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„Kriminalisierter Mittelstand“

„Kriminalisierter Mittelstand“. Mit einem Bein im Gefängnis! RAin Dr. Alexandra Schmitz Kanzlei Dr. Schmitz Marienstr. 48 70178 Stuttgart Tel. +49 (0) 711 18 57 80-0 Fax +49 (0) 711 18 57 80-50. Inhaltsübersicht:. 1. Aktuelle „ Stimmungslage“

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„Kriminalisierter Mittelstand“

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Presentation Transcript


  1. „Kriminalisierter Mittelstand“ Mit einem Bein im Gefängnis! RAin Dr. Alexandra Schmitz Kanzlei Dr. Schmitz Marienstr. 48 70178 Stuttgart Tel. +49 (0) 711 18 57 80-0 Fax +49 (0) 711 18 57 80-50

  2. Inhaltsübersicht: 1. Aktuelle „Stimmungslage“ Einleitung/Ablauf und Fortgang eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens Warum sind Sie betroffen? 4. Strafrechtliche Risikotatbestände 5. Adäquater Versicherungsschutz – Waffengleichheit?

  3. 1. Aktuelle Stimmungslage Häufig streitige Betriebsprüfung die in Fahndungsprüfungen enden Nicht nur die Betriebsprüfer auch die Steuerfahnder stehen inzwischen unter Erfolgsdruck Ausweitung der personellen Kapazität für Ermittlungsmaßnahmen

  4. 1. Aktuelle Stimmungslage Aufstockung der Ordnungswidrigkeiten als Straftaten (Lebensmittelstrafrecht) Überleitung der Straftatbestände aus dem Nebenstrafrecht in das Kernstrafrecht (UWG) Überprüfung unternehmerischer Entscheidungen durch die StA (Fall Mannesmann) Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften

  5. 1. Aktuelle Stimmungslage Selbständige Finanzermittlungen im Vorfeld von Ermittlungsmaßnahmen Abschöpfungsmaßnahmen anhand des Bruttoprinzips Dinglicher Arrest – Einfrieren von geldwerten Vermögensgegenständen

  6. 2. Einleitung/Bekanntgabe eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens Selten Schreiben der Polizei mit der Aufforderung zur Stellungnahme Erste Kenntnis erst im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen im Unternehmen Schlimmstenfalls Festnahme, Untersuchungshaft verbunden mit erkennungsdienstlichen Maßnahmen

  7. 2. Einleitung/Bekanntgabe eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens Überraschungsmoment der Durchsuchung Wer ist Beschuldigter? Schweigerecht! Wer ist Zeuge? Muss der Zeuge sofort aussagen? (nicht nur Mitarbeiter im Unternehmen auch Berater sind potentielle Zeugen) Benötigen Sie die zu beschlagnahmenden Unterlagen für den Geschäftsbetrieb?

  8. 2. Einleitung/Bekanntgabe eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens Ablauf einer Durchsuchungsmaßnahme: Was tun die Beamten? Anwesenheitsrecht des Hausinhabers Aber: Keine Behinderung oder Verweigerung der Herausgabe von Unterlagen! Es droht die Festnahme! Sicherstellungsverzeichnis? Widerspruch?

  9. 2. Einleitung/Bekanntgabe eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens „Mich betrifft das nicht“ – häufig Fehlanzeige!: Anzeigen von Wettbewerbern Anzeigen aus dem familiären Umfeld (Ehefrau/Geschwister z. B. im Rahmen von Erbauseinandersetzungen) Legalitätsprinzip führt häufig zur Ausdehnung der Ermittlungen auf Geschäftspartner/ Wettbewerber

  10. 2. Fortgang eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens Ausdehnung der Ermittlungen aufgrund von Zufallsfunden Befragungenvon Wettbewerbern/Kunden Wenig steuerbare Einflussmöglichkeiten auf das Ermittlungsverfahren durch den Unternehmer selbst

  11. 2. Fortgang eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens Selbstverteidigung?: Keine direkten Informationen über die Ermittlungsergebnisse, nur über den Verteidiger Kaum Rechte des Beschuldigten im laufenden Ermittlungsverfahren Kaum der Angelegenheit gewachsen, für viele eine völlig neue Materie

  12. 2. Fortgang eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens Einstellung des Ermittlungsverfahrens gem. § 170 StPO mangels Tatverdachts Einstellung des Ermittlungsverfahrens gem. § 153 StPO und § 153a StPO Überleitung in das Zwischenverfahren / Haupt-verfahren mit nochmaliger Möglichkeit der Diskussion einer Einstellung des Verfahrens

