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Projektpräsentation . Allgemeine Projektinformationen. BIT ist ein vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit initiiertes und finanziertes Projekt. Projektverantwortliche beim HMAFG ist Helga Steen – Helms.
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Allgemeine Projektinformationen • BIT ist ein vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit initiiertes und finanziertes Projekt. Projektverantwortliche beim HMAFG ist Helga Steen – Helms. • Das Hessische Ministerium der Justiz kooperiert und wird vertreten durch Gabriele Slutzky. • Projektträger ist der Caritasverband Wiesbaden-Rheingau-Taunus e.V. vertreten durch Holger Koch. • Projektkoordinatoren sind Beate Gerigk und Michael Poetsch. • Projektzeitraum 1. September 2009 bis 31. Dezember 2011 BiT-Projekt
Grundidee des Projektes • gemeinsam geführte, • zeitlich begrenzte Betreuung • durch Vereinsbetreuer und ehrenamtliche Betreuer • mit professioneller Anleitung • zum Wohle der Betreuten. • Im Anschluss sollen die ehrenamtlichen Betreuer die Betreuung allein weiterführen. BiT-Projekt
Rechtliche Grundlage Bsp.: § 1899 Abs. 1 BGB: „Das Vormundschaftsgericht kann mehrere Betreuer bestellen, wenn die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können.“ BiT-Projekt
Projektziel • Das Projekt verfolgt als übergeordnetes Ziel die Verbesserung der Betreuungsqualität zum Wohle der Betreuten! BiT-Projekt
Feinziele • Zu Beginn jeder Tandembetreuung erfolgt eine individuelle Betreuungsplanung. • Die Zufriedenheit des ehrenamtlichen Betreuers mit der übernommenen Aufgabe verbessert sich. • Seine Fach-, Sozial- und Selbstkompetenz wird im Verlauf des Projektzeitraumes gefördert. • Es kommt zu einem Kompetenz-Zuwachs der Betreuungsvereine in den Bereichen der Querschnittsarbeit, insbesondere in der Anleitung ehrenamtlicher Betreuer. • Es werden ehrenamtliche Betreuer gewonnen, die ohne Tandembetreuung keine Betreuungen übernommen hätten. • Nach befristeter Tandem-Betreuung wird die Betreuung durch den ehrenamtlichen Betreuer allein weiter geführt. • Tandembetreuungen werden als Instrument zur Stärkung des Ehrenamtes bei Gericht und Behörde wahrgenommen. • Im Rahmen des Projektes wird ein tätigkeitsbezogenen Verhaltens- und Erlebensprofil der ehrenamtlichen Betreuer erstellt. BiT-Projekt
Wissenschaftliche Begleitung • Das Projekt wird hinsichtlich der beabsichtigten und tatsächlich erzielten Effekte begleitet und evaluiert durch Herrn Prof. em. Dr. Dipl. Psych. Winfried Fähndrich von der Evang. Fachhochschule Darmstadt Ziel Maßnahme Effekt Projektumfeld BiT-Projekt
Beratende Projektgruppe BiT-Projekt
Projektgruppe • Richter: Dr. Seubert, Herr Arnold, Frau Grünkorn, Herr Kiel • Rechtspfleger: Frau Lotter, Herr Schlitt • Betreuungsvereine: Frau Gerigk, Frau Franke, Herr Koch • Betreuungsbehörde: Frau Gluth, Herr Wunderlich • Berufsbetreuer: Herr Wiese, Herr van Rüden, Herr Becker • Bezirksrevisor: Herr Lange • Ministerien: Frau Steen-Helms, Frau Slutzky • Projektkoordinatoren: Frau Gerigk, Herr Poetsch • Wissenschaftliche Begleitung: Prof. Fähndrich BiT-Projekt
Projektschritte • Präsentation des Projektes • Bestimmung von Auswahlkriterien für die Modellregionen • Überprüfung und Auswahl der interessierten Betreuungsvereine • Kooperationsvereinbarungen mit den beteiligten Betreuungsvereinen bis spätestens 31.3.2010 • Ab 1. Quartal 2010 bis 3. Quartal 2011 Praxisphase mit laufenden Reflexionsangeboten u. a. durch zweitägige Kolloquien • Erstellung eines Handbuches für die Tandembetreuung • Laufende wissenschaftliche Begleitung und abschließende Evaluation • Erstellung eines Abschlussberichtes BiT-Projekt
Mögliche Modellregionen in Hessen BiT-Projekt
Bildung von Modellregionen • Die am Projekt beteiligten Regionen sollen die unterschiedlichen strukturellen Bedingungen in Hessen spiegeln und in ihrer Gesamtheit einen aussagekräftigen Vergleich möglich machen. • Gleichzeitig müssen bestimmte Kriterien in allen Regionen gleichermaßen nachzuweisen sein. • Anmeldeschluss für die Projektteilnahme ist der 31.03.2010 BiT-Projekt
