690 likes | 846 Views
Bürgerbeteiligung in Natur- und Umweltschutz. Ein Projekt des. gefördert durch die Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung (NUE) aus Mitteln der Umweltlotterie BING 0!. 2. Praxistag Wegebau Warin , 29.04.2011 Eine Veranstaltung des BUND Mecklenburg-Vorpommern
E N D
Bürgerbeteiligung in Natur- und Umweltschutz Ein Projekt des gefördert durch die Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung (NUE) aus Mitteln der Umweltlotterie BING0!
2. Praxistag Wegebau Warin , 29.04.2011 Eine Veranstaltung des BUND Mecklenburg-Vorpommern in Kooperation mit dem Naturpark Sternberger Seenland
Ländlicher Wegebau Probleme aus der Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes vorher nachher Arndt Müller, BUND Mecklenburg-Vorpommern
Warum findet Wegebau statt? Radstände bis zu 3,50 Meter Gewicht bis 40 Tonnen
Die Transportmengen in der Landwirtschaft steigen in Abhängigkeit von der angebauten Kultur beträchtlich.
Für Großmaschinen der intensiven Landwirtschaft werden im ländlichen Raum immer breitere und schnellere Pisten gefordert. Für Großmaschinen der intensiven Landwirtschaft werden im ländlichen Raum immer breitere und schnellere Pisten gefordert.
Warum findet Wegebau und -erhaltung statt? • Hauptnutzer: • der Naturschutz und die • Landschaftspflege, • die Forstwirtschaft und • das Jagdwesen, • der Tourismus und die • Naherholung, • die Gewerbetreibenden • und die Gemeinden. • Intensivierung der Landwirtschaft • Ausbau des Radwegenetzes • Allgemeine Verbesserung der Wegeverhältnisse für ländliche • Bevölkerung • Erschließung von Wanderregionen
In welchem Maß findet Wegebau statt? Bis zum Jahr 2000 erfolgte in Mecklenburg-Vorpommern der Aus- bzw. Neubau von rund 3.680 km ländlichen Wegen. Damals stelle die Landesregierung fest: Eine Grundausstattung ist erreicht und die knappen Finanzmittel sollten zur Entwicklung der ländlichen Räume verstärkt in anderen Bereichen, insbesondere der privaten Dorferneuerung, mit noch größerem Nachholbedarf eingesetzt werden. Trotzdem ging der Wegebau in großem Umfang weiter.
Weg nach Neddesitz / Landkreis Rügen nach der Ausbaumaßnahme
Wege im Biotopverbund, Wege als Lebensraum Nutzungsmuster von Schmetterlingsarten in einem naturnahen ländlichen Weg. aus „Wege durch das Land“ – Landwege im Kreis Parchim“/ Schriftenreihe des Landesamtes für Forsten und Großschutzgebiete MV, 2005
Wege im Biotopverbund, Wege als Lebensraum Großer Schillerfalter Falter des Jahres 2011
Wege im Biotopverbund, Wege als Lebensraum Lebensraum Sand und Lehm
Unzerschnittene Freiräume Vorschlag des Umweltbundesamtes: Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch Siedlung und Verkehr – Materialienband (UBA-Texte 90/03, Berlin, Dezember 2003): Die Anzahl der jeweils noch vorhandenen unzerschnittenen Flächen über 140, 120, 100, 80 und 64 Quadratkilometer soll künftig erhalten bleiben. ... Vor allem die unzerschnittenen Flächen über 100 Quadratkilometer sollten in ihrem Kern als Tabu-Zonen behandelt werden.
