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Cross Compliance. Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand („GLÖZ“). Vers. 2011/01. Rechtliche Hintergründe, Überblick (1). Cross Compliance = „Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen“ Grundanforderungen an die Betriebsführung Umwelt Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen
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Cross Compliance Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand („GLÖZ“) Vers. 2011/01
Rechtliche Hintergründe,Überblick (1) • Cross Compliance =„Einhaltung anderweitigerVerpflichtungen“ • Grundanforderungen an dieBetriebsführung • Umwelt • Gesundheit von Mensch,Tier und Pflanzen • Tierschutz • Guter ldw. und ökologischerZustand (GLÖZ) • Dauergrünlanderhaltung Folie 2
Rechtliche Hintergründe,Überblick (2) • CC - und somit GLÖZ - ist einzuhalten: • Seit 2005 bei Marktordnungs-Direktzahlungen,zB EBP, Mutterkuhprämie, ... • Seit 2007 bei Ländlicher Entwicklung,zB ÖPUL 2007, AZ, ... • Kürzung dieser Zahlungen bei CC-Verstößen Folie 3
GLÖZ allgemein • Alle ldw. Flächen sind in gutem ldw. und ökologischen Zustand zu erhalten, zB • Schutz der ldw. Böden • Bodenstruktur und organische Substanz im Boden erhalten • Mindestmaß an Landschaftspflegemaßnahmen • Vermeidung der Zerstörung von Lebensräumen • Festlegung von „nationalen Mindeststandards“ Folie 4
1. Begrünung von Flächen ohne ldw. Produktion • Acker ohne ldw. Produktion muss begrünt sein • Pflege über die Vegetationsperiode • Anlage: 1. 4., ausgenommen Witterung verhindert Einsaat • Umbruch: nach 30. 9., früherer Umbruch nur bei • Anbau von Winterungen • Anlage von ÖPUL-Begrünungsflächen • bestimmter „Vertragsproduktion“ • Ausnahmen von Begrünung und Pflege bei anderslautender WF-Projektbestätigung • Reinsaaten von Getreide, Mais dürfen nicht mit„GLÖZ A“ beantragt werden. Folie 5
2. Maschineneinsatz bei der Bodenbearbeitung • Bodenbearbeitung auf LN ist nicht zulässig: • Durchgefrorene Böden Böden, die auch tagsüber nicht auftauen • Wassergesättigte Böden Böden, die kein Wasser mehr aufnehmen • Überschwemmte Böden • Böden mit geschlossener Schneedecke vollständige Bedeckung mit mind. 5 cm Folie 6
3. Bodenbearbeitung in Gewässernähe • Mindestabstände • Stehende Gewässer1 ha u. mehr: 10 m • Fließgewässer ab 5 mSohlbreite: 5 m • Bodenbearbeitungsverbotgilt nicht für die Neuanlagevon Abstandsstreifen • Gewässerrand = • Flussbett-Oberkante bzw. • Böschungsfuß Folie 7
4. Schutz von Terrassen • Terrassen dürfen nicht aktiv zerstört werden • Ausnahme: behördliche Agrarverfahren Folie 8
5. Verbot des Abbrennens von Stroh • Das Abbrennen von Stroh auf Stoppelfeldern ist verboten • Behörde kann unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen festlegen Folie 9
6. Flächen in zufriedenstellenden agronomischen Zustand erhalten • Pflegemaßnahmen zur Ver-hinderung der Verwaldung,Verbuschung und Verödung • Ausnahme: Naturschutz • Schlägeln: max. 50 % der Acker-/Grünland-/Wein- u. Spezialkulturfläche desBetriebes • ohne Hutweide, Streuwiese,Almen, Bergmähder • Auf den übrigen Flächen • jährliche Nutzung des Aufwuchsesdurch Ernten oder Beweiden Folie 10
7. Erhaltung von geschützten Landschaftselementen • Durch naturschutzrechtlicheVerordnungen und Bescheidegeschützte Landschafts-elemente müssen erhaltenbleiben • Beispiel: Naturdenkmäler Folie 11
8. Erosionsschutz Obst / Hopfen / Wein • Obstbau-, Weinbau- oderHopfenflächen mit „Bodenge-sundung“ zwischen Rodungund Wiederanpflanzung • Begrünung während der„Ruheperiode“, wenn Ruhe-periode eine Vegetations-periode andauert Folie 12
9. Fruchtfolgestandard • Max. 85 % der AckerflächeGetreide und Mais,gilt für Betriebe mit • weniger als 0,5 GVE/ha LN und • über 5 ha Acker • Berechnungsgrundlagen: • GVE: ÖPUL-GVE • LN: gesamte LN (nicht ÖPUL-LN!),ohne Alm, „NF“ und Forst • Acker: gesamte Ackerfläche (nichtÖPUL-Acker) Folie 13
10. Erhaltung der Rebflächen in gutem vegetativem Zustand • Erhaltung der Rebflächen in zufriedenstellenden agronomischen Zustand, insbesondere durch entsprechende Pflegemaßnahmen wie Rebschnitt 27.06.2008/Folie 14
Gewässerschutz und Wasser-bewirtschaftung • Bestimmte „Wassernutzungen“sind bewilligungspflichtig • Bewilligungsfrei sind: • Benutzung öffentlicher Gewässerim Rahmen des Gemeingebrauchs • Benutzung privater Tagwässer –unter bestimmten Voraussetzungen • Benutzung des Grundwassers fürHaus- und Wirtschaftsgebrauch • Angaben zur Bewässerung imMFA-Mantelantrag Seite 2 Folie 15