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1.Teil: Antragstellung und Evaluation

1.Teil: Antragstellung und Evaluation. Die Evaluation der Studiengänge durch die DFH. Die Evaluation bereits geförderter Studiengänge erfolgt

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1.Teil: Antragstellung und Evaluation

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  1. 1.Teil: • Antragstellung und Evaluation

  2. Die Evaluation der Studiengänge durch die DFH Die Evaluation bereits geförderter Studiengänge erfolgt • im Rahmen der Maßnahmen zur Qualitätssicherung entsprechend dem Evaluationsrhythmus der DFH – Achtung! Ab 2012-13 gilt ein neuer Evaluationsrhythmus:  Evaluation nach einem etwaigen Einführungsjahr  Evaluation alle 4 Jahren Dies hat keine Auswirkung auf den nächsten Evaluationszeitpunkt Ihrer Kooperation. • nach einer inhaltlichen Umgestaltung des Studiengangs oder der Ausweitung auf einen neuen Partner • bei einer erneuten Antragstellung nach einer negativen Evaluation oder einer (mit der DFH abgesprochenen) Ruhephase Grundsätzlich gilt, dass nur gefördert werden kann, was auch evaluiert wurde!

  3. Das Evaluationsverfahren: die administrative Evaluation Die administrative Evaluation führt das Sekretariat der DFH durch : 1) die Prüfung der Antragsunterlagen auf ihre formale Vollständigkeit 2) eine Stellungnahme des Sekretariates der DFH pro Studiengang zu folgenden Punkten: • Sachberichte der Verwendungsnachweise • Studierendenberichte • Angaben zu den Studierenden- und Absolventenzahlen • Öffentlichkeitsarbeit der Kooperationen im Hinblick auf die Zusammenarbeit und die Identifikation mit der DFH, einschließlich des Studienführers online • ggf. Ergebnisse der Ortsbegehungen • Gesamteindruck der verwaltungstechnischen Zusammenarbeit mit der Kooperation

  4. Das Evaluationsverfahren: die wissenschaftliche Evaluation • Diese obliegt dem wissenschaftlichen Beirat und den in seinem Auftrag arbeitenden unabhängigenGutachter/innen: • Begutachtung des Antrags durch ein deutsch-französischesGutachtertandem. Arbeitsinstrument: Evaluationsbögen (die zu bewertenden Punkte entsprechen den Qualitätskriterien und den Fragen im Antrag). • Diskussion der Ergebnisse und Erstellung eines Rankings in den fachlich differenzierten Evaluationsgruppen. • Die Diskussion der Ergebnisse jeder Evaluationsgruppe im wissenschaftlichen Beirat (v.a. Diskussion von Zweifelsfällen) und die Formulierung von Empfehlungen an den Hochschulrat. • Anschließend fällt der Hochschulrat auf Basis dieser Empfehlungen die verbindliche Förderentscheidung.

  5. Evaluationsergebnis • Positives Evaluationsergebnis • Förderung entsprechend den geltenden Finanzierungsrichtlinien • der Studiengang wird von der DFH beworben. (Achtung: Für den Studienführer online muss vorher ein entsprechendes Formular von der Kooperation ausgefüllt werden!) • die Kooperation darf/sollte das Logo der DFH nutzen • die Kooperation ist Teil des DFH-Netzwerks: zunächst als Partnerhochschule, später auf Antrag als Mitgliedshochschule (Ansprechpartner: Simon Martin / Stabsstelle Hochschulleitung / Gremien) • Negatives Evaluationsergebnis& bei auslaufenden oder ruhenden Studiengängen: • Zum Schutz der Studierenden tritt bei Weiterförderungsanträgen die Vertrauensschutzregelung der DFH in Kraft. 5

  6. Antragstellung konkret: Fristen • 2.5.11: Veröffentlichung der Ausschreibung • die Programmbeauftragten der Kooperationen, die einen Antrag auf Weiterförderung stellen müssen oder können, werden im Mai / Juni per E-Mail über die notwendige / mögliche Antragstellung informiert. • Signalisierung bis zum 30.6.11 anhand des Formulars „Antragsankündigung“ (per E-Mail an boie@dfh-ufa.org) • 31.10.11: Abgabefrist für die Anträge für eine Förderung ab 2012-13 • die Entscheidung wird Anfang April 2012 mitgeteilt. Jedes Jahr gelten die gleichen Fristen!

  7. Antragstellung konkret: Bestandteile des Antrags (Antrag auf Weiterförderung) • Antragsformular Ein Formular für alle Antragssituationen. Das jährlich aktualisierte Formular wurde Anfang Mai veröffentlicht unterwww.dfh-ufa.org/hochschulen/ausschreibungen • Anlagen1: studiengangsspezifische Kooperationsvereinbarung (Zulassungsverfahren, Studierendenzahlen, Immatrikulationsmodalitäten, Studiengebühren, Abschlüssen, Diploma Supplement, Öffentlichkeitsarbeit)2: gemeinsamer Studienplan & schematische Darstellung d. Studienverlaufs Alle Dokumente müssen in deutscher und französischer Sprache vorliegen und die max. erlaubte Seitenzahl respektieren!