Genehmigungsverfahren Wegebau • Bodenordnungsverfahren • Flurbereinigungsverfahren • Flurneuordnungsverfahren • Gesetzliche Grundlagen: • Flurbereinigungsgesetz, • Landwirtschaftsanpassungsgesetz, • Verwaltungsverfahrensgesetz, • Naturschutzausführungsgesetz etc. • Verfahrenstypen: • Planfeststellungsverfahren • Plangenehmigungsverfahren
Genehmigungsverfahren § 41 FlurbG: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan Prüfung der landschaftsplanerischen Rahmenbedingungen (Schutzgebiete, Gutacht. Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan etc.) Eingriffsregelung (Vermeidung, Minderung, Alternativenprüfung) FFH-Verträglichkeitsprüfung Spezieller artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Gesetzlicher Artenschutz Hochmobile Arten, die nach Europäischen Richtlinien streng geschützt sind Rotbauchunke
Genehmigungsverfahren Fazit: Instrumente der Umweltverträglichkeitsprüfung sind vorhanden. Sie müssen jedoch auch im Bodenordnungsverfahren konsequent angewendet werden. Im Ergebnis müssten zahlreiche Maßnahmen als nicht umweltverträglich abgelehnt werden. Ein Großteil der Maßnahmen werden rechtswidrig genehmigt.
Naturschutzfachliche Konflikte im Wegebau • Wandertrassen und Freiräume werden zerschnitten • Flächen werden versiegelt • Störung zuvor wenig beeinträchtigter Räume • Lebensräume gehen verloren • Historisch gewachsene Landschaftsbilder gehen verloren • Wegebau trägt zum Verlust der Biodiversität, des kulturellen Erbes und des traditionellen Landschaftsbildes bei.
Wie läuft der Planungsprozess für Ländliche Wege? Raumordnung Landschaftsplanung (Land, Planungsregion, Kommune) Infrastrukturplanung der Kreise(Kreiswegebaukonzepte) Spezielle Infrastrukturplanung(Regionale Arbeitsgruppen Radwegebau)
Wie läuft der Planungsprozeß? Nur sehr wenige Aussagen zur Verkehrsinfrastruktur im ländlichen Bereich; keine ausführliche Analyse.
Landschaftsplanung Landschaftsprogramm MV (landesweit) Gutachterlicher Landschaftsrahmenplan (Planungsregion) Landschaftsplan (kommunale Ebene) Die Landschaftsplanung gibt die Entwicklungsziele für die Landschaftsräume Mecklenburg-Vorpommerns vor. Auf Ebene des Landschaftsplans sind die Planungen, das lokale Wegenetz betreffend, am konkretesten.
Landschaftsplanung Landschaftsprogramm MV 2003
Landschaftsplanung Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan Westmecklenburg, 2009
Landschaftsplanung Regional bedeutsame landschaftliche Freiräume sollen vor einer weiteren Segmentierung (z. B. durch Straßenbau und ländlichen Wegebau, Errichtung von Windenergieanlagen, Ausweisung von Bauflächen im Außenbereich) geschützt werden. Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan Westmecklenburg, 2009
Landschaftsplanung Landschaftsplan Malchin Erläuterungsbericht, 2006 „…Erhalt des unbefestigten Wirtschaftsweges am Fuße des Heesterberges bei Salem (Südseite). Es handelt sich um einen Sandweg mit Grasstreifen in der Mitte. Im Naturparkplan `Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See` ist ein Projekt zur Erhaltung besonders schöner unbefestigter ländlicher Wege enthalten, da im Rahmen der Förderung des ländlichen Wegebaus in zunehmendem Maße unbefestigte bzw. mit Naturstein gepflasterte ländliche Wege mit Asphalt- oder Betondecken versehen werden. Der besondere Charakter ganzer Landschaftsteile geht damit verloren. Weiterhin verlieren die Wege wichtige Funktionen als Lebensraum verschiedener Tier- und Pflanzenarten.“
Raumordnung In: Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg
Förderung Bis 2008: Richtlinie für die Förderung des ländlichen Wegebaus (14.04.2002 – VI 340 – 5430.13-) Geschlossene Wegedecken sind weitestgehend zu vermeiden. Ab 2008: Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) (19. Mai 2008 – VI 340 - 5474.1-12 –) Keine Vorgaben hinsichtlich Ausführungsart. bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
Förderung Ab 2007: Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (FöRiForst-GAK M-V) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Vom 14. August 2007 – VI 210 - 1/7445.1 –
Förderung Nicht gefördert werden Maßnahmen a) zur Befestigung von Wegen mittels Schwarz- oder Betondecken, b) zur Befestigung von Wegen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung, c) zur Befestigung von Wegen, die innerhalb vorhandener oder geplanter Siedlungs-, Gewerbe- und Industriegebiete gelegen sind, d) zur Befestigung von Fuß-, Rad- oder Reitwegen, die nicht auch forstwirtschaftlichen Zwecken dienen, e) zur Unterhaltung forstwirtschaftlicher Wege, f) in Waldgebieten mit einer Wegedichte an von Lastkraftwagen befahrbaren Hauptfahrwegen von mehr als 30 Metern je Hektar.
