Abteilung Jugend und Soziales
Abteilung Jugend und Soziales. Gesetzliche Grundlage und Adressaten. Gem. § 14 SGB VIII umfasst der erzieherische Kinder- und Jugendschutz präventive Angebote und Maßnahmen für Kinder, Jugendliche, Eltern und Erziehende. Angebote und Maßnahmen Beratung und Information. Zielgruppe:
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