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Das Lüth-Urteil vom 15.01.1958 1 BvR 400/51. * Der Sachverhalt * * Presserechtliche Probleme * * Die Entscheidung * * Die allgemeine Bedeutung der Entscheidung * Hilfsmittel: Löffler/Ricker, „Handbuch des Presserechts“, 5. Auflage. Der Sachverhalt.
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Das Lüth-Urteil vom 15.01.19581 BvR 400/51 * Der Sachverhalt * * Presserechtliche Probleme * * Die Entscheidung * * Die allgemeine Bedeutung der Entscheidung * Hilfsmittel: Löffler/Ricker, „Handbuch des Presserechts“, 5. Auflage
Der Sachverhalt • Boykottaufruf des Hamburger Staatsdirektors Erich Lüth gegen den Film Unsterbliche Geliebte des ehm. „Nazi-Regisseurs“ Veit Harlan • LG Hamburg: Einstweilige Verfügung gegen Lüth; Verstoß gegen § 826 BGB - Verfassungsbeschwerde Lüths
Presserechtliche Probleme • Grundsatzproblem: Art. 5 I GG (Recht auf frei Meinungsäußerung) im Verhältnis zu Art. 5 II GG (Schranken der freien Meinungsäußerung) • Schranken, z.B. „allgemeine Gesetze“ • BVerfG: Art. 5 I GG nicht ohne weiteres einschränken • Güterabwegung; d.h. höherrangige Interessen ggf. vor private Rechtsgüter stellen
Die Entscheidung • Urteil des LG Hamburg wurde aufgehoben • BVerfG: Verletzung der Grundrechte des Beschwerdeführers • Aufruf zum Boykott verstößt nicht automatisch gegen § 826 BGB
Allgemeine Bedeutung der Entscheidung • Eine der wichtigsten Entscheidungen • Meinungsfreiheit als solche geregelt • Grundrechte wurden als oberste Prinzipien gefestigt • Grundrechte wurden aufgewertet, sie galten nun nicht mehr nur als Abwehrrechte gegen den Staat • Das Grundrecht fand nun erstmals Anwendung auf die Rechtsauslegung im Privatrecht