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Wichtige Fragen eines Mittelständlers beim Markteintritt in China. Einführung in die Problematik Vorüberlegungen zu China Struktur eines Engagements / Haftung Rechnungslegung Finanzierung Versicherung Steuern. Teil 1 Was man sich vorher überlegen sollte. Markt und Wettbewerb.
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Wichtige Fragen eines Mittelständlers beim Markteintritt in China
Einführung in die Problematik Vorüberlegungen zu China Struktur eines Engagements / Haftung Rechnungslegung Finanzierung Versicherung Steuern
Markt und Wettbewerb Wer seinen spezifischen Markt nicht kennt, hat so gut wie keine Chance. Das gilt erst recht für China
Markt und Wettbewerb • Einstiegs-Szenario ist oft eine single-source-Situation oder Produktion für nur einen Kunden • Welche Gründe treiben die Entscheidung zu einem Engagement in China an ? • Gibt es Alternativen ? • Breiter Beschaffungsmarkt für Lohnfertigung • Strategische Allianzen versus Alleingang
Kernfragen eines Businessplansin Bezug auf China-Engagement • Markt und Wettbewerb • Ressourcen-Management / Personal • Produktportfolio in D und CN, Vertrieb • Kalkulation • Kapitalbindung und Finanzierung
Ressourcenmanagement • Familiäre Umgebung der Führung • Ersatz in D für den China-Verantwortlichen • Stabilität der Geschäftsprozesse in Deutschland
Produktportfolio • Der Zugriff auf eine eigene Produktion in China verändert das Produktportfolio in Deutschland • Reine Billigproduktion versus Entwicklung und Aufbau eines Kompetenzzentrums • Kundenorientierte Produkte: muss das Produkt für den chinesischen Markt gleich gut sein, wie für den deutschen Markt?
Kalkulation • Produktivität bei einfachen Tätigkeiten ist in China höher als in Deutschland • Bei komplexen Tätigkeiten ist die Produktivität in China geringer Preisvorteil = Preisdruck bei Produktion in China
Kalkulation • Logistikkosten bei Produktion in Deutschland ca. 6 %; in China entlang der Küste ca. 22 % , im Binnenland ca. 40 % • Investitionen bei Import teurer als zuhause • Immobilien / Mieten oft höher als in Deutschland • Personalkosten regional stark unterschiedlich
Kapitalbindung Kapitalbedarf = Investition + working capital
Kapitalbindung • Infolge Logistik / Transport befindet sich immer Ware unterwegs • Risk-management erfordert höhere Vorratshaltung • Forderungslaufzeiten in China sehr lange
Standardfall Die Entscheidung für China ist gefallen. Es soll eine Tochtergesellschaft in China gegründet werden, die Rechtsform ist noch offen China- Gesellschaft 100% A- GmbH
Folgen einer 100% Tochter • Entstehung eines Konzerns • Konzernhaftung • Erweiterter nationaler Jahresabschluss • Eigene / separate Prüfungspflicht für die Konzernbilanz • Eigenschaft „KMU“ gefährdet • Dadurch Fördergelder, KfW-Kredite in Frage • Erweiterte steuerliche Pflichten • ggf. neue Größenordnung hinsichtlich steuerlicher Betriebsprüfung
Alternative Lösung Die Konzernbildung lässt sich verhindern: • Parallele Struktur aufbauen z.B. über Holding in D, in der Schweiz oder in Hongkong
D CH Parallel-Struktur vermeidet Konzern Holding A- GmbH 100% China- Gesellschaft
Rechtsformen in China • Representive office • WOFE: Wholley Owned Foreign Enterprise • FICE: Foreign Invested Comercial Enterprise • Joint Venture
Vorteile Keine Stammkapital Dauerhafte Repräsentanz Kontaktaufbau Recherche / Monitoring Eigenes Personal vor Ort Steuerbefreiung möglich Nachteile Kein operatives Geschäft Haftung des Stammhauses Personal über FESCO Kostenträchtig Steuern nach cost+Methode Steuern Chief representive representive office
