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Förderprogramme Wohnungswirtschaft 2007 VwV Mehrgenerationenwohnen VwV Energetische Sanierung Mietwohnungsbau I und Städtebauförderung Uwe Lehmann. Inhalt. I. Programmziel/ Grundlagen. II. Zuwendungsvoraussetzungen. III. Antrags- und Bewilligungsverfahren.
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Förderprogramme Wohnungswirtschaft 2007 • VwV Mehrgenerationenwohnen • VwV Energetische Sanierung • Mietwohnungsbau I und Städtebauförderung • Uwe Lehmann
Inhalt I. Programmziel/ Grundlagen II. Zuwendungsvoraussetzungen III. Antrags- und Bewilligungsverfahren IV. Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung
ABCDEF I. Programmziel / Grundlagen (a) • Förderziel • MGW Anpassung innerstädtischer Wohnquartiere an sich ändernde Wohnbedürfnisse mit dem Schwerpunkt, älteren Menschen, Familien mit Kindern und Menschen mit Behinderung adäquaten Wohnraum zur Verfügung zu stellen • ES Unterstützung der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden auf Basis einer energetischen Bewertung • Fördergegenstand • Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden • Zuwendungsempfänger • Eigentümer von Wohngebäuden oder einer Wohnung
ABCDEF I. Programmziel / Grundlagen (b) Projektförderung (ANBest-P; siehe VwV Punkt VI. 2.) De-minimis-Regelung (VO (EG) Nr. 1998/2006 der KOM vom 15.12.2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG- Vertrag auf De-minimis- Beihilfen öffentliche Darlehen (Ratendarlehen); über 50 T€ dingliche Sicherung an rangbereitester Stelle Anteilsfinanzierung bis zu 75 % (MGW) bzw. 90% (ES) der förderfähigen Kosten; max. 50.000 €/ WE(bei ES zzgl. Tilgungszuschuss von 500 €/ Gebäude für energetische Bewertung) LZ: 20 Jahre; max. 1 tilgungsfreies Jahr; 100% Auszahlung; Zinsstaffel
ABCDEF EXKURS: Beihilferelevanz der Förderprogramme- Gruppenfreistellungsverordnung für De-minimis-Beihilfen I - • Grundsatz: Staatliche Beihilfen, gleich welcher Art, welche bestimmte Unternehmen/ Produktionszweige begünstigen, sind mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar (Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag). • Notifizierung: Staatliche Beihilfen können ausnahmsweise genehmigt werden, wenn die KOM feststellt, dass diese mit dem gemeinsamen Markt zu vereinbaren sind (Einzelnotifizierung/ Notifizierung von Förderprogrammen). • De-minimis: Nach Einschätzung der KOM, beeinträchtigen Beihilfen mit einem Subventionswert von bis zu 200 T€ innerhalb von drei Jahren(lfd. sowie die beiden vorangegangenen Steuerjahre), den Handel zwischen den Mitgliedsstatten nicht. • Folge: Beihilfen müssen bei der KOM nicht angemeldet und von dieser nicht genehmigt werden (unabhängig von der Beihilfeart)
ABCDEF EXKURS: Beihilferelevanz der Förderprogramme- Gruppenfreistellungsverordnung für De-minimis-Beihilfen II - • Gemeinsam mit dem Darlehensantrag wird die „Erklärung über bereits erhaltene bzw. beantragte De-minimis-Beihilfen“ eingereicht • SAB errechnet für jedes auszureichende (öffentliche) Darlehen den Beihilfewert • Berechnung des Effektivzinssatzes • Berechnung des Bruttosubventionsäquivalents (BSÄ) unter Nutzung des EU-Referenzzinssatzes • REGELFALL, Referenzzinssatz= 9,42% p.a. (+400 BP) • Darlehen ohne Besicherung • Darlehen mit dinglicher Besicherung an „rangbereiter“ Stelle • AUSNAHME, Referenzzinssatz= 5,42% p.a. • Kunden mit ausreichender Bonität • werthaltige Sicherheiten 100 % BLW • Bsp. BSÄ 44,437872% * Darl.betrag 1.500 T€= Beihilfewert 666,6 T€
