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Mitgliederversammlung des Geflügelwirtschaftsverbands Hessen 2005

Mitgliederversammlung des Geflügelwirtschaftsverbands Hessen 2005. Vortrag Was muss bei der Umstellung von Käfighaltung auf alternative Haltungsformen beachtet werden ? Technische und behördliche Anforderungen Michael Herdt Ingenieurbüro + Agrarberatung Barbarossastrasse 2 D-63654 Büdingen

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Mitgliederversammlung des Geflügelwirtschaftsverbands Hessen 2005

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Presentation Transcript


  1. Mitgliederversammlung des Geflügelwirtschaftsverbands Hessen 2005 Vortrag Was muss bei der Umstellung von Käfighaltung auf alternative Haltungsformen beachtet werden ? Technische und behördliche Anforderungen Michael Herdt Ingenieurbüro + Agrarberatung Barbarossastrasse 2 D-63654 Büdingen www.michaelherdt.de

  2. Rechtliche Rahmenbedingungen Die Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – TierSchNutztV) vom 25. Oktober 2001, (BGBl. I S. 2759) geändert durch : Erste Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 28. Februar 2002, (BGBl. I S. 1026) führt zu genehmigungsbedürftigen „Nutzungsänderungen“ per 01.01.2007 Beurteilungskriterien dafür sind: • Eingriff in die Statik • Änderung der Ansichten • Änderung der Nutzungsart • Änderung des Emissionsverhalten

  3. Bestand (Stk) Baurecht BImSchG Spalte 1 BImSchG Spalte 2 Vorprüfung UVPG §3 UVPG < 15.000 X 15.000 - < 20.000 geb. im BImSchG X ab 20.000 geb. im BImSchG X Nach Gesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit 15.000 – < 42.000 X ?? ab 42.000 X > 2 GV / ha Sonderfall in Abstimmung mit den Behörden X Art des Genehmigungsverfahren in Abhängigkeit der Bestandsgröße BImSchG Spalte 1, mit Beteiligung der Öffentlichkeit, Spalte 2 ohne Beteiligung der Öffentlichkeit

  4. Welche Anforderungen sind durch die geplanten Anlagen zu erfüllen ? • Anforderungen an die geplante Anlage aus der Nutztierhaltungsverordnung hinsichtlich • Platzangebot • Futterversorgung • Wasserversorgung • Nester • Natürliches Licht • Anforderungen an die geplante Anlage aus der TA-Luft 2002 • Geruchsemissionen • Ammoniakemissionen • Staubemissionen

  5. Exkurs „Bauen im Außenbereich“ • Bei notwendigen Neubauten im Aussenbereich müssen die Gemeinden ihr Einvernehmen erteilen. Dazu sind nur folgende Fragenstellungen zu beantworten: • stehen dem Vorhaben Planungsabsichten der Gemeinde entgegen • handelt es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben • ist die Erschließung gesichert • Bei rechtswidriger Verweigerung kann das Einvernehmen durch die übergeordnete Behörde hergestellt werden.

  6. Exkurs „Bestandsschutz“ • Bestandsschutz gilt für genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des BImSchG nur noch mit Einschränkungen • Bei neuen, strengeren Grenzwerten (TA-Luft 2002) können: • Nachrüstung (Stand der Technik) angeordnet werden • Auflagen ausgesprochen werden • ( Anlagen stillgelegt werden ) • Im Regelfall werden Übergangsfristen für Altanlagen gewährt

  7. Umfang der Arbeiten zur Prüfung der UV • Standortbezogene Vorprüfung der Umweltverträglichkeit • Beantwortung eines Fragenkatalogs • z.B. über Umfang des Eingriffs • z.B. über dadurch betroffene Gebiete (FFH usw.) • Obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung • Scoping-Termin • Festlegung des Untersuchungsrahmen ca. 1 * 1 km • Umfangreiche Sondergutachten • Dauer ca. 12 – 24 Monate

  8. Anforderungen nach TA-Luft 2002 – ALLGEMEIN • Bauliche und betriebliche Anforderungen (Auszug) • Mindestabstand von 150 m zu Biotopen soll eingehalten werden • Größtmögliche Sauberkeit und Trockenheit im Stall • Optimales Stallklima nach DIN 18910 (z.B. Abluft 10m über Grund und 3 m über First !!!) • Grundsätzlich Kotbandbelüftung bei Käfigen / Volieren mit Bändern • Trockenkotlagerung unter Dach • Bei Auslauf Gestaltung der Flächen so, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Nähstoffeinträge zu befürchten sind.

