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Herzlich willkommen!. Organisator: Herbert Tiefenthaler Altersvorsorgeplaner & Vorsorgeexperte. Referent: Peter Manhart Initiator Projekt „Der Pensionsexperte“. Gründer von Gewinnerkonzepte (1998) Versicherungsmakler | Vermögensberater | Kreditmakler
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Herzlich willkommen! Organisator: Herbert Tiefenthaler Altersvorsorgeplaner & Vorsorgeexperte Referent: Peter Manhart Initiator Projekt „Der Pensionsexperte“ • Gründer von Gewinnerkonzepte (1998) • Versicherungsmakler | Vermögensberater | Kreditmakler • Schwerpunkt Altersvorsorgeplanung, Vorsorge, Investment & Wohnbaukredite • Lehrgang Sozialkapital 2010 (Betriebliche Altersvorsorge) • 1965 bis 1980 Vertriebsleiter, Marketingleiter, Geschäftsführer in der Privatwirtschaft (Handel, Markenartikel, Produktion) • 1980 bis 2001 Marketing- und Vertriebsleiter, Direktor, GF in der Finanzwirtschaft (Pensionskasse, Bank und Versicherung) • Seit dem Jahr 2000 mit der FINNETKG selbständig, Coach, Unternehmensberater, Trainer, Vortragender Thema heute Pensionskonto – das unbekannte Wesen Beginn 19 Uhr
Letzte Meldungen: Auch Finanzministerin erkennt hohe Risiken im staatlichen Pensionssystem • Fekter: Österreich muss beim Abbau seiner Schulden und bei den Kosten für die Pensionen nachbessern • Fekter: Österreich hat mittel- bis langfristig ein Risiko aufgrund der sogenannten „AgeingCosts“, dazu gehören die Ausgaben für Pensionen und die Gesundheitskosten für ältere Menschen • Österreich muss nach dem von SPÖ und ÖVP paktierten 27-Milliarden-Steuer- und Sparpaket bis 2016 weitere Sparmaßnahmen, speziell bei den Pensionen, vornehmen. • Chef der Jungen Wirtschaft, Markus Roth: Die Pensionskosten seien „einer der zentralen Schuldentreiber“. Österreich steuere auf einen „budgetären Eisberg“ zu, eine tief greifende Reform des Pensionssystems sei „dringend notwendig“. • ÖVP-Seniorenbund-Generalsekretär Heinz Becker: Der Seniorenbund unterstütze die Ankündigung für weitere Pensionsreformen
In den letzen Jahren gab es genug Reformen • Pensionsreformen in den letzten Jahren: • 2000 • 2003 • 2005 • 2012 Forderung nach neuen Reformen bereits im Herbst 2012
Seit der vorletzten Pensionsreform 2005 gibt es das Pensionskonto
Sie finanzieren mit Ihren hohen Pensionsversicherungs-beiträgen die Pensionen der heutigen Pensionisten in einer Höhe, auf welche Sie später einmal nicht einmal annähernd Anspruch haben! Das gibt`s doch nicht, das kann doch nicht wahr sein??!!
Seit dem 1.1.2005 gibt es drei Rechtslagen • Vor dem 1.1.1955 geboren • Nach dem 1.1.1955 geboren und erst nach dem 1.1.2005 Arbeitsbeginn • Nach dem 1.1.1955 geboren, aber schon vor dem 1.1.2005 gearbeitet • Altrecht • Neurecht • „Gemischtes Recht“
Für die Pension bedeutet das • Pension wird nach dem ASVG berechnet • Pension wird nach dem APG berechnet • Pension wird mittels Parallelrechnung (ASVG/APG) berechnet • Altrecht • Neurecht • „Gemischtes Recht“
Berechnung ASVG • Alle Beitragsjahre • Aufwerten • Dividiert durch 12 • Die besten … Beitragsmonate • 2013 … 300 Beitragsmonate
Berechnung ASVG seit 2003 • Alle Beitragsjahre • Aufwerten • Dividiert durch 12 • Die besten … Beitragsmonate • Addieren = Bemessungsgrundlage • Versicherungsjahre x 1,78 = Prozentsatz • Bemessungsgrundlage x Prozentsatz • Dividiert durch um 1/6 erhöhte Zahl der Monate • Pension • Eventuelle Abschläge (4,2%)
Parallelrechnung • Alle Beitragsjahre • Aufwerten • Dividiert durch 12 • Die besten … Beitragsmonate Bemessungszeitraum Die Länge des Bemessungszeitraumes hängt vom Kalenderjahr des Pensionsstichtages ab. Für die Pensionsberechnung nach Rechtslage 2003 gilt folgendes:
Parallelrechnung • Addieren = Bemessungsgrundlage • Versicherungsjahre x 2 = Prozentsatz • Bemessungsgrundlage x Prozentsatz • Dividiert durch um 1/6 erhöhte Zahl der Monate (202>235,66) • Pension • Eventuelle Abschläge (3%) • Verlustdeckelung 7 – 10% • Pension ist der höhere Wert
Berechnung APG • Pensionskonto anschauen • Gesamtgutschrift dividiert durch 14 = Anspruchspension APG • Entsteht durch jeweils 1,78% Zubuchung der Beitragsgrundlage und laufende jährliche Aufwertung
„Gemischtes Recht“ • Alles nach ASVG inkl. Parallelrechnung • Alles nach APG • Pensionen anteilig nach Beitragszeiten ASVG/APG • Summe ist Pensionsanspruch
Heutiger Schwerpunkt: Alle nach 1.1.1955 Geborenen Wiederholung: • Mit Versicherungszeiten vor 2005: Gemischtes Recht • D.h.: „Schnittpension“ zwischen Pensionskontopension (APG) und ASVG Pension • Die ausgewiesene “Pension“ ist diese „Schnittpension“ • Ohne Versicherungszeiten vor 2005: Reine Pensionskontopension (APG) • Das bedeutet, aus dem Pensionskontoauszug erkenne ich den ganzen Pensionsanspruch bis zum Abfragedatum!