ABCDEF EXKURS: Beihilferelevanz der Förderprogramme- Gruppenfreistellungsverordnung für De-minimis-Beihilfen III - Der Darlehenbetrag ist ggf. dem maximal noch möglichen Beihilfewert anzupassen (Kürzung). SAB erstellt die „De-minimis-Bescheinigung für das Unternehmen“
Inhalt I. Programmziel/ Grundlagen II. Zuwendungsvoraussetzungen III. Antrags- und Bewilligungsverfahren IV. Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung
ABCDEF II. Zuwendungsvoraussetzungen • Wohngebäude muss in einem Gebiet liegen, welches als konsolidiert bzw. konsolidierungswürdig ausgewiesen ist oder in der Innenstadt (Bestätigung der Gemeinde!) • MGW zukunftsorientiertes Nutzungskonzept • ES energetische Bewertung des Gebäudes durch einen Fachmann, nicht älter als 3 Jahre, [(1) Ist-Zustand (2) Sanierungsmaßnahmen (3) Berechnung der erzielbaren Energieeinsparungen]; nach Maßnahmeumsetzung müssen die Mindestanforderungen der EnEV unterschritten werden • Objektwirtschaftlichkeit muss dauerhaft gewährleistet erscheinen • Wohnraum darf für die kommenden 15 Jahre nicht zum Abriss vorgesehen sein oder einer anderen Nutzung zugeführt werden • Vorhaben darf öffentlich- rechtlichen Vorschriften nicht widersprechen • Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben
Inhalt I. Programmziel/ Grundlagen II. Zuwendungsvoraussetzungen III. Antrags- und Bewilligungsverfahren IV. Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung
ABCDEF III. Antrags und Bewilligungsverfahren- Antragserfassung MGW - • Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität (FÖRDERFÄHIGKEIT), insbesondere: • vollständiges, rechtsverbindlich unterzeichnetes Antragsformular • Bestätigung der Gemeindeverwaltung unter Punkt 8 • gesellschaftsrechtl.-, Bonitäts-, Objektunterlagen soweit erforderlich • Nutzungskonzept! • statistisches Beiblatt • Erklärung über bereits erhaltene bzw. beantragte De-minimis-Beihilfen
ABCDEF III. Antrags und Bewilligungsverfahren- Plausibilitätsprüfung MGW - • Plausibilität: • Fördersatz eingehalten (Obergrenzen der Förderung)?- de-minimis Grenze (ein Jahr tilgungsfrei)„unbesicherte“ Darlehen: ca. 429 T€„besicherte“ Darlehen, ausreichende Bonität: ca. 759 T€- 75% der förderfähigen Ausgaben- maximal 50 T€/ WE • Wirtschaftlichkeitsberechung mathematisch richtig und sinnvoll (z.B. Nettokaltmieten und Bewirtschaftungskosten) • ggf. Unterlagen/ Antragsüberarbeitung nachfordern
ABCDEF III. Antrags und Bewilligungsverfahren- Nutzungskonzept MGW - • Nutzungskonzept (FÖRDERWÜRDIGKEIT) • „schlüssig und zukunftsorientiert“ (SMI) • kein „reines“ Alten- oder Jugendwohnen sondern „integrative generationsübergreifende Wohnformen“ • passt Nutzungskonzept zu den dargestellten Maßnahmen; sind die Maßnahmen geeignet das Förderziel zu erreichen? • erscheinen Maßnahmen/ Nutzungskonzept geeignet, ein langfristiges Wohnen im (gewohnten) Umfeld sicher zu stellen • wurden soziale Belange/ Bedürfnisse der Mieter berücksichtigt • Angabe der Kosten gemäß DIN 276 (Kosten im Hochbau)
