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„Überschützt oder rechtlos? - Die Rechte der Verbraucher“ Zwischen Garantie, Rückgabe und Schadensersatz – Aktueller Rechtsschutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Gesprächskreis Verbraucherpolitik In der Friedrich-Ebert-Stiftung am 9. September 2008. Gliederung.
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„Überschützt oder rechtlos? - Die Rechte der Verbraucher“Zwischen Garantie, Rückgabe und Schadensersatz – Aktueller Rechtsschutz der Verbraucherinnen und Verbraucher Gesprächskreis Verbraucherpolitik In der Friedrich-Ebert-Stiftung am 9. September 2008
Gliederung I. Verbraucherpolitische Ziele II. Aktuelle Rechtslage 1. Herausforderungen für den Gesetzgeber 2. EU-Ebene a. Status quo b. Neuere Entwicklungen: Überarbeitung des Verbraucherschutzacquis 3. Nationale Rechtslage a. Systematik b. Verbraucherpolitisch bedeutsame Neuregelungen
Gliederung III. Kenntnis der Verbraucher von ihren Rechten IV. Rechtsdurchsetzung 1. Privatrechtliches System 2. Individueller und kollektiver Verbraucherschutz a. National b. EU-Ebene c. Haltung des BMELV
Verbraucherpolitische Ziele Verantwortungsvolle Verbraucherpolitik bedeutet: • Schaffung eines gesetzlichen Rahmens, der Verbraucherinteressen schützt • Herstellung von Transparenz und Stärkung von Wissen • Gewährleistung einer effektiven Rechtsdurchsetzung
Anforderungen an die Gestaltung der Rechtsordnung • Weiterentwicklung des europäischen Binnenmarktes • Globalisierung • Digitalisierung • Gesellschaftliche Veränderungen
Verbraucherschützende Vorschriften auf EU-Ebene Geregelt werden z.B. folgende Bereiche: • Gewährleistungsrechte beim Kauf (Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 1999/44/EG) • Elektronischer Geschäftsverkehr (Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr) • Haustürgeschäfte (Haustürgeschäftsrichtlinie 85/577/EWG) • Fernabsatz (Fernabsatzrichtlinie 97/7/EG) • Allgemeine Geschäftsbedingungen (Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln) • Pauschalreisen (Pauschalreiserichtlinie 90/314/EWG)
Verbraucherschützende Vorschriften auf EU-Ebene Verbraucherschutzvorschriften auf EU-Ebene setzen Mindeststandards EU-Mitgliedstaaten dürfen bei nationaler Rechts- setzung darüber hinaus gehen → Oftmals höheres Verbraucherschutzniveau in Deutschland
Überarbeitung des Verbraucherschutzacquis Grünbuch „Die Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz“ Anfang Februar 2007
Überarbeitung des Verbraucherschutz-acquis Inhalt: • Überprüfung von acht Verbraucherschutz-Richtlinien: Haustürwiderruf, Pauschalreise, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Timesharing, Fernabsatz, Preisangaben, Unterlassungsklagen und Verbrauchsgüterkauf • Kommission befürwortet Schaffung eines neuen horizontalen Regelwerks und Überarbeitung der Richtlinien mit dem Ziel einer umfassenden Vollharmonisierung
Überarbeitung des Verbraucherschutz-acquis Haltung des BMELV: • Ablehnung eines horizontalen Rechtsinstruments, das die allgemeinen rechtlichen Grundlagen für Verbraucherverträge umfassend regelt • Grundsätzlich soll an Prinzip der Mindestharmonisierung festgehalten werden • Vollharmonisierung nur bei eher technischen Fragen
Verbraucherschutzvorschriften in Deutschland Kein „Verbraucherschutzgesetz“ Regelungen in • BGB (z. B. AGB, Fernabsatz, Reisevertrag) • Spezialgesetzen (z. B. UWG, LFGB, VVG) Verbraucherpolitisch bedeutsame Neuerungen: • Internet-Abofallen: „Button-Lösung“ • Unerwünschte Telefonwerbung
Informationsquellen für Verbraucher • Verbraucherzentralen • Europäische Verbraucherzentren • Für den Verbraucherschutz zuständige Behörden von Bund und Ländern Auskunftsrecht nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Private Akteure im Zusammenhang mit der Rechtsdurchsetzung • Verbraucherzentralen der 16 Bundesländer und deren Spitzenverband, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) • Wettbewerbszentrale • Netz der Europäischen Verbraucherzentren • Ombudsstellen etc.
1965 1977 2000 Tradition kollektiver Rechtsschutzelemente in Deutschland
Tradition kollektiver Rechtsschutzelemente in Deutschland 2002 2004 2005 2006