mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit • ist Stimme der Wahlvorsteherin/des Wahlvorstehers • ausschlaggebend
Beschlussfähigkeit des Wahlvorstands ist gegeben: • während der Wahlhandlung (8:00 Uhr bis 18:00 Uhr) • bei Anwesenheit von mindestens 3 Mitgliedern, • bei der Ermittlung u. Feststellung des Wahlergebnisses, • bei Anwesenheit von mindestens 5 Mitgliedern, darunter: - die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher, - die Schriftführerin/der Schriftführer bzw. deren Stellvertreter
Zusammentritt und Maßnahmen des Wahlvorstands • Zusammentritt aller Mitglieder am Wahlsonntag um 7:30 Uhr im Wahllokal, sofern kein Schichtdienst vereinbart ist! Beachte: Veranlassung des Schichtdienstes durch Wahlvorsteher/ Wahlvorsteherin; ggf. auch Kontaktaufnahme zu den Objektverantwortlichen zur Organisationsabsprache • Beispiel für die Aufteilung: • 1. Schicht: 7:30 Uhr bis 12:45 Uhr und ab 17:45 Uhr • bis zum Ende der Auszählung • 2. Schicht: 12:30 Uhr bis zum Ende der Auszählung
Zusammentritt und Maßnahmen des Wahlvorstands • Vollständigkeit des Wahlvorstands überprüfen, ggf. • Schriftführerin/Schriftführer bestellen • Vorbereitung des Wahlraumes (vgl. im Koffer beigefügte • Hinweise) • Vorhandensein von Wahlurne und Sichtblenden prüfen, • aufstellen und Wahlurne versiegeln • Auslegen des Wählerverzeichnisses und der • Gebrauchsmaterialien • Kofferinhalt prüfen (vgl. Packzettel im Wahlkoffer)
Einzelne Maßnahmen des Wahlvorstands • Überprüfen der Zugänglichkeit des Objekts, der Toiletten, • der Funktionsfähigkeit von Licht, Heizung, Prüfung der • Nutzbarkeit von Festnetz und Fax (falls Nutzungsmöglichkeit), • Überprüfen der telefonischen Erreichbarkeit • Achtung: • Das Öffnen der Wahlurne ist bis zum Abschluss der Wahlhandlung untersagt! • Die Wahlkabinen müssen so aufgestellt sein, dass kein Dritter die Wahlhandlung beobachten kann!
Wahlhandlung • Beginn der Wahl: 8:00 Uhr • Eröffnung der Wahlhandlung mit der Verpflichtung • des Wahlvorstands zur unparteiischen Wahrnehmung • des Amtes und zur Verschwiegenheit über die bei • der ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen durch die/den Wahlvorsteher/in • Übernahme der zugeteilten Aufgaben durch die • Mitglieder des Wahlvorstands
Die Vornahme der Wahl Tür 1. 5. 4. 3. 2. Wahlurne Stimmzettel-ausgabe (1 Beisitzer) Prüfung derWahlberechtigung(Beisitzer+Schriftführer mitWählerverzeichnis) Wahlkabine
Wahlberechtigung • Nachweis der Wahlberechtigung in der Regel durch • Vorlage der Wahlbenachrichtigung (kein Muss!) und • Vorlage eines Ausweises • Bitte beachten: • Wahlbenachrichtigung ist für die aktuellen Wahlen • keine Karte, sondern ein doppelseitiges Schreiben • Prüfung durch Schriftführer/in, ob Wähler/in im • Wählerverzeichnis eingetragen ist und ob Vermerke • vorhanden sind
Wahlberechtigung • Prüfung der Berechtigung zur Stimmabgabe anhand Wählerverzeichnis: • Person eingetragen + kein Vermerk „W“ oder „Wahlschein“: • Eintragung eines Stimmabgabevermerks im Wählerverzeichnis, die • Person darf den Stimmzettel in die Wahlurne werfen • Person nicht im Wählerverzeichnis eingetragen: • Prüfung und ggf. Klärung über Wahlzentrale (Tel. 0365 838-1180) • Person eingetragen + Vermerk„W“ bzw. „Wahlschein“: keine Wahl möglich, Zurückweisung der Wähler, ggf. Klärung über • Wahlzentrale (Tel. 0365/ 838-1180) • Person eingetragen + Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerkt: keine Wahl möglich, Zurückweisung der Wähler, Klärung bei Zweifeln • der Richtigkeit des Stimmabgabevermerks durch den Wahlvorstand
Weitere Gründe für Zurückweisung von Wählern, • 1. Kennzeichnen oder Falten des Stimmzettels außerhalb der Kabine • 2. Falten des Stimmzettels so, dass die Stimmabgabe erkennbar ist, bzw. der Stimmzettel ist mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen • 3. für den Wahlvorstand erkennbare Abgabe mehrerer oder nicht amtlich hergestellter Stimmzettel bzw. mit dem Stimmzettel soll • ein weiterer Gegenstand in die Wahlurne geworfen werden Auf Verlangen ist in diesen 3 Fällen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen!
Stimmabgabe • Stimmabgabe erfolgt auf amtlichem Stimmzettel • verschriebene oder versehentlich unbrauchbar gemachte • Stimmzettel können vor Einwurf in die Wahlurne ersetzt werden • (= Übergabe eines neuen Stimmzettels und Vernichtung des alten • Stimmzettels durch den Wahlvorstand) • bei Bedarf: Stimmabgabe unter Zuhilfenahme Dritter (z. B. bei • körperlicher Beeinträchtigung) • Die Stimmabgabe ist ein persönliches Recht! • Es ist keine Stellvertretung möglich!
