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Ernst-Reuter-Schule 1

Ernst-Reuter-Schule 1. Oberstufengymnasium der Stadt Frankfurt am Main. Informationen zur Oberstufe und der Abiturprüfung (gültig ab dem Jahrgang (12), der in 2010/11 in die Qualifikationsphase kommt). ERS 1, Pk, XI 10. Anlass der Präsentation.

khalil
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Ernst-Reuter-Schule 1

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Presentation Transcript


  1. Ernst-Reuter-Schule 1 Oberstufengymnasium der Stadt Frankfurt am Main Informationen zur Oberstufeund der Abiturprüfung (gültig ab dem Jahrgang (12), der in 2010/11 in die Qualifikationsphase kommt) ERS 1, Pk, XI 10

  2. Anlassder Präsentation • Information über die gymnasiale Oberstufe für SchülerInnen und Eltern

  3. Rechtsgrundlage • OAVO (=Oberstufen- und Abiturverordnung vom 20.7.09)

  4. Aufbau der Präsentation • Grundsätzliches • Qualifikationsphase(=Jahrgangsstufen 12 und 13)Leistungs- und Grundkurse • Fächerwahlen zur Qualifikationsphase • Abitur • Abschlüsse

  5. AF I (sprachlich-lite-rarisch-künstlerisch) Deutsch Englisch Französisch Italienisch Spanisch Kunst Musik Darstellendes Spiel AF II (gesellschafts-wissenschaftlich) Politik & Wirtschaft Geschichte kath. u. ev. Religion Ethik Wirtschaftswissenschaften Erdkunde Aufgabenfelder (1)

  6. AF III (mathematisch-naturwissenschaftlich) Mathematik Biologie Chemie Physik Informatik Sport Aufgabenfelder (2)

  7. Bewertung in Punkten

  8. Verweildauer • Der Besuch der Oberstufe dauert in der Regel drei, höchstens vier Jahre. • Die Mindestbesuchsdauer beträgt 2 Jahre (direkte Versetzung von 10 nach 12 oder von 11/I nach 12/II als Ausnahmen). • Ein Auslandsaufenthalt von mindestens einem halben Jahr wird auf die Verweildauer NICHT angerechnet.

  9. Fremdsprachen • Zwei Fremdsprachen sind in der Einführungsphase verpflichtend. • Eine Fremdsprache aus der Mittelstufe (ab 5 oder ab 7) muss weitergeführt werden. • Wer in der Mittelstufe nur eine Fremdsprache belegt hat, muss in der Sekundarstufe II (Stufe 11 bis 13) eine neue Fremdsprache belegen und die Kurse aus dem letzten Jahr einbringen. An der ERS 1: Spanisch oder Italienisch; als Prüfungsfach möglich, falls 4-stdg. • In der Qualifikationsphase (12/13) wird mindestens eine Fremdsprache beibehalten.

  10. Leistungskurse in der Qualifikationsphase • Ein Leistungskurs aus der Gruppe Englisch, Französisch, Spanisch, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik • Der andere Leistungskurs kann sein:eines der obigen Fächer sowie Deutsch, Kunst, Politik und Wirtschaft, Geschichte, Informatik

  11. Kurswahlen • Die Kurse des nächsten Schuljahres werden im Mai gewählt. • Die Wahlen sind verbindlich; es werden oft Zweit- oder sogar Drittwünsche abgefragt. • Ein Fach kann nur dann als Leistungskurs belegt werden, wenn es während der gesamten Einführungsphase besucht und mit mindesten fünf Punkten abgeschlossen wurde.

