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Initiative Jugend und Chancen – Integration fördern Schulverweigerung – Die 2. Chance Informationsveranstaltung 16. Mai 2008, Berlin. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Die soziale Herkunft entscheidet über den Bildungserfolg.
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InitiativeJugend und Chancen – Integration fördern Schulverweigerung – Die 2. Chance Informationsveranstaltung 16. Mai 2008, Berlin
Es besteht dringender Handlungsbedarf Die soziale Herkunft entscheidet über den Bildungserfolg. Konstant 8% jeden Jahrgangs verlassen die Schule ohne Abschluss; 20% bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund Von Schulverweigerung sind vor allem Kinder und Jugendliche aus benachteiligten sozialen, familiären und materiellen Lebenslagen betroffen. Schülerinnen und Schüler der Altersgruppe von 12 bis 14 Jahren sind besonders gefährdet bzw. „anfällig“.
Ziel • Halbierung Schulabbrecherquote bis 2010aus Europäischer Beschäftigungsstrategie (EBS) Senkung der Zahl der Jugendlichen, die die Schule ohne Schulabschluss verlassen, und damit Erhöhung ihrer Chance auf einen Ausbildungsplatz
Fachliche Ziele des Projektes • Ganzheitliche Bildungs- und Entwicklungsförderung • Annahme der Schule als Lernort durch die Schülerinnen und Schüler • Regelmäßiger Schulbesuch • Hinarbeiten der Schülerinnen und Schüler auf einen Schulabschluss • Stabilisierung der Leistungsentwicklung • Berufliche Orientierung ermöglichen
Zielgruppe ab 12 Jahren bis maximal zum Beginn der letzten Klassenstufe; die eine Schule besuchen, auf der der Erwerb eines Hauptschulabschlusses möglich ist, und die ihren Schulabschluss durch aktive oder passive Schulverweigerung gefährden.
Aufgaben der Koordinierungsstellen • Einrichtung einer Koordinierungsstelle • Koordinierungsstelle als zentrale Anlaufstelle • Verbindliche Kooperationen mit: Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Schule / Schulbehörde • Entwicklung eines Kommunikationsnetzes mit den IHKs, AA, Trägern der Grundsicherung, Bildungseinrichtungen • Zusammenarbeit mit Trägern und ehrenamtlichen Projekten
Aufstellung eines individuellen Entwicklungs- und Bildungsplans Koordinierung aller Unterstützungsangebote Durchführung eigener Unterstützungsangebote Erfolgskontrolle der Unterstützungsangebote Koordination der unmittelbaren sozialpädagogischen Arbeit Einbeziehung der Eltern – Elternarbeit Kooperation mit Jugendamt einschließlich der Mitwirkung bei der Hilfeplanung Aufgaben der KoordinierungsstellenReintegrationskonzept
Case Management Zentrale Methode der Projektarbeit Organisation einer individuell zugeschnittene Abfolge von Hilfen langfristige, persönliche, spezifische, sozialpädagogische Beratung Begleitung und Netzwerkmanagement Führen einer elektronischen Fallakte
Berücksichtigung der EU Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter Ausrichtung der Angebote auf die Bedürfnisse Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund Gender und Cultural Mainstreaming
keine Bindung an mehr HzE nach § 27 SGB VIII Projekt- statt Teilnehmerfinanzierung (analog Programm „Kompetenzagenturen“) Aufnahme passive Schulverweigerung Wesentliche Änderungen im Programm
Sicherstellung der Kofinanzierung der Koordinierungsstelle Kooperationszusage der Schulen im Einzugsgebiet sowie ggf. der Schulbehörde durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Schriftliche Zusage der Schule, dass personelle und sächliche Ressourcen eingebracht werden Kofinanzierungs –und Kooperationszusagen sind jährlich zum 31. August für das Folgejahr zu aktualisieren Zuwendungsvoraussetzung
Zielgebiet 1 Konvergenz Nationaler Anteil 35% ESF Anteil 65% Zielgebiet 2 Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Nationaler Anteil 55% ESF Anteil 45% Finanzierung / Kofinanzierung
Insbesondere örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe SGB VIII § 13 SGB VIII §§ 27 ff ggf. eine damit verbundene Landesfinanzierung Bereitstellung von Lehrerstundendeputaten oder Räumen Durch Sachmittel bzw. geldwerte Leistungen, unentgeltliche Personalabstellungen Andere kommunal und regional agierende Institutionen Projektzuwendung von mind. 50.000 Euro Kofinanzierung