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1. Dienstvorschriften im Überblick GL 1.3
2. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHöV NRW 2 Dienstvorschriften im Überblick Polizeidienstvorschriften
Warum Dienstvorschriften?
Unter Juristen heißt es: „Der Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung“.
Das Gesetz ist für den Juristen Prüfungsmaßstab bei der Beurteilung eines rechtlichen Sachverhaltes. Es gibt Zielrichtung und Grenzen der Rechtsanwendung vor und ermöglicht so erst eine rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Streitentscheidung.
3. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHöV NRW 3 Dienstvorschriften im Überblick Überträgt man dies auf den polizeilichen Einsatzbereich, so müsste für den Polizeibeamten der Blick in die Dienstvorschrift ebenso selbstverständlich sein.
Dienstvorschriften geben -Gesetzen vergleichbar- für die Lagebewältigung Regeln vor.
Sie ermöglichen das Auffinden des wahrscheinlich besten taktischen Weges und zeigen auch die Grenzen dessen auf, was nach aller Erfahrung vernünftig ist.
4. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHöV NRW 4 Dienstvorschriften im Überblick Dienstvorschriften sind der Ausdruck von abstrahiertem Erfahrungswissen und Sachverstand. Sie dienen der Praxis und/oder Lehre.
Polizeidienstvorschriften sollen auf Grund des föderativen Aufbaus der Polizei ein einheitliches taktisches Verständnis, eine gemeinsame Fachsprache und vergleichbare Standards gewährleisten, was insbesondere bei länderübergreifender Zusammenarbeit unverzichtbar ist.
5. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHöV NRW 5 Dienstvorschriften im Überblick Polizeidienstvorschriften sind das Produkt eines aufwendigen Entstehungsprozesses. Dienstvorschriften und Leitfäden werden im Auftrag der Innenministerkonferenz oder auf Initiative der Vorschriftenkommission erarbeitet. Die Vorschriftenkommission ist eine ständige Projektgruppe, in die der Bund, die Länder sowie die Hochschule der Polizei Vertreter entsenden.
6. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHöV NRW 6 Dienstvorschriften im Überblick Das Ergebnis einer solchen Kommission bündelt also den bundesweiten Sachverstand. Daher ist die Beachtung solcher Regelwerke erfolgversprechend.
Dies gilt umso mehr, als der einzelne Polizeibeamte/Polizeiführer nicht durchgängig eigene Erfahrungen in der Vielzahl der Einsatzlagen vorweisen kann.
Polizeidienstvorschriften sind deshalb auch als Wissensfundus zu betrachten, zum Ausgleich mangelnder eigener Kenntnisse und Erfahrungen.
7. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHöV NRW 7 Dienstvorschriften im Überblick Rechtsqualität von Polizeidienstvorschriften
Dienstvorschriften sind nicht Gesetze im Sinne des Art. 20 Abs. 3 GG, somit entfaltensie auch keine unmittelbare rechtliche Bindungswirkung.
Allerdings werden sie durch Erlasse des Innenministeriums veröffentlicht und sind folglich als allgemeine Weisungen anzusehen.
8. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHöV NRW 8 Dienstvorschriften im Überblick Zu beachten ist jedoch der unterschiedliche Bindungsgrad von Dienstvorschrift und Leitfaden.
Die Leitfaden (z. B. LF 371 - Eigensicherung) geben nur Handlungsanweisungen mit durchweg empfehlendem Charakter. Hier fehlt es an der grundsätzlichen strikten Bindungswirkung.
9. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHöV NRW 9 Dienstvorschriften im Überblick Die Polizeidienstvorschrift 100 (PDV 100) dagegen ist als Grundlagenvorschrift richtungsweisendfür alle anderen Dienstvorschriften, die sich an ihr zu orientieren haben.
Im Übrigen sind Polizeidienstvorschriften/Leitfaden nur für den internen Dienstbetrieb bei denPolizeibehörden und -dienststellen bestimmt.
10. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHöV NRW 10 Dienstvorschriften im Überblick
11. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHöV NRW 11 Dienstvorschriften im Überblick
12. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHöV NRW 12 Dienstvorschriften im Überblick Polizeidienstvorschrift 100 – „Führung und Einsatz der Polizei “-
Die PDV 100 ist als Grundlage für die Arbeit der Polizeien der Länder und des Bundes in Bezug auf Führung und Einsatz sowie Aus- und Fortbildung anzusehen; sie wird häufig als ,,Muttervorschrift" bezeichnet.
13. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHöV NRW 13 Dienstvorschriften im Überblick Diese Polizeidienstvorschrift gilt bundesweit.
Die erforderliche Einheitlichkeit im taktischen Sprachgebrauch wird gerade in den letzten Jahrenimmer deutlicher.
Die Anzahl der Unterstützungseinsätze hat inden Bundesländern in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Bei Einsätzen mit verschiedenenEinsatzkräften aus unterschiedlichen Bundesländern wäre der Einsatzerfolg ohne eine einheitliche Vorschrift für die Führung und den Einsatz der Polizei gefährdet gewesen.
14. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHöV NRW 14 Dienstvorschriften im Überblick Somit bilden die Inhalte der PDV 100 für die Aus- und Fortbildung in der Einsatzlehre einen Schwerpunkt. Insbesondere die taktischen Maßnahmen der Ziffern 3 + 4 und die taktischen Grundbegriffe aus der Anlage 20, sowie die Abkürzungen aus Anlage 19 der PDV 100 müssen Sie auswendig lernen.
Der Erforderlichkeit nach rechtlicher Einheitlichkeit folgt auch das Erfordernis der taktischen Einheitlichkeit. Diesgilt für alle Ausführungsebenen der einschreitenden Polizeibeamten.
15. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHöV NRW 15 Dienstvorschriften im Überblick Die PDV 100 ist eine Rahmenvorschrift, die überwiegend Bindungs- und Weisungscharakter nach Innen hat.
Es besteht
eine generelle Pflicht zur Beachtung
beim Abweichen eine Begründungspflicht
eine Verpflichtung, diese Vorschrift zu kennen, um ein grundloses ,,Abweichen" zu vermeiden.
16. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHöV NRW 16 Dienstvorschriften im Überblick Die Nichtbeachtung der ermessensbindenden Wirkung der PDV 100 kann
verwaltungsrechtlich zur Rechtswidrigkeit
der Maßnahme führen
Ersatz- oder Ausgleichs- bzw.
Amtshaftungsansprüche auslösen
strafrechtliche und / oder disziplinarische
Ahndungen nach sich ziehen
17. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHöV NRW 17 Dienstvorschriften im Überblick Die PDV 100 stellt keine Ermächtigungsgrundlage für polizeiliche Maßnahmen dar.
Wesentliche Konkretisierungen für die Länder sind den jeweiligen Landesteilen zu entnehmen.
Somit wird die PDV 100 durch ,,Landesnormen" sinnvoll ergänzt. Diese können dabei länderspezifische Behördenstrukturen und Spezial- oder Sonderdienststellen berücksichtigen. Mittlerweile sind für das Land NRW 13 dieser ,,Spezialvorschriften"vom Innenministerium NRW veröffentlicht worden.
18. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHöV NRW 18 Dienstvorschriften im Überblick Wichtig für das Studium ist die gesamte PDV 100 folgende Bereiche der PDV 100 bilden Schwerpunkte:
Einsatz (Einsatzgrundsätze) mit den Planungs- und Entscheidungsprozessen,z. B. Beurteilung der Lage, Entschlussfassung, Durchführungsplanung und Befehlsgebung
Taktische Maßnahmen, z. B. Absperrung, Aufklärung, Beweissicherung, Durchsuchung
Maßnahmen aus besonderen Anlässen, z. B. Veranstaltungen, Versammlungen, Überfalleauf Geldinstitute und vergleichbare Einrichtungen
19. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHöV NRW 19 Dienstvorschriften im Überblick Die Verwendung bestimmter
Grundbegriffe
ist als Grundlage einer gemeinsamen Fachsprache unabdingbar.
20. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHöV NRW 20 Dienstvorschriften im Überblick
In der PDV 100, Anlage 20, ist eine Vielzahl von Grundbegriffen aufgelistet und definiert.
Die ,,taktischen Legaldefinitionen" sind damit für den Lernenden wie auch für den Praktiker eine wertvolle Orientierung.
Das Gleiche gilt auch für die in Anlage 19 der PDV 100 festgelegten Abkürzungen.
21. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHöV NRW 21 Dienstvorschriften im Überblick Mittlerweile wurden folgende Landesteile in Kraft gesetzt:
Einsatz von Führungsstäben und Führungsgruppen (Teil A)
Die Anlagen des Landesteiles A (bis auf Anlage 1) sind als ,,VS - Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft.
Einsatzbegleitende Öffentlichkeitsarbeit und Lageorientierung beiEinsätzen aus besonderem Anlass (Teil B) Der Landesteil B ist als ,,VS - Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft.
22. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHöV NRW 22 Dienstvorschriften im Überblick Nachbereitung polizeilicher Einsätze aus besonderem Anlass (Teil C) Der Landesteil C ist als ,,VS - Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft.
Betreuung von Polizeibeamtinnen und -beamten nach besonders belastenden beruflichen Ereignissen (Teil D)
23. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHöV NRW 23 Dienstvorschriften im Überblick Leitlinien für den Einsatz der Polizei bei Sportveranstaltungen, insbesondere der Fußball-Bundesliga (Teil E)
Einsatz der Polizei bei Bedrohungslagen (Teil F) Der Landesteil F ist als ,,VS - Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft.
Maßnahmen zur Verhinderung oder Bewältigung rechtsextremistischer Veranstaltungen mit Öffentlichkeitsbezug (Teil G) Der Landesteil G ist als ,,VS - Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft.
24. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHöV NRW 24 Dienstvorschriften im Überblick Verhalten/Maßnahmen bei/nach Einsätzen mit gravierenden Folgen (Teil H)
Leitlinien für den Einsatz der Polizei bei größeren Schadenslagen (Teil I)
Einsatzleitlinie Beweissicherung und Freiheitsentziehung bei gewalttätigen Aktionen
(Teil J) Der Landesteil J ist als ,,VS - Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft.
25. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHöV NRW 25 Dienstvorschriften im Überblick Polizeiliche Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten, Verfolgungsfahrten (Teil K)
Einsatz- und Objektakten (Teil L) Der Landesteil L ist als ,,VS - Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft.
Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Rettungsdienst und Betreuungsdienst in besonderen Lagen (Teil M)
26. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHöV NRW 26 Dienstvorschriften im Überblick
Einsatz der Polizei bei Amoklagen- VS-nfD (Teil N)
27. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHöV NRW 27 Dienstvorschriften im Überblick Weitere Polizeidienstvorschriften und Leitfaden
an der Fachhochschule
Für die Einsatzlehre sind neben der PDV 100 folgende Polizeidienstvorschriften als wichtig anzusehen:
• PDV 129 Personen- und Objektschutz
• PDV 131 Einsatz bei Entführungen
• PDV 132 Einsatz bei Geiselnahmen
28. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHöV NRW 28 Dienstvorschriften im Überblick • PDV 389 Vermisste, unbekannte Tote, unbekannte hilflose Personen
• PDV 230 Anlage von Übungen
• PDV 350 Vorschrift für den Wachdienst
• PDV 384.1 Polizeiliche Fahndung
• PDV 403 Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV)