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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (EFZG). Voraussetzungen für den Entgeltfortzahlungsanspruch (§ 3 EFZG). - Arbeitsvertrag - 4 Wochen Dauer - krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Einwendung: Verschulden des AN - RF: Entgeltfortzahlung für 6 Wochen gem. Lohnausfallprinzip
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Voraussetzungen für den Entgeltfortzahlungsanspruch (§ 3 EFZG) - Arbeitsvertrag - 4 Wochen Dauer - krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Einwendung: Verschulden des AN - RF: Entgeltfortzahlung für 6 Wochen gem. Lohnausfallprinzip (ohne Überstundenzuschläge und arbeitsleistungsabhängigen Aufwendungen, § 4 Abs. 1a) Verliert der AN den Anspruch aus Entgeltfortzahlung, wenn er die Arbeitsunfähigkeit nicht unverzüglich anzeigt bzw. die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht 3 Tage nach Beginn dem Arbeitgeber zukommen lässt (§ 5 EFZG)? - Leistungsverweigerungsrecht des AG gem. § 7 EFZG.
Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gem. § 5 Abs. 1 EFZG • AU-Bescheinigung gibt eine erste Vermutung für die Arbeitsunfähigkeit. • Widerlegung durch den AG muss ernsthafte Zweifel aufkommen lassen (z. B. ähnliche Arbeitstätigkeit bei anderem AG während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit). • Dann kann der AN weiteren Beweis erbringen (z. B. Zeugenaussagen über seinen Krankheitszustand).
Verfahren Paletta: Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Ausland EuGH (2, 6) BAG (5, 7) LAG Stuttgart (4, 8) EWG-VO 574/72 ArbG Lörrach (1, 3)