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Mutterschutz und Elternzeit Checkliste für werdende Eltern. Impressum/Herausgeber: IG Metall, Richard-Wagner-Str.2, 93055 Regensburg, Tel. 0941-603960, regensburg@igmetall.de Verantwortlich: Jürgen Scholz, Redaktion: Frauenarbeitskreis der IG Metall Regensburg, Stand: 1.Januar 2010.
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Mutterschutz und Elternzeit Checkliste für werdende Eltern Impressum/Herausgeber: IG Metall, Richard-Wagner-Str.2, 93055 Regensburg, Tel. 0941-603960, regensburg@igmetall.de Verantwortlich: Jürgen Scholz, Redaktion: Frauenarbeitskreis der IG Metall Regensburg, Stand: 1.Januar 2010
Was ist das Elterngeld? Für Geburten ab dem 1. Januar 2010 können Eltern das Elterngeld beziehen. Bei Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro ersetzt es das nach der Geburt wegfallende Einkommen zu 67 Prozent. Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent: je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate. Für Nettoeinkommen ab 1.200 Euro und mehr vor der Geburt des Kindes sinkt künftig die Ersatzrate des Elterngeldes moderat von 67 auf 65 Prozent. Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag künftig vollständig als Einkommen angerechnet – dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro. Wer bekommt das Elterngeld? Das Elterngeld erreicht alle Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen und damit auf Einkommen verzichten. Teilzeittätigkeit neben dem Elterngeld bis zu 30 Stunden in der Woche ist möglich. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Partner reserviert. Das heißt: Zwölf Monate Elterngeld gibt es immer, egal welcher Elternteil sich um das Kind kümmert.
Hier können Sie ihre persönlichen Termine eintragen Geburtstermin: Beginn: Beginn: Elternzeit Schwangerschaft Mutterschutz ab Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres Zeit kann auch geteilt werden 6 Wochen vor der Geburt 8 Wochen nach der Geburt, 12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten Meldung beim Arbeitgeber, erst dann tritt MuSchG in kraft Beantragung der Elternzeit spätestens 7 Wochen vor gewünschten Beginn beim Arbeitgeber Termin: Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen (7 Wochen vor voraussichtlichem Geburtstermin) Termin: Antrag auf Elterngeld, max. bis zu 3 Monate rückwirkend ab Geburt des Kindes Beantragung Kindergeld Detailliertere Informationen zu den einzelnen Begriffen bitte der beiliegenden Checkliste für werdende Eltern entnehmen !
Checkliste Schwangerschaft / Mutterschutz / Elternzeit / Elterngeld (1)
Checkliste Schwangerschaft / Mutterschutz / Elternzeit / Elterngeld (2)
Checkliste Schwangerschaft / Mutterschutz / Elternzeit / Elterngeld (3)
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetztes (verabschiedet am 19. Dezember 2008) Erste Änderungen des BEEG beinhalten: • Einführung einer Mindestbezugsdauer für das Elterngeld von 2 Monaten Jeder Elternteil, der sich dann um die Kindererziehung kümmert, muss also mindestens zwei Monate aus dem Job aussteigen. • Flexibilisierung der Antragstellung auf Elterngeld Eltern können bis zum Ende des Bezugszeitraums ihren Elterngeldantrag einmalig ohne Angabe von Gründen ändern. Etwa wenn sich die berufliche Situation ändert. Die bereits bislang bestehende Härtefallklausel bleibt aufrechterhalten und ermöglicht eine zweite Änderung des Elterngeldantrag. Eine Änderung kann rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats verlangt werden, in dem der Änderungsantrag eingegangen ist. Sie ist außer in den Fällen besonderer Härte unzulässig, soweit Monatsbeträge bereits ausgezahlt sind. • Einführung einer „Großelternzeit“ Unter eng begrenzten Voraussetzungen wird auch Großeltern ein Anspruch auf Elternzeit gewährt. Dazu müssen die Großeltern allerdings mit ihrem Enkelkind in einem Haushalt leben, dieses Kind selbst betreuen und erziehen und entweder ein Elternteil des Kindes minderjährig sein oder aber sich im letzten oder vorletzten Jahr einer Ausbildung befinden, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde und die Arbeitskraft des Elternteils im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt. Der Anspruch besteht nur für Zeiten, in denen keiner der Elternteile des Kindes selbst Elternzeit beansprucht. Elterngeld können Großeltern ebenfalls weiterhin nicht beanspruchen, d.h. Großeltern müssen eine unbezahlte Auszeit nehmen.
