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Zeitlicher Ablauf im Abitur 2012 (Änderungen vorbehalten). 19.01.2012 Eintragung der Noten des 3. Schulhalbjahres 23.01.2012 1. Überprüfung der Abiturzulassung 27.01.2012 Ausgabe der Zeugnisse des 3. Schulhalbjahres 19.03.2012 Eintragung der Ergebnisse des 4. Schulhalbjahres
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Zeitlicher Ablauf im Abitur 2012(Änderungen vorbehalten) • 19.01.2012 Eintragung der Noten des 3. Schulhalbjahres • 23.01.2012 1. Überprüfung der Abiturzulassung • 27.01.2012 Ausgabe der Zeugnisse des 3. Schulhalbjahres • 19.03.2012 Eintragung der Ergebnisse des 4. Schulhalbjahres • 13.04.2012 10:00 Uhr; Abgabe der Schülermeldungen zum Abitur • 17.04.2012 1. Konferenz der PK; Zulassung zum Abitur • 19.04.2012 Mitteilung an die Schüler über Zulassung; Zeugnisausgabe; Ende des 4. Schulhalbjahres • 21.04.2012 Schriftliche Abiturprüfungen • - 11.05.2012 Deutsch: Sa, 21.04.12; Biologie: Mo, 23.04.12; BRC, IT, GP : Fr, 27.04.12; Englisch: Do, 03.05.12; Mathematik: Di, 08.05.12; VW, BV, IV : Fr, 11.05.12 • 22.05.2012 (-25.05.2012) Mündliche Prüfungen im P5-Fach • 21.06.2012 2. Konferenz der PK • 25.06.2012 Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen • 26.06.2012 Beratung der Schülerinnen und Schüler • 27.06.2012 bis 10:00 Uhr; Abgabe der freiwilligen Meldungen für zusätzliche Prüfungen • 02.07.2012 Zusätzliche mündliche Prüfungen;(02.07.2012) 3. Konferenz der PK, Beschluss über Endergebnisse • 07.07.2012 Ausgabe der Zeugnisse
Zulassung zum Abitur • Block 1 Von den 28 einzubringenden Schulhalbjahresergebnissen in einfacher Wertung, darunter die Ergebnisse des 3. – 5. Prüfungsfaches, müssen mindestens 24 Kurse mit 05 Punkten und mehr bewertet worden sein. Von den 8 einzubringenden Ergebnissen des 1. und 2. Prüfungsfaches in zweifacher Wertung müssen • mindestens 5 Kurse mit 05 Punkten und mehr bewertet worden sein. • Insgesamt müssen im Block 1 200 Punkteerreicht werden!
Bestehen des Abiturs • Block 2- Die Prüfungsergebnisse in den 5 Prüfungsfächern invierfacher Wertung.- Es müssen insgesamt mindestens 100 Punkte erreicht werden.- Dabei müssen in 3 Prüfungsfächern, darunter im 1. oder 2. PF, jeweils mindesten 20 Punkte erreicht worden sein. • Das Abitur ist bestanden, • wenn in beiden Blöcken die Bedingungen erfüllt sind.
Die Punktzahl der Gesamtqualifikation wird wie folgt berechnet: 1. Block I E I = 40 * P ÷ 44 E I = Ergebnis Block I P = Punktsumme durch Addition der 36 Schulhalbjahresergebnisse unter Berücksichtigung der zweifachen Gewichtung der 8 Ergebnisse des ersten und des zweiten Prüfungsfachs und der einfachen Gewichtung der übrigen 28 Schulhalbjahresergebnisse 2. Block II E II = 4 x (PF 1 + PF 2 + PF 3 + PF 4 + PF 5) E II = Ergebnis Block II PF 1 bis PF 5 = Ergebnisse der Abiturprüfung in den fünf Prüfungsfächern 3. Gesamtpunktzahl E = E I+E II E = Gesamtpunktzahl für die Durchschnittsnote Treten bei der Berechnung der Ergebnisse nach der Berechnungsformel in Nummer 1 Bruchteile auf, so wird nach dem üblichen mathematischen Verfahren gerundet.