Tatsächlicher Pensionsanspruch „Schnittpension“ nach Parallelrechnung Gesamtgutschrift Dividiert durch 14 = 1.497 (APG Pension)
Wie komme ich zu meinem Pensionskontoauszug • Zur PV gehen/die PV anschreiben • Selbst besorgen oder mit Hilfe Ihres Pensionsexperten besorgen • Wie: • Finanz Online Zugang holen • eCard mit Hilfe Finanz Online zur „Bürgerkarte“ machen und im gleichen Arbeitsschritt Pensionskontoauszug online downloaden. • Gleicher Weg für Versicherungszeitenbestätigung inkl. Beitragsgrundlagen
Pensionskontoauszug Peter I Unselbständig Firmenwechsel GMBH - Selbständig
Frau Mustermann • Jahrgang 1974 • Studium • teils Ferialjobs, • Arbeitete als Journalistin, nach • Geburt Sohn 2001 Teilzeit • Seit 2005 geringfügig im Unter- • nehmen Ihres Mannes • beschäftigt.
Frau Mustermann • Jahrgang 1974 • Studium • teils Ferialjobs, • Arbeitete als Journalistin, nach • Geburt Sohn 2001 Teilzeit • Seit 2005 geringfügig im Unter- • nehmen Ihres Mannes • beschäftigt. Geringfügig, keine Pensionsbeiträge
Was passiert am 31.12.2013 • Alle Pensionskontogutschriften verschwinden • Werden ersetzt durch eine „Erstgutschrift“ (bis Ende 5/2014) • Erstgutschrift ersetzt alle bisherigen Versicherungszeiten inkl. Parallelrechnung und Verlustdeckel • Erstgutschrift wird nach „ASVG“ System berechnet, also mit einmaligen Aufwertungsfaktoren • Eigene Aufwertungsfaktoren wurden erlassen
Was passiert am 31.12.2013 • Zwei Berechnungswege: • Alle Beitragsgrundlagen der besten 28 Jahre nach ASVG System = Bemessungsgrundlagen • 1,78% Steigerungssatz für alle Jahre (= Prozentsatz) • Prozentsatz von Bemessungsgrundlage dividiert durch um 1/6 erhöhte Monatszahl ergibt Ausgangsbetrag • Dann ASVG Rechnung nach alter Rechtslage vor 2003 (2% Steigerungssatz, Verlustdeckel, besten 204 Beitragsmonate) • Ergibt Vergleichsbetrag
Was passiert am 31.12.2013 • Ober- und Untergrenze je nach Jahrgang ermitteln • Liegt der Vergleichsbetrag zwischen Ober- und Untergrenze, gilt der Ausgangsbetrag. • Ist Vergleichsbetrag höher, wird er ja nach Geburtsjahrgang gekürzt, ist er niederer, wird er je nach Geburtsjahrgang erhöht. Maximal -3,5% bis + 3,5%. • Dieser Betrag x 14 ist dann die Erstgutschrift
Was sollten Sie tun? • Termin mit Ihrem Pensionsberater ausmachen • Pensionskontoauszug per 31.12.2013 besorgen • Natürlich dann auch per 31.12.2014 • Durch besprechen • Offene Fragen stellen wie: • Früher in Pension • Schul/Studienzeiten nachkaufen • Gewinnentnahmen bei Selbständigen/Auswirkungen auf Pension • …
Was sollten Sie tun? • Termin mit Ihrem Pensionsberater ausmachen • Pensionskontoauszug per 31.12.2013 besorgen • Natürlich dann auch per 31.12.2014 • Kontoauszug besprechen • Offene Fragen stellen und klären wie: • Früher in Pension • Schul/Studienzeiten nachkaufen • Gewinnentnahmen bei Selbständigen/Auswirkungen auf Pension • …
Inhalt des nächsten Webinars • Welche Arten von Alterspension gibt es? • Was ist mit „Frühpension“? • Gibt es noch die Hacklerpension? • Was ist eine Korridorpension? • Was sind die Voraussetzungen für die einzelnen Pensionen? • Termin: 20.3.2013