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Förderung von Arbeit für Menschen mit Behinderung Stefan Burkhardt

Förderung von Arbeit für Menschen mit Behinderung Stefan Burkhardt. Integrationsunternehmen und Beschäftigungsprojekte. Auf- und Ausbau von Integrations- und Beschäftigungsprojekten. Beispiele: Hotel & Gastronomie Cateringbetriebe Café- und Kioskbetriebe Wäschereien Lebensmittelmärkte

jemima
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Förderung von Arbeit für Menschen mit Behinderung Stefan Burkhardt

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Presentation Transcript


  1. Förderung von Arbeit für Menschen mit Behinderung Stefan Burkhardt

  2. Integrationsunternehmen und Beschäftigungsprojekte

  3. Auf- und Ausbau von Integrations- und Beschäftigungsprojekten Beispiele: • Hotel & Gastronomie • Cateringbetriebe • Café- und Kioskbetriebe • Wäschereien • Lebensmittelmärkte • Gebäudereinigung • Garten- und Landschaftsbau • Bürodienstleistungen • Second-Hand-Läden (Kleidung, Möbel) • Kartoffelschälbetrieb • Betrieb eines Campingplatzes (inkl. Gastronomie und Kiosk)

  4. Fördervoraussetzungen • Zielgruppe: Jugendliche & Erwachsene mit Behinderung • Nachrangigkeit: Förderung der Aktion Mensch ist immer nachrangig • Antragsberechtigte Träger: anerkannte freie gemeinnützige Organisationen im Bereich der Behindertenhilfe mit Sitz in Deutschland Mögliche Rechtsformen: Vereine, Stiftungen, GmbHs (mehrheitl. gemeinnützige Gesellschafter), Kirchen, Genossenschaften

  5. Förderkonditionen Förderhöhe:max. 70% der förderfähigen Gesamtkosten zzgl. 20% Verwaltungskostenpauschale (VKP) (bezogen auf den Zuschuss der Aktion Mensch) Eigenmittel:30 % Höchstsumme:250.000 € (inkl. VKP) Dauer:12 bis 60 Monate Förderfähig:Personalkosten, Honorarkosten, Sachkosten

  6. Förderfähige Personalkosten • Förderung von Leitungs- und Koordinierungskräften: • Projekt-/Betriebsleiter • Anleiter • Verwaltungskräfte • Förderung zusätzlicher Personalkosten für neues Personal • Aufstockung vorhandener Stellen • Einsetzung bereits vorhandenen Personals, bei Einstellung einer neuen Kraft für das bisherige Arbeitsfeld

  7. Förderfähige Personalkosten Bei Einstellung von Menschen mit Behinderung als Leitungs- oder Koordinierungskräfte dürfen/müssen die Eingliederungszuschüsse (§ 34 SGB IX) als Eigenmittel in die Finanzierung des Projektes eingebracht werden. Diese Mittel sind unter den Eigenmitteln im Finanzierungsplan gesondert auszuweisen. Keine Förderung der Lohnkosten der einzustellenden Mitarbeiter/innen mit Behinderung! ______________________________________________________________ § 34 SGB IX: Leistungen an Arbeitgeber

  8. Auf- und Ausbau von Integrations- und Beschäftigungsprojekten Förderung des Auf- und Ausbaus von • Integrationsunternehmen nach § 132 ff SGB IX sowie • Beschäftigungsprojekten als niederschwellige Angebote im Bereich geringfügige Beschäftigung / Hinzuverdienst

  9. Auf- und Ausbau von Integrations- und Beschäftigungsprojekten Differenzierte Förderung • Vorlauf- und Planungsaktivitäten • Auf- und Ausbau • Sicherung & Stabilisierung

  10. Integrations- & BeschäftigungsprojekteVorlauf- und Planungsaktivitäten Aktivitäten zur Gründung übersteigen häufig die personellen wie finanziellen Ressourcen eines Trägers für : • Einstellung einer Leitungs- bzw. Koordinierungskraft • Entwicklung Konzept/Businessplan • Überprüfung von Risiken & Chancen • Prüfung der Umsetzungserforderlichkeiten • Machbarkeitsstudie • Produktentwicklung • Betriebswirtschaftliche Beratung • Betriebswirtschaftliches Gutachten etc. max. 15.000 €, inkl. 20% VKP, max. 12 Monate ______________________________________________________________ (Beginn nach Antragstellung, vor Bewilligung, auf eigenes Risiko möglich)

  11. Empfehlungen/Hinweise • Keine Förderung von Planungsaktivitäten für CAP-Märkte.Leistungen werden durch Franchisegeber GDW-Süd Sindelfingen gewährleistet.