  12. QualifikationsphaseVerbindliche Fächer (1) Stunden Anzahl der Kurse • Deutsch 4 4 • Fremdsprache 3 4 • (2.Fremdspr.ab11:4 4) • Ku / Mu / DaSp 3 2

  13. QualifikationsphaseVerbindliche Fächer (2) Stunden Anzahl der Kurse • Politik und Wirtschaft 3 2 • Geschichte 3 4 • Religion / Ethik 3 4

  14. QualifikationsphaseVerbindliche Fächer (3) Stunden Anzahl der Kurse • Mathematik 4 4 • 1. Naturwissenschaft 3 4 • Sport 2 bzw. 3 4 • 2. Fremdsprache • 2. Naturwissenschaft • Informatik 3 bzw. 4 2

  15. Qualifikationsphase - Belegpflicht kompakt • Deutsch • eine Fremdsprache sowie die zweite, falls „ab 11“ • zwei Halbjahre Kunst / Musik / Darstellendes Spiel • Politik & Wirtschaft (in Q1/2) • Geschichte • Religion / Ethik • Mathematik • eine Naturwissenschaft • Sport • eine weitere Fremdsprache oder Naturwissenschaft oder Informatik in Q1/2

  16. Qualifikationsphase - Einbringungspflicht (Kurse) • 2 Leistungsfächer (je 5-stündig) mit jeweils 4 Halbjahreskursen 8 • 24 Grundkurseverteilt auf 4 Halbjahre 24 • Gesamtzahl einzubringender Halbjahreskurse 32

  17. Zusatzhinweise (1) • Die Belegverpflichtungen müssen in zeitlich und inhaltlich aufeinanderfolgenden Kursen erfüllt werden. • Kein belegpflichtiger Kurs darf mit null Punkten abgeschlossen werden. • Es können maximal drei Sportkurse in die Gesamtqualifikation eingebracht werden (Ausnahme: Sport als Grundkurs-Prüfungsfach). Die Kurse müssen sich in Inhalten und Anforderungen der Leistungsüberprüfungen unterscheiden.

  18. Zusatzhinweise (2) • Zweite Pflichtfremdsprache ab 11: angerechnet werden müssen (mindestens) die Kurse aus Q3 und Q4. • Die Anrechnung von Kursen aus einer (freiwilligen) Fremdsprache ab 11 ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass mindestens einer der beiden Kurse aus Q3 und Q4 in die Wertung eingebracht wird. • Pro Fach können maximal 4 Kurse angerechnet werden; themen- oder inhaltsgleiche Kurse dürfen einmal wiederholt werden, angerechnet wird aber dann das Ergebnis des Wiederholungskurses. (Dies gilt auch für Sportkurse!!)

  19. Zusatzhinweise (3) • Wenn in Kunst, Musik, Darstellendem Spiel oder Politik & Wirtschaft Kurse über die Mindestverpflichtung hinaus besucht wurden, können hier die beiden anrechnungs-pflichtigen Kurse aus allen besuchten Kursen gewählt werden. • Im AF II müssen 6 Kurse angerechnet werden, darunter 2 Kurse aus Politik & Wirtschaft sowie die beiden Geschichtskurse aus der Jahrgangsstufe 13.

  20. Zusatzhinweise (4) • Zusätzlich zur Fremdsprache und einer Naturwissen-schaft müssen 2 Kurse aus einer zweiten Fremdsprache, einer zweiten Naturwissenschaft oder Informatik eingebracht werden. • Wenn Sport Abiturfach sein soll, müssen in der gesamten Qualifikationsphase dreistündige Sportkurse besucht werden.

  21. Einbringungspflicht (kompakt) I • Im Aufgabenfeld I:mindestens jeweils vier Kurse in Deutsch und einer fortgeführten Fremdsprache und zusätzlich zwei Kurse in Kunst, Musik oder Darstellendes Spiel sowie in einer weiteren Fremdsprache(, wenn keine zwei Kurse in einer zweiten Naturwissenschaft oder in Informatik eingebracht werden)

  22. Einbringungspflicht (kompakt) II • Im Aufgabenfeld II:mindestens sechs Kurse, darunter jeweils mindestens zwei Kurse in Geschichte sowie Politik und Wirtschaft; in Geschichte müssen dies die Kurse aus der Jahrgangsstufe 13 sein

