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Silvio Grauwiler, FALS

Tiefbauamt / Stab / Fachstelle Lärmschutz. Tiefbauamt / Fachstelle Lärmschutz FALS. ERFA-Tagung 2011. Neuere Bundesgerichtsentscheide BGE Tempo 30 auf Staatsstrassen. Silvio Grauwiler, FALS. Münsingen BE (2010) Projekt + Beschwerde.

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Presentation Transcript


  1. Tiefbauamt / Stab / Fachstelle Lärmschutz Tiefbauamt / Fachstelle Lärmschutz FALS ERFA-Tagung 2011 Neuere Bundesgerichtsentscheide BGE Tempo 30 auf Staatsstrassen Silvio Grauwiler, FALS

  2. Münsingen BE (2010)Projekt + Beschwerde • Vorhaben der GemeindeSanierung Ortsdurchfahrt: neben verschiedenen anderen Massnahmen, Tempo 30 im Bereich zweier Kantonsstrassen • Beschwerde • Kantonsstrassen sind Durchgangsstrassen, darauf sind lediglich signalisierte Verkehrsanordnungen wie Mass- + Gewichtsbeschränkungen erlaubt • Tempo 30 nur auf siedlungsorientierten nicht auf verkehrsorientierten Durchgangsstrassen • in Tempo-30-Zonen gelte generell Rechtsvortritt

  3. Münsingen BE (2010)BGE weist Beschwerde ab • Bundesgerichtsentscheid • im Grundsatz Tempo-30-Zonen nur auf Nebenstrassen zulässig • ausnahmsweise + bei besonderen örtlichen Verhältnissen Einbezug von Hauptstrassenabschnitten in Tempo-30-Zonen • abweichende Regelung vom Rechtsvortritt in Tempo-30-Zonen möglich, wenn Verkehrssicherheit dies erfordert • Gutachten hat ergeben • Geschwindigkeitsreduktion verbessert Verkehrsfluss • stauverursachendes + öV behinderndes „Stop-and-Go-Fahrverhalten“ kann vermieden werden • Durchflusskapazität wird erhöht

  4. Münsingen BE (2010)BGE • keine Aussage im Bundesgerichtsentscheid • ob eine Geschwindigkeitsreduktion als mögliche Sanierungs-massnahme zu einer wirksamen Lärmreduktion beitragen kann

  5. Zug ZG (2010)Projekt • Vorhaben der Stadt • im Zusammenhang mit der baulichen Sanierung der Stadtkerndurchfahrt wurde Lärmsituation untersucht + in einem Lärmsanierungsprojekt dokumentiert • IGW an 29 Gebäuden nicht eingehalten, bei 19 Gebäuden wird sogar AW erreicht bzw. überschritten • für diese Gebäude werden Erleichterungen beantragt

  6. Zug ZG (2010)Beschwerde • Beschwerde • im Projekt sind sämtliche möglichen Emissionsbegrenzungen zu untersuchen + zu ergreifen • Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Hauptverkehrsachse evtl. beschränkt auf die Hauptverkehrszeiten • Fahrbahnhaltestellen sind zu errichten • auf die Einholung eines Verkehrsgutachtens wurde verzichtet

  7. Zug ZG (2010)Stellungnahme BAFU zuhanden BG • Stellungnahme BAFU • Geschwindigkeitsreduktionen führen innerorts zu einer Verkehrsberuhigung und zu einer Verringerung der Lärmbelastung, wenn sie eine Verkehrsverlangsamung mit gleichmässigem Verkehrsfluss bewirken • Geschwindigkeitsreduktion von 50 auf 30 km/h zusammen mit FlaMa (z.B. Markierung der Geschwindigkeit auf Fahrbahn) können Pegelreduktionen bis zu 3 dB(A) bewirken • aber Modellierung erforderlich, um effektives Lärmminderungspotential zu ermitteln, im vorliegenden Fall kann eine Lärmverminderung mittels Geschwindigkeitsreduktion nicht ausgeschlossen werden • tw. auftretende Stausituationen genügt nicht, um Massnahme generell als unwirksam zu betrachten • Wirkung + Verhältnismässigkeit einer Geschwindigkeitsreduktion ist zu prüfen

  8. Zug ZG (2010)BGE zieht in Erwägung • Bundesgerichtsentscheid • Ziel der Lärmsanierung: IGW-Überschreitungen vermeiden • Gewährung von Erleichterungen ist eine Ausnahmebewilligung, soll nur in Sonderfällen erfolgen und restriktiv gehandhabt werden • als Grund für eine Herabsetzung der allg. Höchstgeschwindigkeit gilt u.a. die Verminderung einer übermässigen Umweltbelastung (Lärm, Schadstoffe) • Geschwindigkeit herab- oder heraufsetzen, erfordert Abklärung mit einem Gutachten nach SSV • ausnahmsweise + bei besonderen örtlichen Verhältnissen kann ein Hauptstrassenabschnitt in eine Tempo-30-Zonen einbezogen werden

  9. Zug ZG (2010) • Bundesgerichtsentscheid • es sind weitere Abklärungen im Sinne des BAFU notwendig • vollständige Aufhebung der Busbuchten würde dem lärmintensiveren „Stop-and-Go“-Verkehr Vorschub leisten • BD hat im Sinne der Erwägungen zu prüfen, wie sich die verlangte Geschwindigkeitsreduktion entlang der Hauptverkehrsachse auswirken würde • BGE heisst Beschwerde gut und hebt angefochtenen Entscheid auf, • Angelegenheit wird im Sinne der Erwägungen an BD zurückgewiesen

  10. Zug ZG (2010)Nachschlagen von Bundesgerichtsentscheiden • BGE Münsingen (BE) 1C_17/2010 7. Sept 2010 • BGE Zug (ZG) 1C_45/2010 8. Sept 2010

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