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EFRE-Förderung des Ausbaus der Breitbandinfrastruktur in Thüringen im Jahr 2012

EFRE-Förderung des Ausbaus der Breitbandinfrastruktur in Thüringen im Jahr 2012. EFRE-Förderung des Ausbaus der Breitbandinfrastruktur in Thüringen im Jahr 2012. Erfurt 17. Februar 2013. Darstellung des Prozesses. Projektträger z.B. Gemeinde.

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EFRE-Förderung des Ausbaus der Breitbandinfrastruktur in Thüringen im Jahr 2012

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Presentation Transcript


  1. EFRE-Förderung des Ausbaus derBreitbandinfrastruktur in Thüringen im Jahr 2012. EFRE-Förderung des Ausbaus derBreitbandinfrastruktur in Thüringenim Jahr 2012 Erfurt 17. Februar 2013

  2. Darstellung des Prozesses

  3. Projektträgerz.B. Gemeinde

  4. Diagnose 1Mangel an leistungsfähigen Breitbandangeboten Projektträgerz.B. Gemeinde

  5. Diagnose 1 Mangel an leistungsfähigen Breitbandangeboten Projektträgerz.B. Gemeinde Diagnose 2 Bedarf an leistungsfähigen Breitbandangeboten

  6. Diagnose 1 Mangel an leistungsfähigen Breitbandangeboten Projektträgerz.B. Gemeinde PROBLEM Diagnose 2 Bedarf an leistungsfähigen Breitbandangeboten

  7. Investor Markterkundung:Regelausbauabfrage Investor Projektträgerz.B. Gemeinde Investor

  8. Investor Markterkundung:Regelausbauabfrage Investor Auszug Richtlinie 4.1:„Der Zuwendungsempfänger hat … die fehlende oder unzureichende Breitbandversorgung … unter Be-rücksichtigung der Ausbauabsichten der Netzbetreiber nachzuweisen; dies setzt eine … Abfrage voraus, ob Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im zu versorgenden Gebiet anzubieten (Markterkundungsverfahren).„ Projektträgerz.B. Gemeinde Investor

  9. Investor Markterkundung:Regelausbauabfrage Kein Ausbau in den nächsten 3 Jahren rechtsver-bindlich zugesichert. Kein Ausbau in den nächsten 3 Jahren rechtsver-bindlich zugesichert. Auszug Richtlinie 4.1:„Der Zuwendungsempfänger hat … die fehlende oder unzureichende Breitbandversorgung … unter Be-rücksichtigung der Ausbauabsichten der Netzbetreiber nachzuweisen; dies setzt eine … Abfrage voraus, ob Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im zu versorgenden Gebiet anzubieten (Markterkundungsverfahren).“ Investor Projektträgerz.B. Gemeinde Investor

  10. Investor Auswahlverfahren:Interessenbekundungsverfahren Auszug Richtlinie 4.4:„Der mögliche Netzbetreiber ist im Wege eines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens zu bestimmen.“ Investor Projektträgerz.B. Gemeinde Investor

  11. Investor Auswahlverfahren:Interessenbekundungsverfahren Auszug Richtlinie 4.4:„Der mögliche Netzbetreiber ist im Wege eines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens zu bestimmen.“ Investor Projektträgerz.B. Gemeinde Auszug aus Text für „Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an §7 Abs.2 BHO, nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechtes im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG.„ Investor

  12. Investor Auswahlverfahren:Interessenbekundungsverfahren Investor Ausgeschrieben wird ausschließ-lich die Auslobung eines Zuschusses (Subvention) zu einem wirtschaft-lichen Investitionsprojekt eines pri-vaten Unternehmens, welches im öffentlichen Interesse des Projektträgers liegt (Voraussetzung für gemeindlichen Zuschuss) sowie im öffentlichen Interesse des Freistaates Thüringen (Voraussetzung für Förderung aus einem Landesprogramm) Projektträgerz.B. Gemeinde Investor

  13. Investor Auswahlverfahren:Interessenbekundungsverfahren Investor Kein Vergabeverfahren (z.B. VOL oder VOB) im Sinne des Vergaberechtes. Ausgeschrieben wird ausschließ-lich die Auslobung eines Zuschusses (Subvention) zu einem wirtschaft-lichen Investitionsprojekt eines pri-vaten Unternehmens, welches im öffentlichen Interesse des Projektträgers liegt (Voraussetzung für gemeindlichen Zuschuss) sowie im öffentlichen Interesse des Freistaates Thüringen (Voraussetzung für Förderung aus einem Landesprogramm) Projektträgerz.B. Gemeinde Investor

  14. Investor Auswahlverfahren:Interessenbekundungsverfahren Investor Kein Vergabeverfahren (z.B. VOL oder VOB) im Sinne des Vergaberechtes. Ausgeschrieben wird ausschließ-lich die Auslobung eines Zuschusses (Subvention) zu einem wirtschaft-lichen Investitionsprojekt eines pri-vaten Unternehmens, welches im öffentlichen Interesse des Projektträgers liegt (Voraussetzung für gemeindlichen Zuschuss) sowie im öffentlichen Interesse des Freistaates Thüringen (Voraussetzung für Förderung aus einem Landesprogramm) Maßgeblich ist hier ausschließlich das Beihilferecht. Projektträgerz.B. Gemeinde Investor

  15. Investor Auswahlverfahren:Interessenbekundungsverfahren Geforderter Leistungsumfang nicht vollständig angeboten Investor Projektträgerz.B. Gemeinde Investor

  16. Investor Auswahlverfahren:Interessenbekundungsverfahren Investor Projektträgerz.B. Gemeinde Investor

  17. Investor Auswahlverfahren:Interessenbekundungsverfahren Investor Projektträgerz.B. Gemeinde Investor Nicht das wirtschaftlichste Angebot (unzureichende Leistungsfähigkeit, Nachhaltigkeit etc.)

  18. Investor Auswahlverfahren:Interessenbekundungsverfahren Investor Projektträgerz.B. Gemeinde Investor

  19. Vorbereitung der Antragstellunggemäß Förderrichtlinie Investor Projektträger = Zuwendungs-empfängerz.B. Gemeinde +

  20. Antragstellung gemäß Förderrichtlinie Projektträger = Zuwendungs-empfängerz.B. Gemeinde Bewilligungsbehörde (TAB)

  21. Prüfung des Antrages gemäß Förderrichtlinie Projektträger = Zuwendungs-empfängerz.B. Gemeinde Bewilligungsbehörde (TAB)

  22. Darstellung des Prozesses Prüfung des Antrages gemäß Förderrichtlinie Projektträger = Zuwendungs-empfängerz.B. Gemeinde Bewilligungsbehörde (TAB) Fachtechnische Prüfung des Antrages Breitbandkompetenzzentrum

  23. Fachtechnische Prüfung des Antrages • Technische Anforderungen werden quantitativ erfüllt • u.a. Vollständigkeit der Erschließung des ausgeschriebenen Projektgebietes, Berücksichtigung der Entscheidung der Gemeinde bei Reduzierung des Umfanges gegenüber der Ausschreibung

  24. Fachtechnische Prüfung des Antrages • Technische Anforderungen werden quantitativ erfüllt • u.a. Vollständigkeit der Erschließung des ausgeschriebenen Projektgebietes, Berücksichtigung der Entscheidung der Gemeinde bei Reduzierung des Umfanges gegenüber der Ausschreibung • Technische Anforderungen gemäß Ausschreibung werden qualitativ erfüllt • u.a. Bandbreite, Verfügbarkeit, Belastbarkeit, Nachhaltigkeit