  23. Einbringungspflicht (kompakt) III • Im Aufgabenfeld III:mindestens jeweils vier Kurse in Mathematik und einer Naturwissenschaft sowie zusätzlich zwei Kurse in einer weiteren Naturwissenschaft oder in Informatik(, wenn keine zwei Kurse in einer zweiten Fremdsprache eingebracht werden)

  24. Meldung zum Abitur • Wurden vor der Meldung zur Prüfung mehr als drei Halbjahre der Qualifikationsphase besucht, so werden aus den wiederholten Halbjahren jeweils die Ergebnisse des zweiten Durchgangs eingebracht. • Zur Abiturprüfung wird nicht zugelassen, wer nach den bei der Meldung vorliegenden Teilergebnissen auch bei günstigstem Verlauf des Prüfungshalbjahres und der Prüfung das Abitur nicht bestehen kann.

  25. Prüfungsfächer im Abitur Unter den Prüfungsfächern müssen sich befinden: • Deutsch • Mathematik • Eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik • Diese Verpflichtungen können auch über eine Präsentation, nicht aber über eine besondere Lernleistung erfüllt werden!

  26. Fehlerindices (1) • Rechtschreibfehler und Verstöße gegen die Grammatik-regeln führen in Klausuren zu Punktabzügen: • Fehlerzahl x 100Fehlerindex = ----------------------- Zahl der Wörter • Deutsch und übrige FächerFach \ Punkteabzug: 1 2 3 4 Deutsch (bei Index:) 2,0 4,0 6,0 8,0 übrige Fächer (bei:) 3,0 6,0 - -

  27. Fehlerindices (2) • Für die Fremdsprachen werden die Fehlerindices anders berechnet und gehen zu einem gewissen Prozentsatz in die Gesamtnote ein: • Fach / Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 • Englisch (LK) 0,7 1,0 1,3 1,6 1,9 2,3 2,6 2,9 3,2 3,5 3,8 4,1 4,4 4,7 5,0 > 5.0 • Englisch (GK) 0,9 1,3 1,7 2,1 2,5 2,9 3,3 3,7 4,1 4,5 4,9 5,3 5,7 6,1 6,5 > 6,5 • Franz. (LK) 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0 6,5 7,0 7,5 8,0 > 8,0 • Fr./It./Sp.(GK) 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,6 5,2 5,8 6,4 7,0 7,6 8,2 8,8 9,4 > 9,4 • Latein 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 7,0 8,0 9,0 9,5 10 11 13 14 16 >16

  28. Umrechnung von Prozentwerten in Notenpunkte • Folgende Tabelle gilt von 11 bis 13, falls Rohpunkte in Noten umgerechnet werden: • Notenpunkte 15 14 13 12 11 10 9ab Prozent: 96 91 86 81 76 71 66 • 8 7 6 5 4 3 2 1 061 56 51 46 41 34 27 20 < 20

  29. Abitur - Termine (1) • Meldung zur Prüfung: am Anfang von Q4mit Angabe aller Prüfungsfächer • Schriftliches Abitur: i.a. vor den Osterferien, mündliches Abitur: im Juni • Präsentation oder Kolloquium zu besonderer Lernleistung: auch früher • Unterrichtsende: zweite Woche im Mai

  30. Abitur - Termine (2) - Beratungstag • Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen werden spätestens 5 Unterrichtstage vor dem mündlichen Abitur (am „Beratungstag“) bekannt gegeben. Hier erfährt man auch, ob man eine zusätzliche mündliche Prüfung machen muss. Nun wählt man endgültig die Noten aus, die in die Abiturberechnung eingehen und wird zum (mündlichen) Abitur zugelassen. Hier kann man sich auch für freiwillige (mündliche) Zusatzprüfungen melden.

