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Cross Compliance Bestimmungen für Rinderhalter. CC - Tierschutz – in rinderhaltenden Betrieben. Vers. 2011/01. Wieso Checkliste und Selbstevaluierung. Bundestierschutzgesetz seit 1.1.2005 in Kraft
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Cross Compliance Bestimmungen für Rinderhalter CC - Tierschutz – in rinderhaltenden Betrieben Vers. 2011/01
Wieso Checkliste und Selbstevaluierung • Bundestierschutzgesetz seit 1.1.2005 in Kraft • Nach einer Gesetzesvorgabe ist die landwirtschaftliche Tierhaltung nach einer Risikoanalyse stichprobenartig vom Amtstierarzt zu überprüfen • Kontrolldichte 2% der Tierhalter • Kontrollen sollten gebündelt werden • Festgestellte Mängel können zur Anzeige führen 23.09.2014 /Folie 2
Wieso Checkliste und Selbstevaluierung • Ab 1. 1. 07 ist Tierschutz auch CC relevant • Wer das Bundestierschutzgesetzt einhält = CC-okay • Wird auch vom Amtstierarzt überprüft • Kontrollstichprobe : mind. 1% der Antragsteller • Auswahl der Betriebe erfolgt mittels Risikoanalyse auf Basis INVEKOS – Stichprobe (Flächen/Tiere) • Bei Verstöß: Kürzung des Gesamtbetrages bei Direkt- und ÖPUL – Zahlungen • Ausmaß der Kürzung : je nach schwere 0 - 5% 23.09.2014 /Folie 3
Wieso Checkliste und Selbstevaluierung • Checkliste: ist die Grundlage für die amtliche Überprüfung d.h. die Kontrollorgane nehmen diese Liste bei der Kontrolle • Selbstevaluierung: heißt soviel wie „eigene Bewertung“ • Jeder Rinderhalter soll die Checkliste für sein Tierkategorie selbst durchgehen • Fragestellung nach dem JA / NEIN – Prinzip beantworten • JA : Forderung des Tierschutzgesetztes erfüllt • NEIN: Forderung des Tierschutzgesetztes nicht erfüllt 23.09.2014 /Folie 4
Wieso Checkliste und Selbstevaluierung • Übergangsfrist: in der Spalte „Anmerkungen“ gekennzeichnet – vor allem bei baulichen Maßnahmen bedeutend • Übergangsfristen: müssen im Einzelfall genauer betrachtet werden • Anmerkungen werden vom Amtstierarzt an die AMA weitergeleitet. • Den Tieren dürfen generell zugefügt werden!!!! Keine Schmerzen, Schäden und Verletzungen! 23.09.2014 /Folie 5
Art der Beanstandungen bei CC-Kontrollen 2009 • Aufzeichnungen • Tiermeldungen • Rinderkennzeichnung • Kälber • Bewegungsfreiheit (Anbindehaltung, Besatzdichte) Einschränkungen der Bewegungsfreiheit machen fast 50% aller Beanstandungen aus. Dies ist auf die immer noch vorzufindende Praxis der Kälberanbindehaltung zurückzuführen. • Füttern, Tränke ab 14 Tagen • Gruppenhaltung (zB: 2 Kälber in Einzelbox vorgefunden) • Medikamenteneinsatz • Aufzeichnungen • Medikamente gefunden, die nicht im Besitz eines LW sein dürfen 23.09.2014 /Folie 6
10% Toleranzgrenze bei Rind, Schwein und Pferden Eine Novelle ermöglicht unter gewissen Voraussetzungen Abweichungen von 10%. Das gilt für Stallungen für Rinder, Schweine und Pferde, die bereits am 01.01.2005 bestanden haben. Voraussetzungen sind: • EU-weit festgelegte Vorschriften werden nicht verletzt. • Das Wohlbefinden der Tiere ist auch im Falle der Abweichung nicht eingeschränkt. • Der erforderliche bauliche Anpassungsbedarf ist unverhältnismäßig. • Die Abweichung wird der Behörde vor Ablauf der entsprechenden Übergangsfrist gemeldet Inanspruchnahme dieser Toleranzregelung muss bei der Bezirksverwaltungsbehörde vor Ablauf der Übergangsfrist gemeldet werden! 23.09.2014 /Folie 7
Anwendungshinweise Checkliste I 23.09.2014 /Folie 9
Anwendungshinweise Checkliste II Beispiel: Punkt A Bodenbeschaffenheit Referenznummer 7 im Handbuch – Spaltenweiten! 23.09.2014 /Folie 10
Anwendungshinweise Checkliste III Beispiel: Spezialisierter Milchbetrieb mit Kategorie Milchkühe, Jungvieh und Kälber Interpretation: Spaltenweiten bei Rindern bis 200 kg höchstens 25 mm erfüllt! Spaltenweiten bei Rindern Über 200 kg höchstens 35 mm erfüllt! 23.09.2014 /Folie 11
Handhabung der Checkliste • Durchgehen der Kontrollpunkte im „trockenen“ • Feststellung der Maße im Stall • Dazu Handbuch CC – Tierschutz Rinder verwenden • Übertragen und berechnen der Platzverhältnisse/Rind • Kritische Punkte überdenken ev. Rückfragen 23.09.2014 /Folie 12
Tierschutzbestimmungen mit Übergangsfristen 23.09.2014 /Folie 13