  25. Fachtechnische Prüfung des Antrages • Technische Anforderungen werden quantitativ erfüllt • u.a. Vollständigkeit der Erschließung des ausgeschriebenen Projektgebietes, Berücksichtigung der Entscheidung der Gemeinde bei Reduzierung des Umfanges gegenüber der Ausschreibung • Technische Anforderungen gemäß Ausschreibung werden qualitativ erfüllt • u.a. Bandbreite, Verfügbarkeit, Belastbarkeit, Nachhaltigkeit • Anforderungen des Beihilferechts z.B. EU-Breitbandleitlinie werden erfüllt u.a. marktadäquate Preisgestaltung, Open Access

  26. Fachtechnische Prüfung des Antrages • Technische Anforderungen werden quantitativ erfüllt • u.a. Vollständigkeit der Erschließung des ausgeschriebenen Projektgebietes, Berücksichtigung der Entscheidung der Gemeinde bei Reduzierung des Umfanges gegenüber der Ausschreibung • Technische Anforderungen gemäß Ausschreibung werden qualitativ erfüllt • u.a. Bandbreite, Verfügbarkeit, Belastbarkeit, Nachhaltigkeit • Anforderungen des Beihilferechts z.B. EU-Breitbandleitlinie werden erfüllt u.a. marktadäquate Preisgestaltung, Open Access • Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit werden erfüllt u.a. Ausschöpfung von erschließbaren Synergien, • Gesamtwirtschaftlichkeit erhöhende Miterschließung zusätzlicher an der Trasse liegender Haushalte & Unternehmen • mögliche Vergrößerung des Ausbaugebietes zur Senkung der Deckungslücke • keine kostentreibende Erschließung nicht ausgeschriebener Gebiete

  27. Grundsätze bei der Prüfung • Primat der wettbewerbsgetriebenen Lösung vor einer subventionierten Lösung

  28. Grundsätze bei der Prüfung • Primat der wettbewerbsgetriebenen Lösung vor einer subventionierten LösungDieses Primat ist auch in der Förderrichtlinie verankert, welche unter 4.1 festschreibt:„Maßgeblich für die Beurteilung der Förderfähigkeit ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung … Zur Beurteilung werden die Kriterien nach Punkt 46 der Breitbandleitlinien der EU zu Grunde gelegt“

  29. Grundsätze bei der Prüfung • Primat der wettbewerbsgetriebenen Lösung vor einer subventionierten LösungDieses Primat ist auch in der Förderrichtlinie verankert, welche unter 4.1 festschreibt:„Maßgeblich für die Beurteilung der Förderfähigkeit ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung … Zur Beurteilung werden die Kriterien nach Punkt 46 der Breitbandleitlinien der EU zu Grunde gelegt“

  30. Grundsätze bei der Prüfung • Primat der wettbewerbsgetriebenen Lösung vor einer subventionierten LösungDieses Primat ist auch in der Förderrichtlinie verankert, welche unter 4.1 festschreibt:„Maßgeblich für die Beurteilung der Förderfähigkeit ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung … Zur Beurteilung werden die Kriterien nach Punkt 46 der Breitbandleitlinien der EU zu Grunde gelegt“

  31. Kriterien der Projektbeendigung

  32. Kriterien der Projektbeendigung Versor-gungs-defizit Zeitachse Vorhan-dener Bedarf

  33. Kriterien der Projektbeendigung Versor-gungs-defizit Zeitachse Wett-bewerb-licher Ausbau z.B. CATV, LTE, o.a. Vorhan-dener Bedarf Projekt beendet

  34. Kriterien der Projektbeendigung Regel-ausbau-abfrage Versor-gungs-defizit Zeitachse Vorhan-dener Bedarf

  35. Kriterien der Projektbeendigung Regel-ausbau-abfrage Versor-gungs-defizit Zeitachse Verbindliche Regelausbau-zusage Vorhan-dener Bedarf Projekt beendet

  36. Kriterien der Projektbeendigung Regel-ausbau-abfrage Versor-gungs-defizit Interessen-bekundungs-verfahren Zeitachse Vorhan-dener Bedarf

