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Bündner NFA – Wie weiter?

Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Bündner NFA – Wie weiter?. Medienorientierung 26. März 2010. Regierungsrat, Dr. Martin Schmid. Ablauf. Ausgangslage Laufende Gesetzgebungsprojekte Abhängigkeiten zu Gesetzgebungsprojekten

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Presentation Transcript


  1. Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden Bündner NFA – Wie weiter? Medienorientierung26. März 2010 Regierungsrat, Dr. Martin Schmid

  2. Ablauf • Ausgangslage • Laufende Gesetzgebungsprojekte • Abhängigkeiten zu Gesetzgebungsprojekten • Neuauflage der Bündner NFA • Schlussbemerkung

  3. 1. Ausgangslage Volle Akzeptanz des Volksentscheids • Ablehnung mit 50,8 Prozent Nein-Stimmen • Ablehnung betrifft Gesamtprojekt mit sämtlichen Gesetzen und grossrätlichen Verordnungen • Handlungsbedarf im Bereich des Finanzausgleichs und der Finanzentflechtung ist grundlegend und unbestritten • Neuauflage der Bündner NFA ist notwendig

  4. Projekt Stand Gesetzgebung In Kraft Revision Schulgesetz Vernehmlassung erfolgt 1.9.2012 Pflegefinanzierung Vernehmlassung erfolgt 1.1.2011 Gebietsreformen Berichtsende Herbst 2010 Spitalfinanzierung Vernehmlassung Herbst 2010 1.1.2012 Vormundschaftswesen Vernehmlassung Herbst 2010 1.1.2013 Gesetzgebungsprojekte sind im Gange und umzusetzen (teilweise zwingende Bundesvorlagen) 2. Laufende Gesetzgebungsprojekte Voraussichtlicher Terminplan für laufende Gesetzgebungsprojekte

  5. 2. Laufende Gesetzgebungsprojekte Keine sofortige Wiederaufnahme möglich • Bundesrechtlich dringende Revisionsprojekte im Gesundheits-bereich sind im Gange und umzusetzen • Die Revision des Schulgesetzes soll nicht verzögert werden • Nötige inhaltliche Abstimmung zwischen neuer NFA und den anstehenden Projekten bei zeitgleicher Bearbeitung nicht möglich • Laufende Projekte sind vorgängig abzuschliessen • Eine neue Bündner NFA hängt mit anderen Gesetzgebungsprojekten eng zusammen

  6. 3. Abhängigkeiten zu Gesetzgebungsprojekten • Verflechtungen des Finanzausgleichs • Zweck des Finanzausgleichs: • Milderung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden. • Notwendigkeit des Finanzausgleichs: • Enormes Gefälle zwischen den Gemeinden (Ferrera hat 30 mal mehr Einnahmen pro Kopf als Duvin) • Ausdehnung des Finanzausgleichs: • Betroffen sind alle grösseren Aufgabenbereiche von Kanton und Gemeinden sowie über 20 verschiedene Gesetze

  7. 3. Abhängigkeiten zu Gesetzgebungsprojekten Heutiger Finanzausgleich im engeren Sinne

  8. 3. Abhängigkeiten zu Gesetzgebungsprojekten Der indirekte Finanzausgleich • Alle zwei Jahre teilt die Regierung die Gemeinden in fünf Finanzkraftgruppen ein • Beispiel-Gemeinden zur Einteilung für die Jahre 2010-2011: • FK-Gruppe 1: Arosa, Marmorera, St. Moritz, • FK-Gruppe 2: Davos, Domat Ems, Zernez • FK-Gruppe 3: Igis, Paspels, Savognin • FK-Gruppe 4: Almens, Obersaxen, Val Müstair • FK-Gruppe 5: Avers, Mutten, Safien

  9. 3. Abhängigkeiten zu Gesetzgebungsprojekten Indirekter Finanzausgleich im Bereichder Volksschule • Schülerpauschale an Primarschulen: • Beitragssatz nach Finanzkraft (FK): 20% bis 55% • Für Gemeinden der FK-Gruppe 1 Fr. 1'011.- • Für Gemeinden der FK-Gruppe 2 Fr. 1'415.- • Für Gemeinden der FK-Gruppe 3 Fr. 1'870.- • Für Gemeinden der FK-Gruppe 4 Fr. 2'325.- • Für Gemeinden der FK-Gruppe 5 Fr. 2'871.- • Der Pauschalbeitrag beträgt gut 40 Mio. Franken pro Jahr, davon 16 Mio. in Form von FK-Zuschlägen • Die Schülerpauschale dient dem Finanz- & Lastenausgleich und eine Aufgabe der FK-Abstufung erfordert neue Ausgleichsgefässe

  10. Zu regelnde Punkte im Schulgesetz mit Einfluss auf die Finanzierung von Kanton und Gemeinden - Beispiele Besoldungsvorgaben für Lehrkräfte und Kantonsbeiträge Integrationsmassnahmen Pädagogisch-therapeutische Massnahmen Einführung von Blockzeiten und von Tagesstrukturen Finanzierung von Lehrerweiterbildung, Schulleitungen, Schulentwicklungsprojekten, Unterricht fremdsprachigen Kindern, Die Schulgesetzrevision ist vorweg zu verabschieden und der Finanzausgleich darauf abzustimmen 3. Abhängigkeiten zu Gesetzgebungsprojekten Abhängigkeiten Schulgesetzrevision und NFA

  11. 4. Neuauflage der Bündner NFA Bündner NFA II als Anschlusspaket • Es ist folgender Fahrplan vorgesehen: • Bis Ende 2011 Anstehende Reformprojekte geklärt • 2012 Neustart und Vernehmlassung • 2013 Botschaft im Grossen Rat • 2014 Eventuell Volksabstimmung • 1. Januar 2015 Einführung/Umsetzung der neuen Bündner NFA (Inkraftsetzung von Teilen per 1. Januar 2014) Neuauflage des Bündner NFA II kann frühestens im 2012 gestartet werden

  12. 4. Neuauflage der Bündner NFA Grundlegende Finanzausgleichs-Reform • Die Aufgabe des indirekten Finanzausgleichs ist nur als Ganzes möglich. Sie betrifft über 30 Beitragszahlungen in über 20 verschiedenen Aufgabenbereichen und Spezialgesetzen • Die Aufgabe des indirekten Finanzausgleichs bedingt eine vollständige Neugestaltung des direkten Finanzausgleichs • Die grundlegende Reform des Finanzausgleichs tangiert alle betroffenen Aufgabenbereiche Der bestehende Finanzausgleich lässt sich nur als Ganzes grundlegend erneuern

  13. 5. Schlussbemerkung • Bündner NFA II: • Neuauflage voraussichtlich im Jahr 2012 im Anschluss an • die Umsetzung der neuen Pflege- und Spitalfinanzierung • die Beratung des Gebietsreformberichts • und die Totalrevision des Volksschulgesetzes

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