Zusätzliche Mündliche Prüfungen • Jeder Schüler kann sich in allen Fächern der schriftlichen Prüfung zusätzlich zur mündlichen Prüfung melden. Diese ändern nicht das Ergebnis der schriftlichen Prüfung, sondern können die Gesamtqualifikation verändern . • Formel: • Hinweis: • Der Prüfungsausschuss kann in bestimmten Fällen zusätzliche mündliche Prüfungen ansetzen.(z. B. bei großer Differenz zwischen der Durchschnittsnote der Schulhalbjahre und dem Ergebnis im Abitur)
BBS Papenburg - Berufliches Gymnasium Wirtschaft - -Einbringungsverpflichtung in Block I ab Schuljahr 2009/2010 ohne Verpflichtung zur 2. Fremdsprache- 1 2. und 3. Prüfungsfach sind austauschbar. 2 Spanisch ist freiwillig. 3 Die Schulhalbjahresergebnisse aus Klasse 12. 4 Zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse des Faches Praxis oder zwei Ergebnisse der Fächer Sport oder zweiter Fremdsprache. 5 4. und 5. Prüfungsfach sind austauschbar (bis Ende 12/2) Stand 13.01.2011
BBS Papenburg Berufliches Gymnasium Wirtschaft-Einbringungsverpflichtung in Block I ab Schuljahr 2009/2010 mit Verpflichtung zur 2. Fremdsprache 1 2. und 3. Prüfungsfach sind austauschbar. 2 Ist Englisch Prüfungsfach, müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse in Spanisch nach Wahl eingebracht werden. 3Die Schulhalbjahresergebnisse aus Klasse 12. 4 Zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse des Faches Praxis oder zwei Ergebnisse der Fächer Sport oder zweiter Fremdsprache. 5 4. und 5. Prüfungsfach sind austauschbar (bis Ende 12/2) Stand 13.01.2011
BBS Papenburg Berufliches Gymnasium Technik -Einbringungsverpflichtung in Block I ab Schuljahr 2009/2010 ohneVerpflichtung zur 2. Fremdsprache- 1 2. und 3. Prüfungsfach sind austauschbar. 2 Spanisch ist freiwillig. 3 Die Schulhalbjahresergebnisse aus Klasse 12. 4 Zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse des Faches Praxis oder zwei Ergebnisse der Fächer Sport oder zweiter Fremdsprache. Stand 13.01.2011
BBS Papenburg Berufliches Gymnasium Technik -Einbringungsverpflichtung in Block I ab Schuljahr 2008/2009 mit Verpflichtung zur 2. Fremdsprache- 1 2. und 3. Prüfungsfach sind austauschbar. 2 Ist Englisch Prüfungsfach, müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse in Spanisch nach Wahl eingebracht werden. 3 Die Schulhalbjahresergebnisse aus Klasse 12. 4 Zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse des Faches Praxis oder zwei Ergebnisse der Fächer Sport oder zweiter Fremdsprache. Stand 13.01.2011
BBS Papenburg Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales (Gesundheit-Pflege) -Einbringungsverpflichtung in Block I ab Schuljahr 2009/2010ohneVerpflichtung zur 2. Fremdsprache- 1 2. und 3. Prüfungsfach sind austauschbar. 2 Spanisch ist freiwillig. 3 Die Schulhalbjahresergebnisse aus Klasse 12. 4 Zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse des Faches Praxis oder zwei Ergebnisse der Fächer Sport oder zweiter Fremdsprache. Stand 13.01.2011
BBS Papenburg Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales (Gesundheit-Pflege) -Einbringungsverpflichtung in Block I ab Schuljahr 2009/2010 mitVerpflichtung zur 2. Fremdsprache- 1 2. und 3. Prüfungsfach sind austauschbar. 2 Ist Englisch Prüfungsfach, müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse in Spanisch nach Wahl eingebracht werden. 3 Die Schulhalbjahresergebnisse aus Klasse 12. 4 Zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse des Faches Praxis oder zwei Ergebnisse der Fächer Sport oder zweiter Fremdsprache. Stand 13.01.2011
Belehrung gem. EB-AVO-GOFAK zu §9 AVO-GOFAK • Wird eine Prüfungsleistung ohne wichtigen Grund nicht oder verspätet erbracht, wird sie mit 0 Punkten bewertet. (PK entscheidet über Anerkennung des „wichtigen Grundes“) • Es darf nur von der Schule geliefertes und gekennzeichnetes Papier verwendet werden • Der Prüfungsraum darf von den Prüflingen nur einzeln und für kurze Zeit verlassen werden • Wer die Arbeit abgibt, muss das Schulgelände verlassen • Es dürfen nur die bei der Prüfungsaufgabe angegebenen Hilfsmittel verwendet werden (Rechtschreibduden aber immer) • Versucht ein Prüfling das Ergebnis seiner Prüfung durch Täuschung zu beeinflussen, so wird der Prüfungsteil i. d. R. mit 00 Punkten bewertet, in schweren Fällen das Abitur für nicht bestanden erklärt. (Gilt bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Ergebnisses) • Stört ein Prüfling die Prüfung nachhaltig, so kann die PK den Prüfling von der weiteren Prüfung ausschließen und die Prüfung für nicht bestanden erklären.