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Wie läuft es in der Praxis? – Arbeitsmarktintegration, Aktivierung und soziale Stabilisierung im kommunalen Netzwerk der Landeshauptstadt Wiesbaden. Beitrag auf der Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung „Grundsicherung für Arbeitsuchende – Licht und Schatten“ am 10.03.2008 in Berlin .
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Wie läuft es in der Praxis? – Arbeitsmarktintegration, Aktivierung und soziale Stabilisierung im kommunalen Netzwerk der Landeshauptstadt Wiesbaden Beitrag auf der Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung „Grundsicherung für Arbeitsuchende – Licht und Schatten“ am 10.03.2008 in Berlin
Aktivierung der eHb 2005 – 2007 in Wiesbaden (Bestände Dez. d. J.)
Kummulierte Aktivierungen und Integrationen in Wiesbaden 2007 Nachhaltigkeit: > 75 % auch nach 12 Monaten kein SGB II
Eine zentrale Rolle hat das Fallmanagement in Wiesbaden „Zur schnellstmöglichen Überwindung der Hilfebedürftigkeit bedarf es einer maßgeschneiderten Ausrichtungder Eingliederungsleistungen auf den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Kernelement der neuen Leistung soll deshalb das Fallmanagement sein. Im Rahmen des Fallmanagements wird die konkrete Bedarfslage des Betroffenen erhoben; darauf aufbauend wird dann ein individuelles Angebot unter aktiver Mitarbeit des Hilfebedürftigen geplant und gesteuert.“ (Begründung zum SGB II; Allgemeiner Teil)
Bewerbersegmentierung über zielorientierte Eingliederungsstrategienz. B. für eHb > 25 Jahre
Beispielhafte Ergebnisse der Wiesbadener Kooperation im SGB II • Wiesbadener Kompetenzprofil und Qualitätsstandards für Vermittlungen, abgestimmte Qualifizierung und Stellenbesetzungsdienstleistungen • Gute Kooperation mit der Arbeitsagentur (z.B. Berufsberatung, Bildungsplanung, Verfahren für Saisonarbeitskräfte, Verfahren Reha) • Existenzgründungsberatung und -coaching von Existenzgründer/innen mit kommunaler Existenzgründungsagentur und Wirtschaftspaten/innen • Qualifizierungsprojekte mit regionalen ÖPNV-Unternehmen (Ausbildung Busfahrer/in) und der Logistikbranche (Ausbildung Fernfahrer/in) sowie breite Kooperation mit zahlreichen Zeitarbeitsfirmen • Projekte mit der kommunalen Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung(„Alltagsengel“, Integrationsbetrieb, Gesprächskreise mit Unternehmen) • Soziale Stadt und LOS-Programme sind eng mit dem Fallmanagement koordiniert
Beispielhafte Ergebnisse der Wiesbadener Kooperation im SGB II • Wiesbadener Kompetenzentwicklungsprogramm zur Berufsorientierung. Training und Übergangsmanagement der Schulsozialarbeit an den Haupt- und Gesamtschulen mit SGB III und SGB II-Trägern • Ausbildungsagentur ist beliehener Träger des Fallmanagement SGB II für die < 25 jährigen Arbeitsuchenden und gleichzeitig auch Fachstelle der Jugendberufshilfe SGB VIII; SGB VIII finanziert Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen für junge Menschen • Wiesbaden fördert im Rahmen der Hilfen zur Erziehung/der Jugendsozialarbeit SGB VIII über 400 außerbetriebliche Ausbildungsplätze für Benachteilgte in über 25 Berufen • Flankierende soziale Eingliederungsleistungen wie Kinderbetreuung, Schuldner- und Suchtberatung. Psychosoziale Hilfen und entwickelte Schnittstellen zur Kinder- und Jugendhilfe; eine für alle Dienste verbindliches Sozialraumprinzip fördert breite Kooperation der Dienste
Probleme der kommunalen Trägerschaft des SGB II in Wiesbaden • Hoher Qualifizierungsbedarf der Arbeitsuchenden • < 25 Jahre: 30 % ohne Schulabschluss, 48 % HSA • > 25-50 Jahre: 55 % ohne Berufsausbildung • Eine zunehmende Zahl von Personen ist nicht vermittelbar, arbeitsmarktpolitisch „austherapiert“ und benötigen stabile und kontinuierliche Teilhabe am Arbeitsleben zur sozialen Integration und Stabilisierung • ein zunehmender Anteil der „Working poor“ ist im komplexen Unterstützungssystem des SGB II fehlplatziert • Zunehmende Regulierung der lokalen Verfahrensweisen durch BMAS und BA, die häufig der Logik des SGB III folgt • § 51 b SGB II Datenübermittlungsvorgaben sind sehr aufwändig und strukturieren Leistungs- und Erfolgsbewertung nach SGB III-Verfahrenslogiken • Prüfungen des Bundesrechnungshofes und der BMAS-Prüfgruppe folgen z. T. der hergebrachten Verfahrenslogik und den Verordnungen der BA zum SGB III; „weitere Leistungen“ (§16 Abs.2 Satz 1) werden weitgehend eingeschränkt
Ich bedanke mich für Ihre AufmerksamkeitWeitere detaillierte Informationen zur Umsetzung des SGB II in Wiesbaden finden Sie unterwww.wiesbaden.de Suchstichwort Sozialplanung http://www.wiesbaden.de/loader.php?menue=/die_stadt/sozial_fam/menue.php&content=/die_stadt/sozial_fam/soz_planung/beschaeftigung_shop.php