Förderung Die Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW 99) der DVWK raten aus boden - und gewässerschutz-technischen Gründen zu einer Wegbefestigung ohne Bindemittel.
Persönliche und sachlichen Kosten der Flurbereinigungsorganisation (Verfahrenskosten) – trägt das Land für die Ausführung der Flurbereinigung erforderlichen Aufwendungen (Ausführungskosten) – trägt das Land und anteilig die Teilnehmergemeinschaft- Die Länder gewähren unter Nutzung von GAK-Mitteln Zuwendungen zu den Ausführungskosten - Diese können zudem seit 2000 von der EU flächendeckend bis zu 50% kofinanziert werden. Die Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft mindestens 20% - bei Verfahren mit besonderer ökologischer Zielsetzung seit 2002 10% - Finanzierung von Naturschutz und Landschaftspflege kann mit EU-Mitteln ebenfalls bis zu 50% finnaziert werden. Insgesamt ergibt sich hieraus eine ausgeprägte Mischfinanzierung der Ausführungskosten und ein hoher Anteil an öffentlichen Mitteln, der zur Finanzierung von Flurbereinigungsverfahren aufgewendet wird.
Die Kostenfrage Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2007 – 2013 Maßnahme Nr. 125: Verbesserung und Ausbau der Infrastruktur im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft (ELER-Verordnung Art.20 b (v) i.V.m. Art. 30) 166,2 Mio. € an öffentlichen Mitteln für die drei Teilmaßnahmen Flurbereinigung, Vergabe von Leistungen an Dritte sowie Verbesserung der ländlichen Infrastruktur (Wegebau) 4,5 Mio. € zusätzliche nationale Fördermittel gemäß Artikel 89 der ELER-Verordnung
Die Kostenfrage Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2007 – 2013 Maßnahme Nr. 125c: Verbesserung der ländlichen Infrastruktur (Wegebau) 2007 - 2013 wird eine Förderung von 90 Vorhaben angestrebt, wobei etwa 200 km Wege und Brücken neu angelegt oder ausgebaut werden sollen. Das eindeutige Schwergewicht liegt auf dem Ausbau. Bis Ende des Jahres 2008 wurden in 100 Vorhaben 94,6 km Wege und etwa 100 m Brücken gefördert. Ausgezahlt wurden bisher 10,5 Mio. €. Quelle: ZWISCHENBERICHT 2008 gemäß Art. 82 der VO (EG) Nr. 1698/2005
Die Kostenfrage - Rückblick Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2000 – 2006 Maßnahme 5.2.5: Entwicklung und Verbesserung der mit der Landwirtschaft verbundenen Infrastruktur 154 Millionen Euro 2000- 2006 allein für Ländlichen Wegebau. Davon mit 139 Millionen Euro im Jahr 2004 1.047 Kilometer ländliche Wege ausgebaut. Quelle: ZWISCHENBERICHT 2008 gemäß Art. 82 der VO (EG) Nr. 1698/2005