  37. Kriterien der Projektbeendigung Regel-ausbau-abfrage Versor-gungs-defizit Interessen-bekundungs-verfahren Zeitachse Wett-bewerb-licher Ausbau z.B. Angebot ohne Deckungs-lücke im Rahmen des Verfahrens Vorhan-dener Bedarf Projekt beendet

  38. Kriterien der Projektbeendigung Förder-Antrag-stellung Regel-ausbau-abfrage Versor-gungs-defizit Interessen-bekundungs-verfahren Zeitachse Vorhan-dener Bedarf

  39. Kriterien der Projektbeendigung Förder-Antrag-stellung Regel-ausbau-abfrage Versor-gungs-defizit Interessen-bekundungs-verfahren Zeitachse Wett-bewerb-licher Ausbau z.B. Ausbau ohne Deckungslücke auf Grund des Verfahrens Vorhan-dener Bedarf Projekt beendet

  40. Kriterien der Projektbeendigung Förder-Antrag-stellung Regel-ausbau-abfrage Versor-gungs-defizit Förder-Bescheid Interessen-bekundungs-verfahren Zeitachse Vorhan-dener Bedarf

  41. Kriterien der Projektbeendigung Förder-Antrag-stellung Regel-ausbau-abfrage Versor-gungs-defizit Förder-Bescheid Interessen-bekundungs-verfahren Zeitachse Geförder-ter Ausbau Vorhan-dener Bedarf Projekt beendet

  42. Grundsätze bei der Prüfung • Primat der wettbewerbsgetriebenen Lösung vor einer subventionierten LösungDieses Primat ist auch in der Förderrichtlinie verankert, welche unter 4.1 festschreibt:„Maßgeblich für die Beurteilung der Förderfähigkeit ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung … Zur Beurteilung werden die Kriterien nach Punkt 46 der Breitbandleitlinien der EU zu Grunde gelegt“ • Primat des Effizienten Einsatzes von Haushaltsmitteln; Thüringer LHO § 7 Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit;

  43. Grundsätze bei der Prüfung • Primat der wettbewerbsgetriebenen Lösung vor einer subventionierten LösungDieses Primat ist auch in der Förderrichtlinie verankert, welche unter 4.1 festschreibt:„Maßgeblich für die Beurteilung der Förderfähigkeit ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung … Zur Beurteilung werden die Kriterien nach Punkt 46 der Breitbandleitlinien der EU zu Grunde gelegt“ • Primat des Effizienten Einsatzes von Haushaltsmitteln; Thüringer LHO § 7 Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit; VV: Das Sparsamkeitsprinzip (Minimalprinzip) verlangt, ein bestimmtes Ergebnis mit möglichst geringem Mitteleinsatz zu erzielen. Bei der Ausführung des Haushaltsplans, der in der Regel die Aufgaben (Ergebnis, Ziele) bereits formuliert, steht der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit in seiner Ausprägung als Sparsamkeitsprinzip im Vordergrund.

  44. Grundsätze bei der Prüfung • Primat der wettbewerbsgetriebenen Lösung vor einer subventionierten LösungDieses Primat ist auch in der Förderrichtlinie verankert, welche unter 4.1 festschreibt:„Maßgeblich für die Beurteilung der Förderfähigkeit ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung … Zur Beurteilung werden die Kriterien nach Punkt 46 der Breitbandleitlinien der EU zu Grunde gelegt“ • Primat des Effizienten Einsatzes von Haushaltsmitteln; Thüringer LHO § 7 Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit; VV: Das Sparsamkeitsprinzip (Minimalprinzip) verlangt, ein bestimmtes Ergebnis mit möglichst geringem Mitteleinsatz zu erzielen. Bei der Ausführung des Haushaltsplans, der in der Regel die Aufgaben (Ergebnis, Ziele) bereits formuliert, steht der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit in seiner Ausprägung als Sparsamkeitsprinzip im Vordergrund.

