110 likes | 416 Views
Wissenswertes über Gefahrstoffe und Gefahrgüter. Inhalt: Was sind Gefahrstoffe/Gefahrgüter? Überblick über Regelungen und Anforderungen Transport von Gefahrstoffen, Ladungssicherung.
E N D
Wissenswertes über Gefahrstoffe und Gefahrgüter Inhalt: • Was sind Gefahrstoffe/Gefahrgüter? • Überblick über Regelungen und Anforderungen • Transport von Gefahrstoffen, Ladungssicherung
Peter Pech ist noch nie kontrolliert worden. Sein Trick ist, das er alle Gefahrensymbole entfernt um bloß keine „schlafenden Hunde“ zu wecken. Gloria Glücklich hat kaum gefährliche Stoffe im Betrieb oder im Auto. Dennoch ist für Sie jeder Gefahrenhinweis auch ein Hinweis darauf,möglichen Gefährdungen rechtzeitig zu begegnen und nach geeigneten Alternativen zu suchen. Das geht mich (nicht) an!
Was sind Gefahrstoffe? • Gefahrstoffe sind Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse mit gefährlichen Eigenschaften. Gefahrstoffzeichen: explosionsgefährlich (E) brandfördernd (O) leichtentzündlich (F) hochentzündlich (F+) giftig (T) Sehr giftig (T+) gesundheitsschädlich (Xn) reizend (Xi) ätzend (C) umweltgefährlich (N)
Definitionen Gefahrstoffe sind: Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse, • die explosionsfähig sind, • aus denen bei der Herstellung oder Verwendung gefährliche oder explosionsfähige Stoffe oder Zubereitungen entstehen oder freigesetzt werden können, • oder die auf sonstige Weise chronische Schäden verursachen können. Gefahrgüter: • Gefahrgüter sind Arbeitsstoffe, die aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften vom Gesetzgeber als gefährlich eingestuft sind und transportiert werden.Diese Arbeitsstoffe erfordern eine besondere Handhabung! Im Internet :http://www.dgg.bam.de Datenbank Gefahrgut
Gefahrgutbeförderung Definition Beförderung: Gefahrguttransport liegt nur bei Überschreiten sogenannter Freimengen vor! Die Beförderung umfasst: • den Vorgang der Ortsveränderung (Transport) • die Übernahme • die Ablieferung des Gutes sowie • zeitweilige Aufenthalte • Vorbereitungs- und Abschlusshandlungen • Verpacken und Auspacken • Be- und Entladen Die Regelungen des Gefahrgutrechts gelten auch wenn diese Handlungen nicht vom Beförderer ausgeführt werden, sondern vom Empfänger !
Klasse 1 explosive Stoffe (Munition) Klasse 2 nicht brennbare giftige Gase Klasse 3 entzündbare flüssige Stoffe Klasse 4.1 entzündbare feste Stoffe Klasse 8 ätzende Stoffe Klasse 9 sonstige gefährliche Stoffe Gefahrgutkennzeichnung Symbole der Gefahrgutklassen: Beispiele
Gesetzliche Vorschriften für den Umgang mit Gefahrgut • Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) • ADR 2003 • GGVSE /GGAV • Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) Sie enthalten Anforderungen für • Verpacker • Verlader • Fahrzeugführer /-halter • Beförderer Im Internet :http://www.baua.de „Assimilierungsliste“
Ladungssicherung Mindestanforderungen an den Transport: • Verpackungen sind zulässig? • Rauchverbot beim Be- und Entladen! • Ausbildung derjenigen, die mit dem Transport befasst sind! Checkliste Ladungssicherung: • Transportverbot für ungesicherte Ladung • Kennzeichnung aller Zurrpunkte am Fahrzeug • Hersteller / zulässige Zugkraft • Jährliche Überprüfung der Zurrmittel durch Sachkundigen • Nutzung von Kantenschonern beim Verzurren scharfkantiger Ladegüter • Jährliche Unterweisung der Fahrer zum Thema Ladungssicherung • Hilfsmittel zur Ladungssicherung wie Ladehölzer, Spannschlösser, Antirutschmatten, Ankerschienen,... sind vorhanden.
Weiteres??? • GefStoffV (Ersatzstofflieferung = Substitutionsprüfung • Gefahrstofflieferung - ab wann im Verantwortungsbereich d. UN? • Gefahrguttransport ? (Kennzeichnung?) • Schulung --> Verantwortung / Folgekosten / Betriebsanweisung / Sicherheitsdatenblatt / Gefahrstoffverzeichnis • Lagerung, Entsorgung • 1.Hilfe-Ausstattung • Gefahrensymbole - Bezugsquellen
Vielen Dank und bleiben Sie gesund