Tierschutzbestimmungen mit Übergangsfristen • NähereErläuterungenzuÜbergangsfristenfinden • SieimHandbuch und in • derChecklisteRinder. 23.09.2014 /Folie 14
Gefährliches Material Scharfe Kanten Keine Schmerzen, Schäden und Verletzungen! herausstehende Nägel 23.09.2014 /Folie 15
PlatzangebotRinder enge Anbindestände 23.09.2014 /Folie 16
PlatzangebotRinder Überbesatz in der Jungvieh und Kälberaufzucht 23.09.2014 /Folie 17
A 4: Liegeflächenausstattung • Dieser Punkt ist erfüllt wenn, • die Liegefläche mit weichen Matten aus Kunststoff und /oder Gummi belegt ist, oder • die Liegefläche mit Stroh-Mist-Matratzen oder Sandschüttungen ausgestattet ist, oder • harte Böden zB: aus Beton, Holz usw. eine ausreichend dicke Einstreuschicht aufweisen, • sodass Technopathien weitestgehend vermieden werden „Knietest“ durchführen - keine Schmerzen verspüren • Keine ÜF 23.09.2014 /Folie 18
A 7: Anforderungen an Betonspalten • ÜF -/12/20: ja nach betriebsindividueller Situation und Bundesland kein ÜF, ÜF bis 1. Jänner 2012 oder bis 1. Jänner 2020 23.09.2014 /Folie 19
Spaltenböden 23.09.2014 /Folie 20
A 7: Anforderungen an Betonspalten • Messung mit Schublehre an mehreren Stellen 23.09.2014 /Folie 21
A 10: Betonspalten ohne durchgehende Schlitze • Betonspalten nur als Flächenelemente möglich (mit od. ohne Nasen) • Keine Einzelbalken oder Zwillingsbalken mit durchgehenden Schlitzen im Element zulässig! ÜF 1.1.2012 für Böden die aus Einzelbalken bestehen 23.09.2014 /Folie 22
Keine Schmerzen, Schäden und Verletzungen! 23.09.2014 /Folie 23
B 2: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Anbindehaltung • Die Anbindevorrichtung bietet dem Tier in der Längs- und Querrichtung Bewegungsfreiheit sowie genügend Spiel in der Vertikalen. • Keine • wenn die Anbindevorrichtungen ohne bauliche Maßnahmen locker genug eingestellt werden können • ÜF 1.1. 2012 wenn die Gewährleistung der geforderten Bewegungsfreiheit nicht ohne bauliche Maßnahmen möglich ist zB: Entfernen der starren Halsrahmen 23.09.2014 /Folie 24
B 2: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Anbindehaltung • Die Anbindevorrichtung bietet dem Tier in der Längs- und Querrichtung Bewegungsfreiheit sowie genügend Spiel in der Vertikalen. • ÜF 12/20: bis spät. 1. Jänner 2012: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen haben bis spät. 1. Jänner 2020: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen entsprochen haben 23.09.2014 /Folie 25
B 6: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Anbindehaltung • Anbindestände sind mind. so breit und so lang wie in Tabelle B6 gefordert * Gülleroste gelten nicht als Teil der Standlänge 23.09.2014 /Folie 26
B 6: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall • In Laufställen stehen für kalbende oder kranke Tiere in ausreichender Anzahl Absonderungsbuchten zur Verfügung • Geeignete Abkalbebuchten für mind. 3% des Kuhbestandes • Saisonale gehäufte Abkalbungen berücksichtigen • Gruppenabkalbebuchten möglich • Krankenbuchten oder Krankenstände für mind. 3% des gesamten Rinderbestandes • Mind. 1 Absonderungsbucht • ÜF 12/20: bis spät. 1. Jänner 2012: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen haben bis spät. 1. Jänner 2020: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen entsprochen haben 23.09.2014 /Folie 27
B 6: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall Großzügige Abkalbebuchten 23.09.2014 /Folie 28
B 8: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall • In Laufställen sind Möglichkeiten zur Fixierung der Tiere für Zwecke tierärztlicher oder sonstiger Behandlungen vorhanden. • Zum Beispiel: • Behandlungsstände • Einsperrfressgitter • Klauenpflegestände • Selektionsbuchten • usw. • Keine ÜF 23.09.2014 /Folie 29
B 9: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall • Liegeboxen sind mind. So breit und so lang wie in Tabelle B 9 gefordert. 23.09.2014 /Folie 30
B 9: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall • Liegeboxen sind mind. So breit und so lang wie in Tabelle B 9 gefordert. • ÜF 12/20: bis spät. 1. Jänner 2012: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen haben bis spät. 1. Jänner 2020: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen entsprochen haben 23.09.2014 /Folie 31