  45. Projekt-Beispiel für En-passant-Miterschließung* *Diese Möglichkeit steht nur der Projekt-Gemeinde offen. Sie ermöglicht unter bestimmten Bedingungen den Zusammenschluss mehrerer Projektpartner zur synergetischen Abschöpfung von Kostensenkungsfaktoren einerseits und Verbesserung der Versorgungssituation andererseits. Auszug aus Förderrichtlinie: 4.2 Einer Förderung steht nicht entgegen, wenn sich durch die Maßnahme die Breitbandversorgung auch in anderen als den vorrangig für die Versorgung vorgesehenen Gebieten verbessert.

  46. Projekt-Beispiel für En-passant-Miterschließung* typisches Projektgebiet (<2 Mbit/s) <6 Mbit/s <6 Mbit/s <3 Mbit/s <1MBit/s E B A 2km 2km 2km C 300 HH 300 HH 50 HH 700 HH <6 Mbit/s D Nur C - Trasse/Gde = 6km; HH = 50 120m/HH (bei 50€/m = 6.000€/HH) unwirtschaftlich, hoher Zuschussbedarf 50 HH HVt *Diese Möglichkeit steht nur der Projekt-Gemeinde (hier C) offen. Sie ermöglicht unter bestimmten Bedingungen den Zusammenschluss mehrerer Projektpartner zur synergetischen Abschöpfung von Kostensenkungsfaktoren einerseits und Verbesserung der Versorgungssituation andererseits. Auszug aus Förderrichtlinie: 4.2 Einer Förderung steht nicht entgegen, wenn sich durch die Maßnahme die Breitbandversorgung auch in anderen als den vorrangig für die Versorgung vorgesehenen Gebieten verbessert.

  47. „En-passant“ - Miterschließung Zulässig vergrößertes Projektgebiet* <6 Mbit/s <6 Mbit/s <3 Mbit/s <1MBit/s E B A 2km 2km 2km C 300 HH 300 HH 50 HH 700 HH <6 Mbit/s D B+C - Trasse/Gde = 3km; HH = 350 17,1m/HH (bei 50€/m = 857€/HH) Noch unwirtschaftlich, mittlerer Zuschussbedarf 50 HH HVt * Auszug aus Förderrichtlinie: 4.2 Einer Förderung steht nicht entgegen, wenn sich durch die Maßnahme die Breitbandversorgung auch in anderen als den vorrangig für die Versorgung vorgesehenen Gebieten verbessert.

  48. „En-passant“ - Miterschließung Zulässig vergrößertes Projektgebiet* <6 Mbit/s <6 Mbit/s <3 Mbit/s <1MBit/s E B A 2km 2km 2km C 300 HH 300 HH 50 HH <6 Mbit/s 700 HH Projektgebiet <16MBit/s D A+B+C –Trasse/Gde = 6km; HH = 1050 5,7m/HH (bei 50€/m = 286 €/HH) Sehr geringer Zuschussbedarf 50 HH HVt * Auszug aus Förderrichtlinie: 4.2 Einer Förderung steht nicht entgegen, wenn sich durch die Maßnahme die Breitbandversorgung auch in anderen als den vorrangig für die Versorgung vorgesehenen Gebieten verbessert.

  49. „En-passant“ - Miterschließung Zulässig vergrößertes Projektgebiet* <6 Mbit/s <6 Mbit/s <3 Mbit/s <1MBit/s E B A 2km 2km 2km C 300 HH 300 HH 50 HH <6 Mbit/s 700 HH Projektgebiet <16MBit/s D A+B+C –Trasse/Gde = 6km; HH = 1050 5,7m/HH (bei 50€/m = 286 €/HH) Sehr geringer Zuschussbedarf ggf. sogar wirtschaftlich selbsttragend, Dann kein Zuschussbedarf 50 HH HVt * Auszug aus Förderrichtlinie: 4.2 Einer Förderung steht nicht entgegen, wenn sich durch die Maßnahme die Breitbandversorgung auch in anderen als den vorrangig für die Versorgung vorgesehenen Gebieten verbessert.

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