Wahl mit Wahlschein im Wahllokal • bei Kommunalwahlen: nein, ist nicht möglich • bei Europawahl: ja, ist möglich • Es gilt: • Keine Annahme von Wahlbriefen! Hinweis auf Einwurfmöglichkeit in den Briefkasten im Rathaus (Haupteingang) bis 18:00 Uhr. • Bei der Europawahl ebenfalls keine Annahme; Wähler/in muss Wahlbrief öffnen, Wahlschein abgeben, erhält neuen Stimmzettel (Stimmzettel aus Wahlbrief wird vernichtet) und kann dann wie jede/r andere Wähler/in wählen
Abschluss des Wahlgeschäfts • Ende der Wahl: 18:00 Uhr • Sperren des Zutritts zum Wahlraum - anwesende • Wähler/innen können noch ihre Stimmabgabe vornehmen • Wahlvorsteher/in erklärt die Wahlhandlung für geschlossen • dann: • öffentliche Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
Reihenfolge der Auszählung • erst: Europawahl • nachfolgend: Wahl des Ortsteilbürgermeisters • nachfolgend: Stadtratswahl • Bitte beachten: • Die Wahl der Ortsteilräte ist nicht auszuzählen.
Auszählung der Stimmen • öffentliche Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wie folgt: • - Öffnen der Wahlurne • - Zählen der Stimmzettel und Bilden von Stapeln für die • Auszählung • - zeitgleich: Auszählen der Stimmvermerke zzgl. ggf. eingenommene • Wahlscheine im Wählerverzeichnis
Auszählung der Stimmen • der Europawahl
Stapelbildung zur Auszählung wie folgt: Auszählung der Stimmen der Europawahl • Stapel 1: offensichtlich ungültige Stimmabgaben • Stapel 2: Stimmzettel, über die der Wahlvorstand • ggf. entscheiden muss • Stapel 3: gültige Stimmabgaben Bewerber 1 • Stapel 4: gültige Stimmabgaben Bewerber 2 • usw.
Wahlergebnis Europawahl • Übernahme der Zahlen aus dem Wählerverzeichnis: • Eintragung A1, A2 ist aus dem Deckblatt des • Wählerverzeichnisses zu entnehmen! • B = Zahl der Wähler (= gültige und ungültige Stimmzettel) • Eintragung unter ZS 1 eindeutige Stimmen (gültig/ungültig) • Eintragung unter ZS 2 der Stimmen (gültig/ungültig), über die der Wahlvorstand beschlossen hat – Vermerk darüber auf Stimmzettel und Beifügung der Stimmzettel zur Wahlniederschrift
Auszählung der Stimmen • der Stadtratswahl
Hinweise zur Stimmabgabe Sie können einem Bewerber bis zu 3 Stimmen durch Ankreuzen der hinter dem Bewerber vorgesehenen Kreise geben.
Hinweise zur Stimmabgabe Sie können Ihre 3 Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören.
1 X X 2 3 X
2 X 3 X 1 X
Hinweise zur Stimmabgabe Sie können Ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass Sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlages jeweils eine Stimme).
X 1 2 3
Bitte beachten: • Werden mehr als drei Stimmen abgegeben, so ist die Stimmabgabe insgesamt ungültig.
X X X X X
Hinweise zur Stimmabgabe … oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig innerhalb Ihrer Stimmenzahl ( 3 Stimmen ) einzelnen Bewerbern Stimmen geben; im letzteren Fall entfallen die noch verbleiben-den Stimmen auf die Bewerber des gekennzeichneten Wahlvor-schlages in der Reihenfolge ihrer Benennung im Wahlvorschlag.
X 2 3 X 1
X 3 1 X 2 X
X 0 2 X 1 3 X X
Hinweise zur Stimmabgabe Wichtig: Kennzeichnen Sie niemals mehrere Wahlvorschläge, weil Ihre Stimmabgabe dann nicht zweifelsfrei erkennbar und ungültig sein kann !
X X
X X ? X ? 2 3 1
Stapelbildung zur Auszählung wie folgt: Auszählung der Stimmen der Stadtratswahl • Stapel 1: offensichtlich ungültige Stimmabgaben • Stapel 2: Stimmzettel, über die der Wahlvorstand • ggf. entscheiden muss • Stapel 3 - 11: gültige Stimmabgaben bei Kennzeichnung des Wahlvorschlags (bei 9 Wahlvorschlägen) • Stapel 12: gültige verschieden verteilte Stimmabgaben (= Ermittlung anhand Zählliste)
Es ist ein Listenführer zu bestimmen, der die Zähllisten führt. • Die Zählliste ist durch Wahlvorsteher und Listenführer zu unterzeichnen. • Bitte beachten: • Bei Vergabe von weniger als 3 Stimmen oder bei Vornahme von Bewerberstreichungen sind die abgegebenen Stimmen gültig. • Bei Kennzeichnung von Wahlvorschlag sowie Einzelbewerber gilt: Einzelbewerber gehen vor, nur verbleibende Stimmen gehen auf Bewerber des Wahlvorschlags in Reihenfolge. Führen der Zähllisten bei der Stadtratswahl
Wahlergebnis Stadtratswahl, wie Europawahl: • Übernahme der Zahlen aus dem Wählerverzeichnis: • Eintragung A1, A2 ist aus dem Deckblatt des • Wählerverzeichnisses zu entnehmen! • B = Zahl der Wähler (= gültige und ungültige Stimmzettel) • Eintragung der ermittelten Stimmen gemäß Vorgabe in die Wahlniederschrift