B 9: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall 23.09.2014 /Folie 32
B 10: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall • Fressgänge für Liegeboxen sind für Kühe mind. 320 cm und für alle übrigen Rinder angemessen breit. • ÜF 12/20: bis spät. 1. Jänner 2012: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen haben bis spät. 1. Jänner 2020: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen entsprochen haben 23.09.2014 /Folie 33
B 11: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall • Laufgänge für Liegeboxen sind für Kühe mind. 250 cm und für alle übrigen Rinder angemessen breit. • ÜF 12/20: bis spät. 1. Jänner 2012: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen haben bis spät. 1. Jänner 2020: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen entsprochen haben 23.09.2014 /Folie 34
B 11: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall zu enger Laufgang – keine Kompromiss-lösungen! 23.09.2014 /Folie 35
B 15 / B 16: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Kälber • Kälber werden nicht in Anbindehaltung gehalten. • Über acht Wochen alte Kälber sind in Gruppen zu halten. Über acht Wochen alte Kälber müssen nicht in Gruppen gehalten werden, wenn • - auf dem Betrieb weniger als sechs Kälber gehalten werden, • - die Kälber sich bei der Mutter befinden, um von ihr gesäugt zu werden, oder • - eine tierärztliche Anordnung vorliegt, dass das betreffende Tier gesundheits- oder verhaltensbedingt in einer Einzelbucht gehalten werden muss, um behandelt werden zu können. 23.09.2014 /Folie 36
B 15 / B 16: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Kälber Großräumige Buchten in der Kälberhaltung 23.09.2014 /Folie 37
C 5 und C 6: Luft, Licht, Lärm Fensterfläche mind. 3% der Stallbodenfläche. (Architekturlichte) ÜF - 2020 Im Tierbereich mind. 8 Std./Tag eine Lichtstärke von 40 Lux (ev. Zeitschaltuhr, Lichtsensor) Keine ÜF Für dauernden und ausreichenden Luftwechsel in geschlossenen Stallungen 23.09.2014 /Folie 38
C 5 und C 6: Luft, Licht, Lärm helle Stallungen mit ausreichend Lichteinfall und Luftwechsel 23.09.2014 /Folie 39
D: Tränke und Fütterung • Rinder müssen ständig Zugang zu ausreichend Frischwasser haben • Keine ÜF Keine Kompromisse bei Wasserversorgung eingehen! 23.09.2014 /Folie 40
D 7: Tier- Fressplatzverhältnis • bei ad libitum Fütterung Tier : Fressplatzverhältnis 2,5:1 • bei rationierter Fütterung Tier : Fressplatzverhältnis 1:1 • Keine ÜF 23.09.2014 /Folie 41
D 8: Mindestmaße für Fressplätze * im Durchschnitt der Gruppe ** Diese Werte können für den einzelnen Fressplatz bei rationierter Fütterung um bis zu 10% reduziert werden, wenn die gesamte Fressplatzlänge dem Produkt aus der Tierzahl multipliziert mit den Fressplatzbreiten entspricht • Keine ÜF 23.09.2014 /Folie 42
E 1 und E 2: Betreuung der Tiere • Die Tiere werden von fachkundigen Personen betreut, gepflegt und kontrolliert. • Genügend Betreuungspersonal steht zur Verfügung. • ÜF 2008 • Alle übrigen - keine ÜF 23.09.2014 /Folie 43
F: Eingriffe • Werden die Rinder nicht enthornt ist diese Frage in der Checkliste zu streichen. • Bei Enthornung erfüllt wenn, der Eingriff von einem Tierarzt nach wirksamer Betäubung durchgeführt wird, oder auch wenn der Eingriff von einer sonstigen sachkundigen Person (z. B. Landwirt) durchgeführt wird, wenn • bei bis zu 2 Wochen alten Kälbern ein spezieller Brennstab verwendet wird, oder • Kälber nach wirksamer Betäubung mit einem üblichenBrennstab enthornt werden. 23.09.2014 /Folie 44
G: Ganzjährige Haltung im Freien • Für jedes Tier steht eine überdachte, trockene und eingestreute Liegefläche zur Verfügung. • Ungehindertes Liegen für alle Tiere gleichzeitig • Zusätzliches Futter, wenn Futterbedarf über Weide nicht gedeckt werden kann • Der Energiebedarf der Tiere ist zu decken • Befestigter Boden im Bereich der ständig benützten Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen • Kranke und verletzte Tiere werden gesondert und geschützt untergebracht. 23.09.2014 /Folie 45
G: Ganzjährige Haltung im Freien unzureichende Befestigung 27.06.2008/Folie 46
G: Ganzjährige Haltung im Freien ausreichende Bodenbeschaffung 27.06.2008/Folie 47
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