  8. Antragstellung konkret: Wissenswertes & Tipps zur Antragstellung Die Antragsunterlagen sind die „Visitenkarte“ des Studiengangs für die Gutachter/innen! • Qualitätskriterien der DFH im Kopf behalten: Aufgabe der Gutachter: Prüfen, in welchem Maße diese erfüllt werden. • Der Gutachter darf nur das bewerten, was explizit im Antrag steht. → eine mangelnde / unpräzise Darstellung kann zu Punktabzügen führen→ auch in Ihren Augen Selbstverständliches benennen! • Lesen Sie den Antrag mit den Augen der Gutachter: Kann ein Gutachter, der den Studiengang nicht kennt, in beiden Sprachfassungen Antworten auf alle Fragen finden? • Es muss für den Gutachter unmittelbar ersichtlich sein, was Studierende belegen müssen, um den doppelten Abschluss zu erlangen → bitte erstellen Sie übersichtliche Studienpläne • Widersprüche vermeiden!

  9. Antragstellung konkret: Wissenswertes & Tipps zur Antragstellung • Die Angaben der dt. Hochschule sollen v.a. die Modalitäten des Studienverlaufs auf dt. Seite, die der franz. Hochschule die Modalitäten des Studienverlaufs auf franz. Seite betreffen (keine Übersetzung). • Empfehlung: Keine Felder leer lassen! Besser: Kurzer Hinweis, warum die Frage nicht beantwortet wird bzw. „/“ • Wenn eine Frage im Antragsformular in einer Anlage beantwortet wird: Verweis auf die entsprechende Anlage (mit konkreter Seitenangabe!) • Kooperationsvereinbarung bitte erneut beifügen (Kopie reicht) • Bei Platzproblemen im Antragsformular eine extra Seite einlegen.

  10. Antragstellung konkret: Hinweise zu Fragen im Antragsformular • Einen aussagekräftigen Namen für den Studiengang wählen, nicht „Deutsch-französischer Master“ (S. 1) • Akkreditierung(S. 5):- Für die DFH entscheidend ist die Genehmigung des Studiengangs. - Wenn das Verfahren noch läuft / ansteht: Erläuterung des aktuellen Status und des erwarteten Ergebnisses. • Akademischer Grad vs. Genaue Bezeichnung (S. 9) (Bachelor) (Bachelor of Arts in Geschichte) • Interkulturalität(S. 15): Welche Lehreinheiten (z.B. einzelne Stunden), Seminare, Treffen,… thematisieren die - Reflexion über interkulturelle Erfahrungen, Theorien,… - Vorbereitung auf die Unterschiede in den Bildungs-, Arbeits- und Alltagskulturen in den beiden / drei Ländern • Neuer Frageblock „Kommunikation und Involvierung der Hochschule in die Entwicklung und Bewerbung des integrierten Studiengangs“ (S. 16)

  11. Antragstellung konkret: Nicht vergessen Im Dokument „Allgemeine Informationen für Antragsteller & Hinweise zum Ausfüllen des Antragsformulars“gibt es noch weitere Hinweise zur Antragstellung. • Originalunterschriften der Hochschulleitungen und Programmbeauftragten (Ausnahme: Anlage 1 kann als Kopie eingereicht werden) & Stempel - per Mail oder Fax geschickte Originalunterschriften sind ausreichend • die Unterschriften der dt. bzw. frz. Hochschule dürfen sich auf verschiedenen Seiten befinden, aber bitte zusammen zuschicken. • ein einziges Dokument einreichen: - einseitig bedruckt - ungeheftet / ungebunden - Antrag und Anlagen 1-2 • vom Partner getrennt Verschicktes ist zu vermeiden.

  12. Weitere Informationen zur Antragstellung und Evaluation: auf unserer Homepage www.dfh-ufa.org unter Hochschulen  „Evaluation“: • Zeitplan und Ablauf der Evaluation • Förderphasen und Evaluationsrhythmus • Entwicklungsstand der Studiengänge [Auflistung des Zeitpunkts der nächsten Evaluation] • „DFH-Grundsätze der Antragsbewertung und Qualitätssicherung für Studienprogramme“ Sowie per Telefon und E-Mail im Sekretariat der DFH / Referat 3 / Arbeitsbereich Evaluation: Carole Reimeringer +49 (0)681/93812-162 reimeringer@dfh-ufa.org Iris Boie -166 boie@dfh-ufa.org Danielle Weislinger -163 weislinger@dfh-ufa.org Nadia Huppert -153 huppert@dfh-ufa.org

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