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Send Station ERV-Gateway für Wirtschaft und Verwaltung. Ausgezeichnet mit dem ebiz- egovernment Award 2007 u. 2008. hpc duale Zustellsysteme. hpc DUAL ist DER Pionier im Bereich elektronischer Zustellung .
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Send Station ERV-Gateway für Wirtschaft und Verwaltung
Ausgezeichnet mit dem ebiz- egovernment Award 2007 u. 2008 hpc duale Zustellsysteme hpc DUAL ist DER Pionier im Bereich elektronischer Zustellung. Im Auftrag der IKT-Stabsstelle des Bundeskanzleramts wurden die für die E-Zustellung relevanten MOA Module entwickelt. hpc DUAL bietet Signaturlösungen, Zustelllösungen (Zustellservertechnologie) undmodulare Lösungen für Versender (Send Station) an und liefert damit ALLE Komponenten für einen durchgängigen elektronischen Prozess. hpc DUAL bringt eID-Interoperabilitätslösung zum Einsatz und nimmt an der Pilotierung des EU-weiten STORK eID-Interoperabilitätsframeworks teil. „STORK Enabled Pilot Application“
Empfänger Empfänger Sachbearbeiter z.B. SAP Druckstraße + Kuvertiermaschine Sachbearbeiterin z.B. ELAK Sachbearbeiterin z.B. MS Office Post Prozess Duale Zustellung Registered Mail Verzeichnisabfrage e-Rechnung ERV Signaturservice MeinBrief.at e-Zustellung nach §30 ZustellG Send Station Rückscheinscanning
Direktzustellung nach §112 ZPO bedeutet die Zustellung über den ERV an Gerichte oder Grundbuch. Diese Form ist hier nicht angedacht. Das in Entwicklung befindliche Send Station ERV-Gateway soll der Übermittlung von sonstigen Dokumenten mit Ausnahme von Schriftsätzen an das Gericht oder Grundbuch dienen. Versender dabei sind Verwaltungen, sowie natürliche oder juristische Personen. Vor einer ERV-Übermittlung erfolgt wie in jedem anderen Fall eine Zustellkopfabfrage! Nur bei negativer Abfrage kann die ERV-Direktübermittlung erfolgen. Send Station ERV-Gateway Send Station ERV-Gateway-Übermittlung beliebige PDF-Dokumente können über das Send Station ERV-Gateway anderen ERV-Teilnehmern, zB. allen Rechtsanwälten, übermittelt werden. Die Daten werden über eine gesicherte Verbindung verschlüsselt übertragen.Der Versender erhält eine Bestätigung wenn das Dokument an die ERV-Übermittlungsstelle* gesendet und zur Abholung bereit gestellt wurde. Die Übernahme in den ELAK der Kanzlei kann medienbruchfrei erfolgen. * Gemäß §3 Abs. 1 Verordnung für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2006), BGBl. II Nr. 481/2005, hat die Übermittlung der Dokumente an eine Übermittlungsstelle zu erfolgen.
Vorteile • Dokumentengrößen bis 30 MB • Notification • (Da im Web ERV der Fristenlauf bereits mit der Hinterlegung des Dokuments am Server beginnt, kann im Gegensatz zu bisherigen Lösungen ein Hinterlegungsprotokoll ähnlich einer elektronischen Verständigung an die Mailadresse des RA übermittelt werden.) • keine Fixkosten • geringe Übermittlungskosten • physische Zustellung durch Default Druck Send Station ERV-Gateway
Kontakt: HPC Duale Zustellsysteme GmbH 1070 Wien; Myrthengasse 12/7 T: +43 (0)1 522 37 20 – 0 F: +43 (0)1 522 37 20 - 50 info@hpcdual.at www.hpcdual.at