  13. 2. Fortgang eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens Überleitung in das (schriftliche!) Strafbefehls-verfahren Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Konsequenz einer öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Gericht

  14. 3. Warum sind Sie betroffen? Es trifft immer die Unternehmensleitung! - Allein auf Grund der Leitung des Unternehmens gehen die Ermittlungsbehörden (zunächst) von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Inhabers oder Vertreters des Unternehmens/ der Gesellschaft aus - Wer demnach konkret verantwortlich ist ergibt sich aus dem Handelsregister - Verantwortungsdelegation hilft selten

  15. 4. Strafrechtliche Risikotatbestände - Steuerhinterziehung, § 370 AO (Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Risiko des besonders schweren Falls) - Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, § 266a StGB - Neueste BGH-Rspr. v. 2.12.2008: Bei mehr als 1 Mio. Steuerschaden kommt eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung nicht mehr in Betracht.

  16. 4. Strafrechtliche Risikotatbestände - Korruption unter Beteiligung von Amtsträgern, § 331 ff. StGB (auch ausländische Amtsträger nach IntBestG und EUBestG?) - Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB (auch bei Auslandssachverhalten seit 2002 strafbar!)

  17. 4. Strafrechtliche Risikotatbestände Betriebsunfälle (Verletzung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen; Arbeitsschutzgesetzen) Insolvenzdelikte (hohe Aufklärungsquote!) Umweltdelikte §§ 324 ff StGB

  18. 5. Adäquater Versicherungsschutz – Grundsatz der Waffengleichheit - Anwälte arbeiten heutzutage überwiegend spezialisiert - Qualität hat ihren Preis - Vergütung nach RVG in umfangreichen Strafsachen gibt es kaum - Zielgerichtete Maßnahmen bereits frühzeitig nötig

  19. 5. Adäquater Versicherungsschutz – Grundsatz der Waffengleichheit Vertretung des Beschuldigten Vertretung und Unterstützung der Zeugen als Ausprägung der Fürsorgepflicht Vertretung des Unternehmens (Unternehmensstellungnahmen insbesondere im Bereich der Betriebsunfälle möglich)

  20. 5. Adäquater Versicherungsschutz – Grundsatz der Waffengleichheit Vertretung bei Untersuchungshaft Haftprüfung Beschwerde Vertretung bei Vermögensbeschlagnahme

  21. Notfallbrevier • Verteidiger kontaktieren • Keine Aussage zur Sache machen (Schweigen) ohne zuvor mit dem Verteidiger Rücksprache gehalten zu haben. Dies gilt auch für informelle Gespräche. • Möglichkeiten, sich gegen eine Durchsuchung zur Wehr zu setzen, bestehen nicht, sie muss geduldet werden: Deshalb die Beamten gewähren lassen und Kontakt zwischen dem Durchsuchungsleiter und dem Verteidiger herstellen.

  22. Notfallbrevier • Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen. • Sie haben als Hausrechtsinhaber das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein, soweit Sie die Durchsuchung nicht stören. 6. Niemals Gegenstände oder Unterlagen vernichten, niemals Dateien löschen. Es darf auch nicht der Anschein solcher Handlungen erweckt werden, dies könnte die Gefahr Ihrer Festnahme begründen.

  23. Notfallbrevier Unterlagen, Gegenstände oder Dateien nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Verteidiger freiwillig herausgeben. Manchmal ist dies sinnvoll, da hierdurch die Durchsuchung abgekürzt und der übliche Betriebsablauf nicht unnötig belastet wird. 8. Sollen Unterlagen, Gegenstände oder Dateien sichergestellt werden die zur Fortführung des Betriebes dringend benötigt werden, gilt es mit dem Durchsuchungsleiter zu klären, ob vor Abtransport Kopien der Unterlagen/Dateien gefertigt werden können.

  24. Notfallbrevier • Nach Ende der Durchsuchung muss Ihnen ein Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände ausgehändigt werden. Achten Sie darauf, dass dieses vollständig ist und die mitgenommenen Gegenstände genau bezeichnet. Erklären Sie sich nicht mit der Sicherstellung einverstanden, geben Sie insoweit weder eine Erklärung ab noch unterzeichnen Sie irgendwelche Vordrucke. 10. (Steuer-) Berater nicht von der Verschwiegenheitspflicht entbinden.

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