  9. Hennenzahl (Stk.) Abstand zum Wohngebiet (WA) in m Abstand zum Dorfgebiet (MD) in m 5.000 127 63,5 10.000 160 80 14.000 180 90 20.000 203 Prüfung im Einzelfall 40.000 257 Prüfung im Einzelfall 100.000 350 Prüfung im Einzelfall Anforderungen nach TA-Luft 2002 – GERUCH

  10. Anforderungen nach TA-Luft 2002 - GERUCH • Falls die Mindestabstände nach Tabelle nicht eingehalten werden können ist im Regelfall eine Sonderfallbeurteilung erforderlich: • weniger als 15.000 Tiere • Beurteilung nach VDI 3471 + Wind + Topografie • Kosten ca. 1.000 bis 1.500 € • ab 15.000 Tiere • Ausbreitungsberechnung nach TA-Luft (Austal 2000) mit Winddaten des DWD und der Berücksichtigung der Topografie • Kosten ca. 2.500 bis 5.000 €

  11. Verfahren kg NH / Platz / Jahr nach TA-Luft 2002 Käfighaltung mit Kotbandbelüftung 0,0389 Voliere mit belüfteten Kotbändern 0,0911 Bodenhaltung (Kot 1 Haltungsperiode im Stall) 0,3157 Anforderungen nach TA-Luft 2002 - AMMONIAK Erstmalige Einführung verbindlicher Ammoniakemissions- faktoren als Rechenwerte für die Genehmigungsverfahren Falls abweichende Werte vorliegen, die einer Prüfung stand halten, können diese verwendet werden.

  12. Hennenzahl (Stk.) Abstand bei 3yg (m) Abstand bei 10yg (m) 5.000 138 91 10.000 195 128 14.000 230 151 20.000 276 181 30.000 338 221 40.000 390 255 100.000 616 404 Anforderungen nach TA-Luft 2002 - AMMONIAK

  13. Anforderungen nach TA-Luft 2002 - AMMONIAK • Falls die Mindestabstände nach Tabelle nicht eingehalten werden können ist eine Sonderfallbeurteilung erforderlich: • Grundsätzlich • Ausbreitungsberechnung nach TA-Luft (Austal 2000) mit Winddaten des DWD und der Berücksichtigung der Topografie • zusätzliche Prüfung der Deposition im Boden • Kosten ca. 3.500 bis 5.000 € Sind die Grenzwerte dann nicht einzuhalten: • Emissionsmindernde Massnahmen (Filter) • Tierbesatz verringern

  14. Anforderungen nach TA-Luft 2002 - STAUB • Maximale Emission von 1 kg Schweb-Staub (PM10) pro Stunde über Kamine • Bagatellgrenze wird erst ab 138.468 Hennenplätzen überschritten • Darüber hinaus • Ausbreitungsberechnung nach TA-Luft (Austal 2000) mit Winddaten des DWD und der Berücksichtigung der Topografie • Kosten ca. 2.500 bis 5.000 € Sind die Grenzwerte dann nicht einzuhalten: • Emissionsmindernde Massnahmen (Filter)

  15. Verfahrensabläufe bei weniger als 20.000 Hennenplätzen • Prüfung der örtlichen Gegebenheiten • Vorgespräch mit dem Bauamt • Gegebenenfalls Anfertigung von Geruchs- und/oder Ammoniakprognose • Abgabe der Bauantragsunterlagen • Bearbeitungszeit 5 – 8 Wochen

  16. Verfahrensabläufe bei mehr als 20.000 Hennenplätzen • Prüfung der örtlichen Gegebenheiten • Vorgespräch mit der Genehmigungsbehörde • Wenn die Emissionen nicht größer werden • Anzeige nach §15 BImSchG (4 Wochen) • Falls nötig, Antrag nach Baurecht • Bearbeitungszeit 4 Wochen + 5 – 8 Wochen, (falls Ihre Unterlagen vollständig sind !!)

  17. Verfahrensabläufe bei mehr als 20.000 Hennenplätzen • Prüfung der örtlichen Gegebenheiten • Vorgespräch mit der Genehmigungsbehörde • Vorgespräch mit der Gemeinde (bei UVP !) • Wenn die Emissionen größer werden • Antrag nach §16 BImSchG • Sondergutachten falls nötig • Gesondertes UVP-Verfahren falls nötig • Bearbeitungszeit ab 3 Monate bis 2 Jahre Bearbeitungszeiten gelten nur, falls Ihre Unterlagen vollständig sind !!

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