WOFE ( 100% Tochter) • Für nahezu alle Geschäftszweige erlaubt • Rechtsverständnis analog GmbH • Board of directors, bzw. bei Umsatz < 1 Mio. RMB nur „acting director“ statt board. • Gesetzlicher Vertreter = chairman • Neu: Aufsichtsrat (supervisor board) • Gesellschafterversammlung bei mind. zwei Gesellschaftern
Vorteile zügige Gründung, da keine Verhandlung mit chinesischem Partner Flexible Unternehmensführung ev. Schutz von know-how Nachteile Mindeststammkapital Personalaufbau Teilweise Beschränkung in der Zulassung (z.B. Automotive nur als JV) WOFE (100% Tochter)
FICE (Handelsgesellschaft) • Geschäftsgegenstand : Distribution“ • Binnenhandel mit Waren in China • Einzelhandel • Großhandel • Provisionsgeschäfte • Franchising • Keine lokalen Beschränkungen
FICE in Zollfreihandelszone • Spezielle Freihandelszonen eingerichtet • Unternehmensgegenstand: international trading & simple processing • Einfuhrabgaben erst bei Verlassen des Zollfreigebiets
Joint Venture Gemeinschaftsunternehmen mit chinesischem Partner Equity Joint Venture In der Praxis wichtigste Form Contractual Joint Venture
Business-scope Der business-scope als Grundlage der business-license bestimmt den abschließenden Rahmen dessen, was dem Unternehmen an Tätigkeit erlaubt ist. Steuerliche und örtliche Rahmenbedingungen sind regelmäßig an den business-scope geknüpft. Verstöße können zum Entzug der Geschäftslizenz führen und berühren auch das Strafrecht
Business-scope • Produktion • Handel • Produktion und Handel • Dienstleistung
scope: reine Produktion • Wertschöpfungsanteil China mind. 20% (in Europa: 40%). Kriterium: Änderung von Produkt A in Produkt B. Zusammensetzen von Baugruppen kann als Produktion anerkannt werden, muss aber nicht • Zugelassen nur in speziellen Districten • Keine Handelsgeschäfte erlaubt • Besondere steuerliche Förderung (2+3) • Encouraged Status nach Errichtung • i.d.R. WOFE zu empfehlen
scope: Produktion und Handel • Bei Handelsumsatz > 30% ist kein Status als Produktionsgesellschaft • Keine tax rule applies 2+3 • Kein encouraged status (Einfuhr von Maschinen nicht zoll- und USt-frei) • i.d.R WOFE zu empfehlen, besser WOFE + FICE
scope: reiner Handel • Offshore-Struktur in der Schweiz mit Zwischenhandelsgesellschaft • In China als FICE zu empfehlen
scope: Dienstleistung • Rep.officeSteuerbefreiung möglich • Shanghai: Steuervorteile, obwohl nicht im Gesetz geregelt (15 % CIT statt 33%)
Haftung des Unternehmens • Haftung mit dem gesamten Vermögen= Gründungskapital + nicht ausgeschüttete Gewinne • Spezielles Thema: Produkthaftung • risk-management hat hohe Bedeutung • Versicherungswesen in China ¹Europa
Haftung des Konzerns Der Konzern haftet i.d.R. unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten des untergeordneten Unternehmens Konzernbildung immer bei einheitlicher Leitung und Beteiligung ab 25%
Gesellschafterhaftung in D + CN • Gesellschafterdarlehen werden ev. zu Haftkapital (§ 32a GmbHG); dies gilt auch für Geschäftsgebäude im Privatbesitz • Rückzahlung bereits erhaltener Zinsen, Mieten und nicht gutgläubiger Ausschüttungen nach § 32a GmbHG • Insolvenzrisiko des „Konzerns“ wegen Überschuldung erhöht sich, dadurch Verlust der Beteiligung möglich • In China gilt ab 2006 eine normierte Gesellschafterhaftung
Haftung des Geschäftsführers • Verpflichtung auf Satzung und Dienstvertrag • gesetzliche Pflichten nach deutschem Recht • Verstöße gegen chinesisches Recht