  12. Integrations- & BeschäftigungsprojekteAuf- und Ausbau Förderfähig ist sowohl derAufbauals auch derAusbau. Wichtig!  Darstellung der Abgrenzung von Bestehendem bei Ausbau! • max. Förderdauer:5 Jahre • max. Fördersumme:250.000 € inkl. 20 % Verwaltungskostenpauschale (VKP) • Degressive Förderung nach abgestuftem Fördersatz von max. 80%, 75%, 70%, 60%, 50%

  13. Empfehlungen/Hinweise • Keine Förderung zur Einrichtung von WfbM-Außenarbeitsplätzen. Projekte können u.a. solche Plätze berücksichtigen bzw. einbinden, jedoch nicht vorrangig. • Beginn erst nach Bewilligung möglich.

  14. Integrations- & BeschäftigungsprojekteAuf- und Ausbau Möglichkeiten ergänzender Förderung: sog. „Basisförderung“für Investitionen: • Neu-, Erweiterungs- und Umbauten • Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden • Nutzfahrzeuge • Inventar (Erstausstattung oder Ergänzung/Ersatz) bis max. 40% der förderfähigen Gesamtkosten • behinderungsbedingte Mehrkosten(Aufzug, Rampe, Beh.WC etc.) bis max. 80% der förderfähigen Gesamtkosten Förderhöchstsumme: 250.000 €

  15. Integrations- & BeschäftigungsprojekteAuf- und Ausbau Möglichkeiten ergänzender Förderung: Förderung der Zinsbelastungen von Kapitalmarktdarlehen, die als Eigenkapitalersatzmittel aufgenommen werden, wenn nicht ausreichend Eigenmittel vorhanden sind, durch • Zinszuschüsse oder • Tilgungszuschüsse (für Darlehen, die mit Zinszuschüssen der öffentlichen Hand gefördert werden) Kapitalmarktdarlehen zählen auch zu Eigenmitteln des Antragstellers.

  16. Möglichkeiten ergänzender Förderung Beispiel „Kombinationsantrag“ / „Verbundantrag“ Folgende Förderung kann ein Antragsteller für ein Vorhaben von der Aktion Mensch bzw. der Stiftung erhalten: Impulsförderung: 250.000 € (Integrationsprojekt Café) Basisförderung: 250.000 € (Erwerb Gebäude & Inventar) Stiftung: 128.000 € (Zinszuschuss: Darlehen 500.000 €, 1. Dekade)* Gesamt: 628.000 € *Zinszuschuss für 2. Dekade richtet sich nach dem Restbetrag des Darlehens nach der 1. Dekade.

  17. Integrations- & BeschäftigungsprojekteSicherung und Stabilisierung Förderung von bereits bestehenden Integrations- & Beschäftigungsprojekten • Kurzfristige Maßnahmen, • um die Existenz eines IP/BP durch geeignete Maßnahmen und damit • geschaffene bzw. bestehende Arbeits- u. Beschäftigungsverhältnisse für Menschen mit Behinderung zu sichern bzw. zu stabilisieren • und ggf. einen zusätzlichen Beschäftigungseffekt zu erzielen.

  18. Integrations- & BeschäftigungsprojekteSicherung und Stabilisierung Mögliches Förderspektrum: • externe Beratung • Umstrukturierung • Implementierung neuer Produkte bzw. Tätigkeitsbereiche • zusätzliche Marketingmaßnahmen • zusätzliche Qualifizierung • etc. max. 15.000 €, inkl. 20% VKP, max. 12 Monate ______________________________________________________________ (Beginn nach Antragstellung, vor Bewilligung, auf eigenes Risiko möglich)

  19. Das Förderspektrum–Impulsförderung/Arbeit I. Integrations- und Beschäftigungsprojekte II. Übergang Schule – Beruf III. Aus- und Weiterbildung/ Qualifizierung IV. Kooperationsvorhaben (Menschen m. bes. Unterstützungsbedarf) V. Neue Arbeitsmöglichkeiten

  20. Förderung – Förderbereiche 2 - 5 • Personal- und Honorarkosten • direkt zurechenbare Sachkosten (projektbezogen) • max. 70% der förderfähigen Gesamtkosten • max. 250.000 € inkl. 20% Verwaltungskostenpauschale • max. 36 Monate

  21. Antragstellung Antragstellung • ausschließlich Online (Internet): http://foerderung.aktion-mensch.de • umfangreiche Informationen & Hilfestellungen innerhalb des Systems Hilfestellung & Antragstellung • Spitzen-/Bundesverbände (Landesverbände) • Geschäftsstelle Aktion Mensch (Antragsteller ohne Spitzenverband)

  22. www.aktion-mensch.de Wir freuen uns auf Ihre Projekte! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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