ABCDEF III. Antrags und Bewilligungsverfahren- Prioritäten SMI MGW - • (vorrangig) kleinere Gebäude in der Innenstadt oder in gewachsenen Stadtteilkernen • (vorrangig) Schaffung von Gemeinschaftsräumen bzw. Familien- und Stadtteilzentren • Bewilligungssumme (soll) nicht größer als 200 T€ sein (aufgehoben) • Förderwürdigkeit- und fähigkeit des Vorhabens ist gegeben; die Prioritäten sind eingehalten Abstimmung mit SMI
ABCDEF III. Antrags und Bewilligungsverfahren- Bewilligung MGW - • Vorlage der Bewilligungsvorschläge in Listenform beim SMI inklusive der Nutzungskonzepte • nach „Informationsaustausch“ SAB – SMI Bewilligung der Darlehen • Erstellen Beschlussvorschlag
ABCDEF EXKURS: Vorfristiger Maßnahmebeginn • Voraussetzungen (VwV VI. Punkt 1) • formloser, begründeter Antrag • zeitlicher Aufschub nicht vertretbar • sachliche oder wirtschaftliche Gründe • Genehmigung (§ 44 SäHO Punkt 1.3) • die Finanzierung des Vorhabens muss - überschlägig – gesichert sein • die Maßnahme muss sachlich geprüft sein (Nutzungskonzept!) • im Risiko des Antragstellers
Inhalt I. Programmziel/ Grundlagen II. Zuwendungsvoraussetzungen III. Antrags- und Bewilligungsverfahren IV. Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung
ABCDEF IV. Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung (a) • Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme bzw. nach Baufortschritt (Bestätigung durch den Bauleiter oder Architekten!) • bei Darlehensbeträgen über 25 T€ sind bis zu 3 Teilauszahlungen zulässig („kann“) • Verwendungsnachweis ist mit Beantragung der Schlussrechnung ohne Einzelbelege zu erbringen [(1) Sachbericht (2) Finanzierungsplan (3) Baurechnung (4) Bestätigung Kostentrennung (5) Bestätigung durch externen Dritten, dass Maßnahmen entsprechend Bewilligung durchgeführt wurden] • die Gesamtausgaben sind je Wohngebäude aufgeschlüsselt nach Wohnungen darzustellen • es ist eine Baurechnung zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen
ABCDEF Aktuelle Termine Die derzeit für 2007/ 2008 zur Verfügung stehenden Mittel müssen • bewilligt sein bis zum 30.11.2007 • ausgezahlt sein bis zum 30.11.2008 www.mehrgenerationenhaeuser.de
ABCDEF EXKURS: Beihilferelevanz der Förderprogramme- Gruppenfreistellungsverordnung für De-minimis-Beihilfen -Beispielrechnung Beispiel: Antrag auf MGW i.H.v. 500 T€ der WG Glück Auf (1 J. tilg.frei) • „Erklärung über bereits erhaltene bzw. beantragte De-minimis-Beihilfen“ erklärter Beihilfewert: 120.000,00 €(freier Beihilfewert): 80.000,00 € • Subventionswertberechnung für Darlehensantrag (RZ EU= 9,42%) BSÄ 46,564993% * 500.000 €= 232.824,97 € errechneter Beihilfewert: 232.824,97 € Beihilfewert gesamt: 352.824,97 € Kürzungsbetrag: 152.824,97 € • Anpassung Darlehenbetrag an den max. noch mgl. Beihilfewert 80.000,00 € ./. BSÄ 46,564993%= 171.802,88 €Darlehensbetrag max.: 171.802,88 € Kürzung Darlehen um: 328.197,12 € • SAB erstellt die „De-minimis-Bescheinigung für das Unternehmen“Fördersumme: 171.802,88 €Beihilfewert: 80.000,00 €