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Folie 2. Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren. Zwingend anzuwenden in Betrieben mit 5 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmer/innenFreiwillig anzuwenden in Betrieben mit 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmer/innen und einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber. .
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