150 likes | 489 Views
Lebensmittel-überwachung in Baden-Württemberg. Detlef Huhle Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 16.11.2012. Ebenen der Gesetzgebung. Verordnung (EU) Nr. 178/2002 Verordnung (EU) Nr. 882/2004 Verordnungen (EU) Nr. 852-54/2004 (Hygienepaket). Europäische Gesetzgebung.
E N D
Lebensmittel-überwachung inBaden-Württemberg Detlef Huhle Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 16.11.2012
EbenenderGesetzgebung • Verordnung (EU) Nr. 178/2002 • Verordnung (EU) Nr. 882/2004 • Verordnungen (EU) Nr. 852-54/2004 (Hygienepaket) Europäische Gesetzgebung • LFGB • ergänzende Rechtsvorschriften für • Lebensmittel tierischer Herkunft und • produktspezifische Regelungen • AVV Rahmenüberwachung Deutsche Gesetzgebung • Organisation der Kontrollsysteme • Umsetzung der Rechtsvorschriften • und Durchführung der amtlichen • Kontrollen Ländergesetzgebung
Fachlicher Austausch Bundesministerium(Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz) Bundesinstitut für Risiko- bewertung Bundesamt für Verbraucher- schutz und Lebensmittel- sicherheit Risikobewertung Risikomanagement Abstimmung im Gesetzgebungsverfahren und Risikomanagement Kommunikation Fachlicher Austausch Kommunikation Minister- konferenzen Bundesforschungs- institute und BLE 16 Landesministerien LAV * Benennung Koordinierung Untersuchungs- auftrag Beauftragte Laboratorien Landesämter Untersuchungs- ergebnisse Betriebe Unabhängige Überprüfung Amtliche Kontrollen Kreise / Kreisfreie Städte Untersuchungsauftrag Untersuchungsergebnisse Amtliche Kontrollen Beschwerden Anfragen * Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz Verbraucherinnen / Verbraucher
Das deutsche Lebensmittelkontrollsystem Inspektionen, Probennahme, Vollstreckung BVL Koordination auf Bundesebene 429 Behörden der Kreise 16 Ministerien 22 Bezirksregierungen 36 offizielle Laboratorien Aufsicht, Organisation, Gesetzgebung Koordination der Lebensmittel- kontrolle auf Bezirksebene Probenanalyse, Expertenmeinungen
Organisation der Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg Bericht Oberste Lebensmittelüberwachungsbehörde Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) Weisung 4 höhere LebensmittelüberwachungsbehördenRegierungspräsidien Stuttgart – Karlsruhe – Freiburg – Tübingen 4 Untersuchungsämter (CVUA)Stuttgart – Karlsruhe – Freiburg – Sigmaringen §§ Gutachten Proben 44 untere Lebensmittelüberwachungsbehörden35 Landkreise und 9 Stadtkreise Graphik: Birgit Bienzle, MLR
Was überprüft die Lebensmittelüberwachung ? • Lebensmittel • kosmetische Mittel • Bedarfsgegenstände (Gegenstände, die mit Lebensmitteln oder dem Menschen in Berührung kommen) • Wein • Tabakerzeugnisse • Überwachung läuft strichprobenartig und risikoorientiert
Auf was prüft die Lebensmittelüberwachung ? Einhaltung der Rechtsvorgaben „Schutz der Gesundheit“ „Schutz vor Irreführung“ Fremdkörper Bestrahlung Hygiene GVO Qualität Verderb chemische Rückstände und Kontaminanten Nachgemachte Lebensmittel Zusatzstoffe mikrobiologische Kontamination Kennzeichnung / Kenntlichmachung Ernährung / Nährstoffe
Krisenmanagement- Entstehung der Bund-Länder-Vereinbarung Auslöser EHEC-Epidemie 2011, Beschluss der 7. VSMK, die Abstimmung bei länderübergreifenden Krisenfällen zu optimieren. Die "Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern in Krisenfällen im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit" wurde von der 8. VSMK einstimmig gebilligt. Formal noch nicht in Kraft, jedoch sinngemäß bereits während des durch chinesische Tiefkühlerdbeeren ausgelösten Noroviren-Ausbruchs in Ostdeutschland im Sommer 2012 erfolgreich angewandt. Derzeit im Unterzeichnungsverfahren in den Ländern
Krisenmanagement- Ziele / Inhalte Bund-Länder-Vereinbarung Abgestimmtes Vorgehen hinsichtlich Maßnahmen und vor allem der Kommunikation • BMELV kann Krise „ausrufen“, wenn ein Vorfall nicht mit Routineverfahren zu beherrschen ist. • Einberufung Krisenrat • Lageeinschätzung / Lagebild • grundlegende Vorgaben, Strategien • Abstimmung wesentlicher Fragen • Übertragung bestimmter operativer Aufgaben an die TaskForce. • Ermittlung der Ursachen sowie Vorschläge zur Abstellung eines Problems • Bündelung und Koordination des Fachwissens
Lebensmittelüberwachung- Baden-Württemberg Zahlen 2011 232.374 registrierte Lebensmittelbetriebe davon 72.015 mit 107.676 Kontrollbesuchen kontrolliert (= 31%) davon 27,6 % mit Verstößen und Maßnahmen (vor allem Hygiene und Kennzeichnung, 31 % bei Gemeinschaftsverpflegung und Gaststätten) Ahndung: 391 Strafverfahren, 2.450 Owi-Verfahren, 1.838 Bußgeldbescheide, 4.362 Verwarnungen 1.595 sofortige Betriebsschließungen 51.282 untersuchte Proben davon 47.314 Lebensmittel, 1.482 Kosmetika, 2.186 Bedarfsgegenstände und 283 Tabakerzeugnisse, außerdem Radioaktivität, Trinkwasser. davon beanstandet: 17 % der Lebensmittel, 23% der Kosmetika, 30 % der Bedarfsgegenstände und 6 % der Tabakerzeugnisse
Lebensmittelüberwachung- Baden-Württemberg Schulverpflegung Zahlen 2011 2.265 registrierte Schulverpflegungen (12.878 Küchen und Kantinen gesamt)* davon 836 kontrolliert (= 37 %) davon 60,8 % mit allen Verstößen, die teilweise auch nicht zu behördliche Maßnahmen geführt haben (im Vergleich 66,8 % bei Küchen und Kantinen insgesamt), vor allem • Eigenkontrollsystem, Personal- und Betriebshygiene, Bauliches, Temperaturüberwachung, Kennzeichnung Probenuntersuchungen in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegungen überwiegend nur anlassbezogen sinnvoll! 25 Betriebe beprobt, davon 6 (=24%) beanstandet. im Vgl. Küchen und Kantinen gesamt: 552 Betriebe beprobt, davon 19 %. * Die Zahlen sind nicht mit denen der Vorgängerfolie vergleichbar, da zum einen nicht unbedingt von einer vollständigen Erfassung der Betriebe ausgegangen werden kann und zum anderen die „Verstoßquote“ deutlich höher ist, weil hier auch geringfügige Verstöße enthalten sind, die nicht zu amtlichen Maßnahmen geführt haben.