Elterngeld-, Erziehungsgeldstellen, Aufsichtsbehörde Bayern Stand: 02.04.2007 Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie des Bundeserziehungsgeldgesetzes: Zentrum Bayern Familie und Soziales: Region Mittelfranken90429 Nürnberg, Bärenschanzstraße 8 aTel.: 0911/9 28-0, Fax: 0911/9 28-2401 oder -2406E-Mail: poststelle.mfr@zbfs.bayern.de Region Niederbayern84028 Landshut, Friedhofstraße 7Tel.: 0871/8 29-0, Fax: 0871/8 29-186 oder -187E-Mail: poststelle.ndb@zbfs.bayern.de Region Oberbayern95100 Selb, Gebrüder-Netzsch-Straße 19Tel. 0 9287/8 03-0, Fax 0 9287/8 03 - 598E-Mail: poststelle.ofr-selb@zbfs.bayern.deGeburtstag des Kindes 1. bis 5. eines Monats 93053 Regensburg, Landshuter Straße 55Tel. 0941/78 09-00, Fax 0941/78 09-1416E-Mail: poststelle.opf@zbfs.bayern.deGeburtstag des Kindes 6. bis 10. eines Monats 80335 München, Bayerstraße 32Tel:. 089/51 43 - 459 oder - 460, Fax: 089/51 43 - 494 oder - 495E-Mail: poststelle.obb2@zbfs.bayern.deGeburtags des Kindes 11. bis 20. eines Monats 80634 München, Richelstraße 17Tel. 089/1 30 62 - 0 oder - 4 90, Fax 089/1 30 62 ? 596E-Mail: poststelle.obb1@zbfs.bayern.de Geburtstag des Kindes 21. bis 31. eines Monats Region Oberfranken95447 Bayreuth, Hegelstraße 2Tel. 0921/605-1, Fax 0921/6 05-2911E-Mail: poststelle.ofr@zbfs.bayern.de Region Oberpfalz93053 Regensburg, Landshuter Straße 55Tel. 0941/7809-00, Fax 0941/7809-1414E-Mail: poststelle.opf@zbfs.bayern.de Region Schwaben86159 Augsburg, Morellstraße 30Tel. 0821/57 09-01, Fax 0821/57 09-3221E-Mail: poststelle.schw@zbfs.bayern.de Region Unterfranken97082 Würzburg, Georg-Eydel-Straße 13,Tel. 0931/41 07-01, Fax 0931/41 07-333 oder -343E-Mail: poststelle.ufr@zbfs.bayern.de Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeld- oder Erziehungsgeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeld- oder Erziehungsgeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an: Zentrum Bayern Familie und Soziales95447 Bayreuth, Hegelstr. 2Tel. 0921/6 05-03, Fax 09 21/6 05-39 03E-Mail: poststelle@zbfs.bayern.de Elterngeld-, Erziehungsgeldstellen, Aufsichtsbehörde Bayern Stand: Juli 2010 Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie des Bundeserziehungsgeldgesetzes: Zentrum Bayern Familie und Soziales: Region Oberpfalz93053 Regensburg, Landshuter Straße 55Tel. 0941/7809-00, Fax 0941/7809-1414E-Mail: poststelle.opf@zbfs.bayern.de Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeld- oder Erziehungsgeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeld- oder Erziehungsgeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an: Zentrum Bayern Familie und Soziales95447 Bayreuth, Hegelstr. 2Tel. 0921/6 05-03, Fax 09 21/6 05-39 03E-Mail: poststelle@zbfs.bayern.de