  31. Abitur-Termine (3) - Abiturzeugnis • Das Abiturzeugnis erhält man spätestens am 30. Juni.

  32. Abitur - Prüfungsfächer • Alle Prüfungsfächer müssen seit der Stufe 11 durchgehend belegt sein. • Es wird in 5 Fächern geprüft

  33. Abiturprüfungen • Schriftlich (1 und 2): beide Leistungsfächer • Schriftlich (3): beliebiges Fach, aber: mit den ersten drei Prüfungen müssen mindestens 2 Aufgabenfelder abgedeckt werden • Mündlich (4): beliebiges Fach, auch Sport • Mündlich (5): beliebiges Fach, auch Präsentation oder besondere Lernleistung • Die fünf Prüfungen müssen alle drei Aufgabenfelder abdecken

  34. Zusatzbedingungen • Darstellendes Spiel kann Prüfungsfach sein. • Eine besondere Lernleistung kann - nach Überprüfung - zur Abdeckung der Aufgabenfelder herangezogen werden.

  35. Zusätzliche Informationen • In den LKs schreibt man im schriftlichen Abitur jeweils 4 Zeitstunden • In den GKs schreibt man 3 Zeitstunden • Mündliche Prüfungen sowie das Kolloquium zur besonderen Lernleistung dauern in der Regel 20 Minuten • Bei der Präsentation dauert das Kolloquium in der Regel 30 Minuten

  36. Präsentation • Medienunterstützter Vortrag mit anschließendem Kolloquium. • Schwerpunkt in einem (selbstgewählten) Fach • Die Meldung zu einer Präsentation muss bei der Meldung zum Abitur (Anfang Februar) mit abgegeben werden. • Die Aufgabenstellung erfolgt durch den/die LehrerIn am ersten Tag nach der letzten schriftlichen Abiturprüfung. • Bearbeitungszeit: mindestens vier Wochen. • Abgabe der Dokumentation: eine Woche vor Kolloquium

  37. Besondere Lernleistung • Umfang: Stoff von mindestens zwei Halbjahren • Schriftliche Dokumentation • Leistung darf noch nicht an anderer Stelle angerechnet worden sein • Die Meldung erfolgt mit Angabe des Themas sowie des/r betreuenden LehrerIn zu Beginn des Halbjahres Q3 • Nach Abgabe der schriftlichen Arbeit findet ein Kolloquium statt

  38. Seit dem Schuljahr 2006/07 werden die schriftlichen Prüfungsaufgaben für das Abitur Mal zentral gestellt. Das betrifft die beiden Leistungskurse und die schriftliche Prüfung in einem Grundkursfach. Landesabitur

  39. Abiturwertung • Leistungskurse 80 - 240 Punkte • Grundkurse 120 - 360 Punkte • Abiturprüfung 100 - 300 Punkte (besondere Lernleistung max. 60 Punkte) • Gesamtergebnis 300 - 900Punkte

  40. Abiturwertung - Details LK-Bereich • Die Kurse der beiden LKs zählen jeweils doppelt. • Fünf von diesen acht Kursen müssen mit mindestens fünf Punkten abgeschlossen worden sein. • Es müssen insgesamt mindestens 80 Punkte erreicht werden.

  41. Abiturwertung - Details GK-Bereich • Gewertet werden hier 24 Kurse, darunter müssen sich befinden: • die einbringungspflichtigen Grundkurse, • alle Kurse aus den Halbjahren Q1 bis Q4 aus den 3. bis 5. Prüfungsfächern, nicht unbedingt aber aus dem Fach der besonderen Lernleistung. • In maximal sechs Fällen darf die Note unter fünf Punkten sein - nie aber null! • Insgesamt müssen mindestens 120 Punkte erreicht werden.

  42. Abiturwertung - Details Abiturbereich • Pro Fach können maximal 60 Punkte erreicht werden: • Jedes Prüfungsergebnis zählt vierfach, • eine besondere Lernleistung zählt vierfach. • Insgesamt müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden.