Voraussetzungen in den Modellregionen • Der regionale Fachkreis Betreuungsrecht hat sich über das Projekt informiert und unterstützt die Teilnahme. • Die örtliche Betreuungsstelle/Behörde ist bereit, im Rahmen der Tatsachenermittlung bzw. Sozialberichterstattung aktiv mitzuarbeiten und in geeigneten Fällen Tandembetreuungen zu empfehlen. • In den Gerichten ist die Bereitschaft vorhanden, Tandembetreuungen in begründeten Fällen zu bestellen. • Die Betreuungsvereine verfügen über ausreichend qualifizierte Vereinsbetreuer. • Die Vereine verfügen über strukturelle Kompetenz (gute Vernetzung und Zusammenarbeit) und sind bereit, eine Kooperationsvereinbarung zur wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation zu schließen. BiT-Projekt
Praxisphase 1 • Meldung des Betreuungsvereines an die zuständige Betreuungsstelle und das zuständige Gericht, wann und mit welchen Vereinsbetreuern sie sich am Projekt beteiligen wollen. • Erhebung der regionalen Betreuungsstatistik als Basis • Aktualisierung der Listen von geschulten, ehrenamtlichen Betreuern durch die Betreuungsvereine und Weitergabe an Betreuungsstelle und Betreuungsgericht. • Betreuungsstelleachtet bei den vom Gericht angeforderten Sozialberichten im Rahmen der Tatsachenermittlung auf Hinweise, dass eine Tandembetreuung geeignet ist, dem Wohl des Betreuten besonders zu nutzen und schlägt entsprechend Vereinsbetreuer und Familienangehörige oder andere Ehrenamtliche vor. • Beruflich geführte Betreuungen, die voraussichtlich nach einer Tandembetreuung von ehrenamtlichen Betreuern allein weitergeführt werden könnten, werden dem Betreuungsgericht von den Betreuungsvereinen und möglichst auch den Berufsbetreuern gemeldet. • Die Betreuungsgerichte überprüfen im Rahmen der jährlichen Berichterstattung, ob bisher berufsmäßig geführte Betreuungen nach einer Tandembetreuung an ehrenamtliche Betreuer abgegeben werden könnten. • Prüfung des Einzelfalles und Einrichtung von Tandembetreuungen durch Betreuungsrichter. BiT-Projekt
Praxisphase 2 • Erstellen einer gemeinsamen Betreuungsplanung durch die beiden Betreuer mit einer entsprechenden Organisationsabsprache je nach Verteilung der Aufgabenkreise. • Beginn und Durchführung der Tandembetreuung mit dem Ziel der Abgabe an den ehrenamtlichen Betreuer am Ende Betreuungszeitraumes. • Mind. monatliche Teambesprechung der ehrenamtlichen Betreuer mit den Vereinsbetreuern. • Gemeinsame Erstellung des Jahresberichtes und der jährlichen Rechnungslegung. • Laufende Information des Betreuungsvereines an die Projektkoordinatoren. • Begleitung des Betreuungsvereines durch Projektkoordinatoren und wissenschaftliche Begleitung. • Pro Vereinsbetreuer wird mind. ein zweitägiges Kolloquium zur Schulung und Reflektion angeboten. • Evaluation der durchgeführten Tandembetreuungen. BiT-Projekt
Betreuungsstatistik zu Projektbeginn • Die im Folgenden genannten Daten sollen vor Beginn der Praxisphase im Rahmen der Netzwerkarbeit ( ReFaB ) für jede beteiligte Region ermittelt werden, um einen Ausgangswert zu haben. Gleichzeitig können regionale Besonderheiten mit der bundesweiten Statistik in Relation gesetzt werden. • Wie viele Betreuungen wurden 2008 und 2009 bezogen auf die Einwohnerzahl geführt? • Wie viele Betreuungen wurden durch Familienangehörige geführt? • Wie viele Betreuungen wurden durch Ehrenamtliche ohne verwandtschaftlichen Bezug zum Betreuten geführt? • Wie viele Betreuungen wurden beruflich von Vereinsbetreuern geführt? • Wie viele Betreuungen wurden von Berufsbetreuern geführt? • Wie viele Tandembetreuungen (ohne Vertretungsbetreuungen) mit a) gleichen und mit b) sich ergänzenden Aufgabenkreisen wurden geführt? BiT-Projekt
Mögliche Fallkonstellationen für BiT • Familienangehörige würden die Übernahme einer Betreuung aus Angst vor Überforderung ablehnen • Ehrenamtliche Betreuer sind bereit, für die Anfangsphase wird aber professionelle Unterstützung benötigt • Beruflich geführte Betreuung kann nach begleiteter Übergabezeit an ehrenamtlichen Betreuer abgegeben werden • Ehrenamtlicher Betreuer mit Migrationshintergrund wäre wegen seiner muttersprachlichen, religiösen und kulturellen Fähigkeiten besonders geeignet, braucht aber befristete professionelle Unterstützung • usw. BiT-Projekt
Bit setzt Netzwerkarbeit voraus, die allen Beteiligten etwas abverlangt, von der aber auch alle und vor allem der Betreute profitieren kann! BiT-Projekt
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