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Vererben, aber richtig! . Was du ererbt von Deinen Vätern hast, erwirb es, um es zu besitzen! Johann Wolfgang von Goethe. Reform der Erbschaftsteuer. Die Erbschaftsteuer ist verfassungswidrig Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.2006 Orientierung einheitlich am gemeinen Wert
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Vererben, aber richtig! Was du ererbt von Deinen Vätern hast, erwirb es, um es zu besitzen! Johann Wolfgang von Goethe roh Kanzlei Klaus Rohde, Steuerberater
Reform der Erbschaftsteuer • Die Erbschaftsteuer ist verfassungswidrig • Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.2006 • Orientierung einheitlich am gemeinen Wert • Begünstigung bestimmter Vermögensgegenstände weiterhin möglich • Altes Recht bis zur Neuregelung weiterhin gültig • Frist bis 31.12.2008 roh Kanzlei Klaus Rohde, Steuerberater
Was bedeutet das Votum des Bundesverfassungsgerichts für Sie? • Verfassungsrichter sind der Meinung, dass es legitim ist, bestimmte Vermögenswerte aus Gründen des „Gemeinwohls“ bevorzugt zu behandeln • Privileg z.B. durch niedrigere Steuersätze oder höhere Freibeträge • Nur stellt sich die Frage: „Was ist Gemeinwohl?“ • Gesetzgeber muss hierfür hieb- und stichfeste Begründungen geben • Ab spätestens 01.01.2009 müssen alle Vermögenswerte, die verschenkt oder vererbt werden, annähernd mit dem Marktpreis angesetzt werden roh Kanzlei Klaus Rohde, Steuerberater
Was können und was sollten Sie bis wann tun? • Bei der Vererbung oder Verschenkung von Geld, Aktien, Schatzbriefen, Gemälden oder Schmuck ändert sich bei der Bewertung nichts • Anlass zum möglichst raschen Handeln bei zukünftigen Erben von Grundbesitz und GmbH-Anteilen, da die noch geltende Regelung mit großer Wahrscheinlichkeit günstiger ist als die Kommende • Jedoch kann noch keine genaue Aussage getroffen werden, wie das neue Gesetz aussehen wird • Das Bundesverfassungsgericht hat klar gestellt, dass die Verfassungswidrigkeit nicht zurück wirkt, d.h. keiner der bislang erfolgten Erbfälle auf dem Prüfstand roh Kanzlei Klaus Rohde, Steuerberater
Erst rechnen – dann schenken • Erbfall frühzeitig regeln • Noch nie soviel vererbt wie heute • 15 Millionen Haushalte erben in diesem Jahrzehnt 2 Billionen Euro • Jedes zehnte Erbe mehr als 260.000 Euro im Durchschnitt • Letztes Jahr 3 Milliarden • Nur jeder dritte Erbfall ist durch Testament geregelt • Rat roh: Zu Lebzeiten schon Vermögenswerte im Rahmen der steuerlichen Freigrenze von 205.000 Euro für Kinder zu übertragen roh Kanzlei Klaus Rohde, Steuerberater
Was ist neu? • Jahressteuergesetz 2007 • Änderungen in der Bewertung von Grundstücken und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben • Ansatz aktueller Bodenrichtwerte • Ansatz der am Stichtag vereinbarten Jahresmiete anstelle der durchschnittlichen Jahresmiete; • Ansatz der üblichen Miete, wenn die tatsächliche Miete um mehr als 20% abweicht; • Neues Verfahren zur Bewertung von Erbbaurechten und mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücken. • Ausblick: Weitere Maßnahmen des Gesetzgebers in 2007? roh Kanzlei Klaus Rohde, Steuerberater
Wie wird das Vermögen bewertet? • Bewertung von bebauten Grundstücken nicht mehr einheitlich nach dem Ertragswertverfahren • Wertermittlung für Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentum und Geschäfts- und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich keine übliche Miete ermitteln lässt, nach dem Sachwertverfahren • Wertermittlung für Mietwohn- und Geschäftsgrundstücke sowie gemischt genutzte Grundstücke, für die sich eine ortsübliche Miete ermitteln lässt, nach dem Ertragswertverfahren roh Kanzlei Klaus Rohde, Steuerberater
So werden Geschenke und das Erbe derzeit noch bewertet • Schenkungen und Erbschaften momentan nicht mit dem tatsächlichen, sondern mit dem Steuerwert angesetzt • Steuerwert = Wert, der nach steuerrechtlichen Vorgaben ermittelt wurde • Unterschiede zu den tatsächlichen Verkehrswerten z.B. noch bei Immobilien • Nur noch bis höchstens Ende 2008 roh Kanzlei Klaus Rohde, Steuerberater
Bewertungsübersicht roh Kanzlei Klaus Rohde, Steuerberater
Bewertungsübersicht Grundstücke roh Kanzlei Klaus Rohde, Steuerberater
Was kostet Sie Erben und Schenken heute? • Wer Vermögen bereits zu Lebzeiten verschenkt, sichert sich die derzeitigen Steuervorteile • Besonders interessant, wenn die Freibeträge wegen der derzeit niedrigen Bewertung bestimmter Vermögenswerte nicht überschritten werden • Erbschaftsteuersatz und die Höhe der Freibeträge hängen von der Erbschaftsteuerklasse ab roh Kanzlei Klaus Rohde, Steuerberater
Berechnung der Steuer roh Kanzlei Klaus Rohde, Steuerberater
Steuerklassen • Steuerklasse I • Ehegatte • Kinder und Stiefkinder • Enkel • Eltern und Voreltern bei Erwerb von Todes wegen • Steuerklasse II • Eltern und Voreltern bei Schenkungen • Geschwister • Nichten und Neffen • Stiefeltern und Schwiegereltern • Geschiedener Ehegatte / nicht ehelicher Lebensgefährte • Steuerklasse III • Alle übrigen Erwerber und Zweckzuwendungen (z.B. Zuwendungen an Tiere) Zuwendungen an den Staat sind immer erbschaftsteuerfrei! roh Kanzlei Klaus Rohde, Steuerberater
Freibeträge • Mehrere Erwerbe (Schenkungen und Erbe), die ein Empfänger innerhalb von 10 Jahren von derselben Person erhalten hat, werden zusammengerechnet • Steuerpflichtig, wenn Freibeträge überschritten • Die vorangegangenen Erwerbe werden mit dem Wert zum jeweiligen Erwerbszeitpunkt dem letzten Erwerb hinzugerechnet • Wichtig: Alle Zuwendungen unter Eheleuten sind grundsätzlich schenkungsteuerpflichtig. Und zwar auch dann, wenn die Eheleute in Zugewinngemeinschaft leben. Nur bei der Übertragung von selbst genutzten Familienwohnheimen gilt eine Ausnahme. roh Kanzlei Klaus Rohde, Steuerberater
Freibeträge roh Kanzlei Klaus Rohde, Steuerberater
Gegenüberstellung: Geltendes und neues Recht roh Kanzlei Klaus Rohde, Steuerberater