  43. Abiturwertung - Zusatz Abiturbereich 1 • In den Prüfungsfächern darf keiner der Kurse und keine Abiturprüfung (einschließlich der besonderen Lernleistung) mit null Punkten abgeschlossen worden sein. • In drei Prüfungsfächern - darunter einem LK - müssen im Abitur mindestens 5 Punkte erreicht werden. • In jedem schriftlichen Fach kann eine mündliche Zusatzprüfung angeordnet oder beantragt werden.

  44. Abiturwertung - Zusatz Abiturbereich 2 • Wird eine schriftliche Prüfung mit 0 Punkten beurteilt, muss eine mündliche Zusatzprüfung stattfinden. • Wird im vierten oder fünften Prüfungsfach (nicht in beiden!) eine Prüfung mit null Punkten abgeschlossen, so entscheidet der Prüfungsausschuss auf der Grundlage der insgesamt erzielten Ergebnisse, ob eine mündliche Nachprüfung innerhalb von drei Unterrichtswochen angeboten wird.

  45. Abiturwertung - Zusatz Abiturbereich 3 • Wird in einem Fach sowohl schriftlich als auch mündlich geprüft, wird das Gesamtergebnis für dieses Fach (gemäß Anlage 10a) nach der Formel P = (2s + m) x 4/3 berechnet. (Gerundet wird erst am Schluss! Dies ist das vierfache Ergebnis!)(P = endgültige Punktsumme aus der schriftlichen und der mündlichen Prüfung im Fach, s = Punktzahl der schriftlichen Prüfung im Fach, m = Punktzahl der mündlichen Prüfung im Fach) • Dies gilt auch bei Zusatzprüfungen für mündliche Prüfungen.

  46. Abiturdurchschnittsnote Diese berechnet sich aus der Gesamtqualifikation mit folgender Tabelle:

  47. MöglicheAbschlüsse • Allgemeine Hochschulreife • Fachhochschulreife

  48. Fachhochschulreife I • 2 Halbjahre in der Qualifikationsphase (Stufen Q1-Q4) mit einem gewissen Notendurchschnitt: • 11 Grundkurse mit insgesamt mindestens 55 Punkten in der einfachen Wertung, • in beiden Leistungsfächern mit je zwei Kursen mindestens 40 Punkte in der zweifachen Wertung • Unter den einzubringenden Kursen müssen sich je zwei Halbjahreskurse in Deutsch, einer Fremdsprache, Politik und Wirtschaft oder Geschichte, Mathematik und einer Naturwissenschaft befinden • In zwei der vier anzurechnenden Leistungskurse und in sieben der elf anzurechnenden Grundkurse müssen mindestens je fünf Punkte der einfachen Wertung erreicht sein • Die Halbjahre müssen aufeinanderfolgen!

  49. Fachhochschulreife II • Praktischer Teil:Berufsausbildung (oder Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst) oder einjähriges Praktikum in einem anerkannten Ausbildungsberuf (s. nächste Folie) oder freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr. • Zivil- oder Wehrdienst wird bis zu 6 Monaten, mehr als 18-monatiger freiwilliger Militärdienst mit bis zu 12 Monaten angerechnet. • Das Praktikum (oder vergleichbare Tätigkeiten) können erst nach Ende der Schulzeit begonnen werden. • Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird mindestens in den Ländern Baden-Württemberg, Bremen, Brandenburg, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gegenseitig anerkannt.

  50. Das Praktikum... • ... soll Einblicke in unterschiedliche Arbeitsbereiche und -abläufe bieten und das Kennen lernen und Erproben vielfältiger Arbeitsmethoden ermöglichen. Die wöchentliche Arbeitszeit der Praktikantinnen und Praktikanten richtet sich nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen. Nach Beendigung des Praktikums erstellt der Betrieb eine Bescheinigung und ein Zeugnis, das neben der fachlichen Qualifikation auch die folgenden Gesichtspunkte umfasst:- Präsenz und Leistungsbereitschaft,- selbständiges Arbeiten und kreatives Problemlösungsverhalten,- Kooperations- und Teamfähigkeit,- Verantwortungsbewusstsein und Verantwortungsbereitschaft.

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