E N D
3. Problem erkennen
Rechtliche Grundlagen vermitteln
Risiken und Gefahren vermeiden
5. Zwischen der Inanspruchnahme der Sonderrechte nach § 35 StVO und dem Gebrauch des Wegerechtes nach § 38 StVO muss klar unterschieden werden, da die Voraussetzungen nicht gleich sind. Also muß bei gleichzeitiger Anwendung beider Rechte eine getrennte rechtliche Beurteilung erfolgen.
7. Der Begriff „Feuerwehr“ umfasst alle Organisationen,
welche die Aufgabe haben,
Feuer zu löschen,
Menschen zu retten und
Hab und Gut zu bergen
sowie Hilfe in Notfällen zu leisten.
9. Die Wahrnehmung einer hoheitlichen Aufgabe ist dringend geboten, wenn die Erfüllung gefährdet wäre, d.h. ihr
10. Gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Keine Gefährdungen, Schädigungen und Verhaltensweisen mit abstrakten Gefährdungsgehalten
Belästigungen und Behinderungen möglich
15. Stressfaktor
Ablenkung
Umwelteinflüsse
Körperliches Befinden
Fähigkeiten
Fahrphysik
Überzogene Fahrweisen
16. Umwelteinflüsse
Überraschungsmoment
Verkehrsgeschehen / Umfeld
Wahrnehmung
körperliche/geistige Fähigkeiten
Ablenkung