Finanzplanung Investitionsplanung Eigeninvestition / Sacheinlage / Leasing Einfluss auf Höhe des Stammkapitals Erfolg: G+V-Planung Gesucht: Erfolg Liquiditätsplanung: Kapitalbedarf in der Zeitreihe Importquote bei encouraged status oft max. 70-80 % des Stammkapitals Kapitalaufbringung: Eigenmittel / Fremdmittel Bilanzplanung gesucht: Kapitalbindung: Total investment = registred capital + working capital
Finanzierung durch Eigenmittel • Die Höhe der Investition hat Einfluss auf das Stammkapital. Bei Investitionen bis 3 Mio. $ müssen mindestens 70% der Investition muss durch Eigenkapital unterlegt sein.bei 3-10 Mio. $ analog 50% • Darüber hinaus sind Gesellschafterdarlehen möglich in Höhe von max. 30% bzw. 50% der Investitionen, alternativ Bankdarlehen
Gesellschafterdarlehen • Müssen angemeldet und registriert werden vor Einzahlung bei der SAFE (State Administration for Foreign Exchange). • Rückzahlung gemäß Vereinbarung bedarf der Genehmigung der SAFE wie alle Auszahlungen) • Problem bei Nachinvestitionen wegen Verhältnis 70/30 • Lieferantenkredit über 6 Monate gilt als Darlehen / Rückzahlverbot wenn nicht vorher angemeldet und 70/30 gewahrt
Sacheinlagen • Anrechnung der eingebrachten Wirtschaftsgüter auf das Stammkapital ist möglich • Voraussetzungen, Folgen • Import gebrauchter Maschinen nur u.E. zulässig • Wertgutachten mit genauester Dokumentation • Genehmigung erforderlich • Festlegung in der Satzung • Rückführung der Maschinen schwierig und teuer
Finanzierung der Investition • Vorsteuer (VAT) auf Anlagevermögen wird i.d.R. nicht erstattet • Import von Anlagegütern kostet ca. 32% (Zoll 15%und VAT 17%) • Eigengenutzte Betriebsanlagen im Rahmen der Gesamtinvestitionssumme dürfen bei Gewährung des „encouraged status“ zoll- u. einfuhr-umsatzsteuerfrei eingeführt werden
Vorteilhafte Gestaltung • Investitionsgüter (neu) kauft der Gesellschafter und bringt diese in das chinesische Unternehmen ein. Import gebrauchter Maschinen ist nur in Ausnahmefällen möglich und zu empfehlen. • Dadurch Vorsteuerabzug in Europa, keine Einfuhrabgaben in China
Bankdarlehen • Bei start-ups keine Finanzierung durch Banken in China ohne ausreichende Sicherheiten im Heimatland i.d.R. in Form einer Garantie • Bevor eine Firma überhaupt einen Kredit aufnimmt, muss sie sich bei der People's Bank of China (=Zentralbank) als Kreditnehmer registrieren. • Bei einmal erteilter Genehmigung sind spätere Aufstockungen leichter möglich
Bankdarlehen • Kredite bzw. das Kreditlimit werden von der Bank an die SAFE gemeldet • Die Zentralbank führt eine Kreditdatenbank, welche täglich von den Banken mit neuen Daten gepflegt wird. • Jede Überweisung wird gemeldet und registriert
Sinnvolles Mindestpaket • Betriebshaftpflicht (third party company liability) • Schützt Arbeitnehmer und Kunden • Produkthaftpflicht • Elementarschäden Sachversicherung (property all risk) • Nur Zusätze zur property all risk zu haben: • Betriebsunterbrechung und Elektronikversicherung
Schwer versicherbare Risiken • Betriebsunterbrechung für supplier • Problem wenn nur ein Kunde vorhanden ist und dieser z.B. durch Brand ausfällt • Vermögenschadenhaftpflicht
D Rechnungslegung / Jahresabschluss Einzelbilanzen nach jeweils nationalem Recht • In Landessprache • In Landeswährung • Prüfungspflicht nach nationalem Recht und
Konzernbilanz Anlagevermögen D EK-Quote 20% Eigenkapital fix Bilanzsumme D Umlaufvermögen D Fremdkapitalkapital D + Anlagevermögen C EK-Quote neu X% Bilanzsumme China Umlaufvermögen C Fremdkapitalkapital C = Bilanzsumme Konzern