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Informationsabend Kita St. Josef – Erich-Kästner-Schule – Overbergschule. „Der Ernst des Lebens“. Bilder zum Buch der Ernst des Lebens - I. Schulanfang.
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InformationsabendKita St. Josef – Erich-Kästner-Schule – Overbergschule „Der Ernst des Lebens“
Schulanfang • Es ist der erste gesetzlich verbindliche, staatlich überprüfte und beaufsichtigte Schritt für die Kinder in einer öffentlichen Erziehungsinstitution: „Der Ernst des Lebens beginnt“
Schuleintrittsalter • Die Schulpflicht besteht für alle Kinder, die bis zum 31. Juli das 6. Lebensjahr vollendet haben. Neufassung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG);Beginn der Schulpflicht 64 Abs. 1 Satz 1 NSchG Verlegung des Stichtags in drei Schritten. Abweichend von § 64 Abs. 1 Satz 1 werden schulpflichtig: 1. bis zum Schuljahr 2009/2010 alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2009, 2. mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 alle Kinder,die in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Juli 2010, 3. mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 alle Kinder,die in der Zeit vom 1. August 2010 bis zum 31. August 2011 das sechste Lebensjahr vollenden.
Altersbereich der 1. Klasse • Er umfasst 6 bis 7- jährige Kinder. • Daraus ergeben sich sehr unterschiedliche Lernvoraussetzungen und –niveaus • Die generelle Entwicklung eines Kindes spielt in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle
Darum nicht nur Schulreife • Physische / körperliche Reife • Haltungsschäden • Sprachvermögen • Sehfähigkeit • Hörvermögen • U9 beim Kinderarzt
Gruppenarbeit I. Der sozial-emotionale Bereich (Sozialverhalten und Gefühlswelt des Kindes) II.Der kognitive Bereich (Denkvermögen des Kindes) III.Der motorische Bereich (Bewegungsfähigkeit des Kindes) IV. Die körperliche Entwicklung
Zurückstellung?? • Sollten bestimmte Faktoren der Schulfähigkeit nicht vorliegen, besteht die Möglichkeit, das Kind für ein Jahr vom Schulbesuch zurück zu stellen
InformationsabendKita St. Josef – Erich-Kästner-Schule – Overbergschule Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!