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Themen :. Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Aktion Erstausbildung junger Erwachsener Anträge zur Sitzung. 1. Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. 1. Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Rechtslage seit 1.4.2012: Bundesgesetz:
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Themen: • Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse • Aktion Erstausbildung junger Erwachsener • Anträge zur Sitzung
1. Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Rechtslage seit 1.4.2012: Bundesgesetz: • Rechtsanspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit • Bundesweit möglichst einheitliche Kriterien • Bearbeitungsfrist von drei Monaten • Berufserfahrung wird berücksichtigt • Darstellung der wesentlichen Unterschiede zwischen ausländischem Abschluss und deutschem Referenzberuf 16 Ländergesetze (BY noch nicht verabschiedet)
1. Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Aufgabe der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter • Information der betroffenen Kunden zur Möglichkeit Anerkennung • Weiterleiten an für die Anerkennung zuständige Stelle (Informationsportal www.anerkennung-in-deutschland.de) • Weiterleiten an KomBi-Laufbahnberatung bei vhs • Verweis auf ergänzende Beratungsdienstleistungen u.a. (Jugend-) Migrationsberatungsdienste, Träger der Bildungs- und Weiterbildungsberatung • Finanzielle Unterstützung (Kosten im Verfahren, notwendige Anpassungsfortbildungen…)
1. Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Ablauf Anerkennungsverfahren • Einstiegsberatung zur Gleichwertigkeitsprüfung (Identifikation des deutschen Referenzberufs als Voraussetzung für die Antragstellung) • Antragstellung mit vollständigen Unterlagen • Innerhalb 3 Monaten - Anerkennung - Darstellung der wesentlichen Unterschiede und notwendiger Ausgleichsmaßnahmen
1. Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Zahlen zum Thema Quelle: niedersächsisches IQ Netzwerk
1. Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Zahlen zum Thema Quelle: niedersächsisches IQ Netzwerk
1. Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Zahlen zum Thema Quelle: niedersächsisches IQ Netzwerk
1. Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse aktuelle Inanspruchnahme Stadt Aschaffenburg Januar bis April 2013: • 13 Beratungsgespräche zum Thema Anerkennung • 7 Personen an Beratungsstellen zur Prüfung der Möglichkeiten weitergeleitet. • 0 abgeschlossene Anerkennungen aus diesen Fällen
2. Aktion Erstausbildung junger Erwachsener Bundesweite Aktion (Junge Erwachsene = 25 – 35 Jahre) • Fachkräftebedarf • mehr Ausbildungsstellen als Bewerber • dauerhafte und existenzsichernde Integration in Arbeit Schwächere haben eine Chance Spätzünder haben eine Chance
2. Aktion Erstausbildung junger Erwachsener Mindestvoraussetzungen: • Schulabschluss • Deutschkenntnisse • Motivation
2. Aktion Erstausbildung junger Erwachsener (JE) Zahlen Stadt Aschaffenburg (Stand 5.4.13) • JE in Markt-, Aktivierungs-, Förder-, oder Entwicklungsprofil davon • grundsätzlich geeignete JE 16 Qualifizierung angestrebt 14 keine Qualifizierung 26 noch in Klärung
2. Aktion Erstausbildung junger Erwachsener Zahlen Stadt Aschaffenburg (Stand 5.4.13) • Qualifizierung angestrebt davon 9 kaufmännisch/Verwaltung 3 gewerblich/technisch 2 Pflegeberufe 2 Sonstige
2. Aktion Erstausbildung junger Erwachsener Zahlen Stadt Aschaffenburg (Stand 5.4.13) 14 keine Qualifizierung davon 1 finanzielle Gründe 2 alternative Lebensplanung 1 nur an Beschäftigung interessiert 4 Motivationsmangel 6 sonstige Gründe
2. Aktion Erstausbildung junger Erwachsener Weiteres Vorgehen • Neu hinzukommende junge Erwachsene werden gecheckt • identifizierte Ausbildungsfähige werden intensiv begleitet durch • Engen Kontakt Vermittler – Junger Erwachsener • Hilfe bei Bewerbung • Kontaktvermittlung zu Ehrenamtlichen zur externen Begleitung • nötigenfalls Förderung einer Teilqualifikation
3. Anträge zur Sitzung Berücksichtigung der Energiepreise im Arbeitslosengeld 2 • § 20 SGB II – Regelbedarf umfasst … Haushaltsenergie ohne die auf Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile… • § 21 SGB II – Mehrbedarf, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (meist Boiler) • § 22 SGB II – Bedarf für Unterkunft und Heizung … in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind
3. Anträge zur Sitzung Berücksichtigung der Energiepreise im Arbeitslosengeld 2 KdU= Kaltmiete Betriebskosten Heizkosten