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Arbeitslosenversicherung

Arbeitslosenversicherung. Leistungen Finanzierung Geschichte. Arbeitslosenversicherung. Wer ist versichert? Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Versichert sind alle Personen, die einer bezahlten, mehr als geringfügigen Beschäftigung nachgehen.

jonah
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Presentation Transcript


  1. Arbeitslosenversicherung Leistungen Finanzierung Geschichte

  2. Arbeitslosenversicherung • Wer ist versichert? • Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung. • Versichert sind alle Personen, die einer bezahlten, mehr als geringfügigen Beschäftigung nachgehen. • Das betrifft den Arbeiter, Angestellte oder einen Auszubildenden.

  3. Leistungen der Arlo-Versicherung 1 • Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Bewerbungskosten, Reisekosten) • Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung, Mobilitätshilfen (Übergangsbeihilfe, Ausrüstungsbeihilfe; Reisekostenbeihilfe; Fahrkostenbeihilfe, Umzugskostenbeihilfe), • Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

  4. Leistungen der Arlo-Versicherung 2 • Förderung der Berufsausbildung, • Förderung der beruflichen Weiterbildung, • Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation), (Übergangsgeld; Ausbildungsgeld; weitere Leistungen),

  5. Leistungen der Arlo-Versicherung 3 • Entgeltersatzleistungen (Leistungen zum Lebensunterhalt), (Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld bei Weiterbildung) • Förderung der ganzjährigen Beschäftigung (Saison-Kurzarbeitergeld, Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld)

  6. Finanzierung • Die Leistungen der Arbeitsförderung (zum Beispiel Arbeitsvermittlung und Arbeitslosengeld) und die sonstigen Ausgaben werden durch Beiträge der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber finanziert. • Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitrag zur Arbeitsförderung in der Regel je zur Hälfte.

  7. Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern • Der Beitragssatz beträgt seit dem 01.01.2009 2,8 Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage. • Beitragsbemessungsgrundlage ist das Arbeitsentgelt der Beschäftigten, das bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2010: alte Bundesländer 66.000 Euro im Jahr / neue Bundesländer 55.800 Euro im Jahr) berücksichtigt wird.

  8. Geschichte • Mit dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927 wurde nach der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung als weitere Säule des Sozialstaats  das Risiko der Arbeitslosigkeit abgesichert.

  9. Arbeitslosenzahlen 1991-2009

  10. Quellennachweis • http://www.deutsche-sozialversicherung.de/index.html • http://www.faz.net/m/%7B61487213-42B6-4672-AAF6-AB7D925C6ED5%7DPicture.jpg

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