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2. Regelungen im JArbSchuG:. Sorgt daf
E N D
1. 1 Hände weg vom Jugendarbeitsschutzgesetz! Arbeit schadet nicht
ODER?
2. 2 Regelungen im JArbSchuG: Sorgt dafür, dass Du nicht als vollwertiger Arbeitsnehmer eingesetzt wirst
regelt Berufsschule, Schicht-, Nacht- und Akkordarbeit, gefährliche Arbeiten, Überstunden u.v.m.
3. 3 Warum jetzt diese Diskussion? 2006:
Die Große Koalition ist der Auffassung, dass das JArbSchG geändert werden muss.
Eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern sollen der Forderung einiger Länder und der AG-Verbände nachgehen.
4. 4 Woher kommt die „Idee“? Grundlage dafür ist ein zentrales Papier
des saarländischen Ministeriums für
Wirtschaft und Arbeit:
„Annäherung an das veränderte Freizeit-
verhalten von Jugendlichen und der
Anpassung an betriebliche Erfordernisse.“
5. 5 Forderungen des Saarlandes: Höchstarbeitszeiten in Hinblick auf die Ruhezeiten anheben, d.h.
- 30min Pause bei 8h Arbeit
- 60min Pause bei mehr als 8h Arbeit
das Beschäftigungsverbot für Jugendliche zu bestimmten Tageszeiten und somit ihr Recht auf Nachtruhe drastisch einzuschränken
- Arbeit generell zw. 6 und 22 Uhr zulässig
- in Hotels und Gaststätten bis 23 Uhr
- in Bäckereien schon ab 4 Uhr
6. 6 Forderungen des Saarlandes Beschäftigungsverbote für Jugendliche an Samstagen und Sonntagen einzuschränken bzw. aufzuheben
- Samstagsarbeit prinzipiell zulässig
- Sonntagsarbeit in vielen Branchen zulässig
( z.B. Krankenhäuser und Gaststätten)
7. 7 Begründung Verbot: „nicht mehr zeitgemäß“
Zulassung: „erleichtert die Dienstplangestaltung der Arbeitgeber“
8. 8 Begründung Züchtigungsverbot soll gestrichen werden
„Das Verbot besteht bereits durch strafrechtliche Bestimmungen“
9. 9 Wann die kommt Änderung? Die Hamburger Abgeordneten Gesine Dräger und Britta
Ernst (SPD) haben am 14.5.07 eine
Schriftliche Kleine Anfrage
an den Senat gestellt, wo sie ihn mit den
Verschlechterungen bezüglich der Überarbeitung des
JArbSchG konfrontierten.
Der Senat hat geantwortet, dass er sich mit den Änderungen
noch nicht befasst habe.
Ein Abschluss der Arbeit der Bund-Länder- Arbeitsgemein-
schaft ist frühestens Ende 2007 zu erwarten.
10. 10 Was sagen die Parteien? CDU/CSU:
- geben kein einheitliches Bild ab
- Überarbeitung steht nicht im Koalitionsvertrag
- Pro- und Kontra- Stimmen
11. 11 Was sagen die Parteien? FDP/Union
- keine tarifvertraglich gesicherte Übernahme nach der
Ausbildung mehr
- Ausbildungsvergütungen dürfen künftig 1/3 unter dem
Tarifvertrag bzw. branchenüblichen Vergütungen nach
unten abweichen
- Azubis sollen zeitl. flexibler eingesetzt werden können
- Ausbildung verkürzen, d.h. Stufenausbildung und
zweijährige Berufsausbildung sollen kommen
12. 12 Begründung junge Leute sollen früher in die Renten- und Sozialkassen einzahlen
Ausbildungsplatzkrise sei Folge einer zu starken Belastung der Unternehmen
die Betriebe bräuchten größere „wirtschaftliche Spielräume“
Fazit: Ausbildung soll billiger werden, die Qualität dabei geht flöten
13. 13 Was sagen die Parteien? SPD: - mehrheitl. gegen Verschlechterung
- Positionierung hängt aber vom polit. Druck ab
Grüne: - Erhalt der JArbSchG
- Ausdehnung widersprochen
Die Linke: - lehnt Verschlechterung strikt ab
- tritt als einzige Fraktion für eine
Ausdehnung der Schutzrechte ein
14. 14 Ziel der Gewerkschaften JArbSchG soll seinen Namen verdienen
soll die Gesundheit schützen, denn wer als Jugendlicher zu lange, zu früh oder zu schwer arbeitet, hat die Folgen im Alter zu tragen
15. 15 Forderungen der Gewerkschaften generelle Ausweitung des Gesetzes bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
auch über 18-jährige sollten nach Berufsschulttag nicht mehr in den Betrieb müssen
der Arbeitgeber soll den Jugendlichen an zwei Tagen vor der schriftl. Abschlussprüfung freistellen
Höchstzeiten für Schichtzeit sollen verkürzt und Ausnahmen eingeschränkt werden
16. 16 Forderung der Gewerkschaften keine Beschäftigung nach 18 Uhr, am Tag vor der Berufsschule, wenn der Unterricht vor 9 Uhr beginnt
Urlaub für alle Jugendlichen 30 Arbeitstage
keine Beschäftigung in Akkord und mit Lohnanreizsystemen
Züchtigungsverbot soll durch allg. Misshandlungs- , Belästigungs- und Diskriminierungsverbot ersetzt werden
17. 17